Habe letzten Samstag bei einem bekannten Elektromarkt in Fellbach (bin doch nicht blöd) ein Sony-Ericsson Handy J10i2 gekauft und erst zu Hause festgestellt, dass kein Datenkabel und keine Betriebsanleitung beigelegt waren.
Meine heutige Nachfrage ergab folgenden Sachverhalt: Datenkabel könne man ja kaufen und Betriebsanleitung könne man im Internet herunterladen, so die Auskunft welche der Verkäufer von der Zulieferfirma erhalten habe.
Was macht dann der Käufer welcher keinen Internet Anschluss besitzt? Für so ein komplexes Gerät wie ein Handy muss doch eine Betriebsanleitung beigelegt werden, oder ist der Preiskampf schon so weit gediehen, dass man die Kosten für die BA auch schon einspart? Wie ist eigentlich die rechtliche Lage, wenn an dem Gerät ein Fehler auftritt, als Folge von evtl. Fehlbedienung, wird man dann von der Garantie ausgeschlossen.?
Der Verkäufer hat mir mitgeteilt er würde die BA aus dem Internet herunterladen, ausdrucken und mir mitgeben. Jetzt darf ich nochmals zu dem M….Markt fahren, ich glaub jetzt auch, ich bin blöd!!
So ist es mir ergangen. Ist das überhaupt zulässig ein Elektronicgerät ohne Betriebsanleitung zu verkaufen??
Es war nur beigelegt die SAR-Information und wichtige Informationen bezüglich: Achtung nicht in Reichweite von Kindern, medizinischen Geräten und Akkupflege. Auf der Verpackung ist aufgedruckt, wie das Gerät geöffnet, der Akku und die Simkarte eingelegt wird, sonst nichts!
Ein frustrierter Handykäufer
Ich finde es schon sehr komisch, ich würde aber vorschlagen, dass Sie sich mit der verbrauerzentrale-bawue in Verbindung setzen was Sie zu diesem Vorgang meinen oder einer unserer LeserInnen im Blog kann Auskunft geben.
Anschrift und Name des „Ein frustrierter Handykäufer“ sind uns bekannt, nur um Missverständnissen vorzubeugen