Kein Datenkabel und keine Betriebsanleitung beigelegt – ist das erlaubt???

Posted by Klaus on 23rd August 2010 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Habe letzten Samstag bei einem bekannten Elektromarkt in Fellbach (bin doch nicht blöd) ein Sony-Ericsson Handy J10i2 gekauft und erst zu Hause festgestellt, dass kein Datenkabel und keine Betriebsanleitung beigelegt waren.

Meine heutige Nachfrage ergab folgenden Sachverhalt: Datenkabel könne man ja kaufen und Betriebsanleitung könne man im Internet herunterladen, so die Auskunft welche der Verkäufer von der Zulieferfirma erhalten habe.
Was macht dann der Käufer welcher keinen Internet Anschluss besitzt? Für so ein komplexes Gerät wie ein Handy muss doch eine Betriebsanleitung beigelegt werden, oder ist der Preiskampf schon so weit gediehen, dass man die Kosten für die BA auch schon einspart? Wie ist eigentlich die rechtliche Lage, wenn an dem Gerät ein Fehler auftritt, als Folge von evtl. Fehlbedienung, wird man dann von der Garantie ausgeschlossen.?
Der Verkäufer hat mir mitgeteilt er würde die BA aus dem Internet herunterladen, ausdrucken und mir mitgeben. Jetzt darf ich nochmals zu dem M….Markt fahren, ich glaub jetzt auch, ich bin blöd!!

So ist es mir ergangen. Ist das überhaupt zulässig ein Elektronicgerät ohne Betriebsanleitung zu verkaufen??
Es war nur beigelegt die SAR-Information und wichtige Informationen bezüglich: Achtung nicht in Reichweite von Kindern, medizinischen Geräten und Akkupflege. Auf der Verpackung ist aufgedruckt, wie das Gerät geöffnet, der Akku und die Simkarte eingelegt wird, sonst nichts!

Ein frustrierter Handykäufer

Ich finde es schon sehr komisch, ich würde aber vorschlagen, dass Sie sich mit der
verbrauerzentrale-bawue in Verbindung setzen was Sie zu diesem Vorgang meinen oder einer unserer LeserInnen im Blog kann Auskunft geben.

Anschrift und Name des „Ein frustrierter Handykäufer“ sind uns bekannt, nur um Missverständnissen vorzubeugen

3 Responses to “Kein Datenkabel und keine Betriebsanleitung beigelegt – ist das erlaubt???”

  1. stratkon sagt:

    Hallo,

    hier greift in der Regel das BGB.

    § 631
    Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

    (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

    (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

    Das Rechtsmerkmal ist die in Abs. 2 aufgeführte Rechtsbedingung: “ oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. “

    Der Erfolg liegt hier nämlich nicht nur in der grundsätzlichen Funktion des Gerätes an sich, sondern auch darin, dass durch eine detaillierte Bedienungsanweisung Schaden am Gerät durch Fehlbedienungen ausgeschlossen werden können. Eine Bedienungsanleitung, in welcher Form auch immer, muss dem Gerät beigelegt werden.

    Es ist auch zu überprüfen, ob das Gerät hinsichtlich des Lieferumfangs dem Abgebot entspricht. Ist Datenübertragung eine zugesicherte Eigenschaft des Gerätes und das Übertragungskabel nicht EXTRA als Zubehör preislich ausgewiesen, gehört das Kabel zum Lieferumfang.

    Geiz ist nicht immer geil.

    stratkon

  2. BigB sagt:

    Das kenne ich auch von anderen Geräten z.Bsp. Druckern. Da werden kaum USB-Kabel beigelegt, die Manuals gibts als pdf aus dem Internet. Viele smartphones haben auch keine Anleitung, meist lohnt sich der Blick auf die Verpackung.

    Ansonsten, wie stratkon beschrieben hat, falls eine Leistung aufgeführt ist, aber nicht durch Peripherie oder Zubehör abgedeckt ist, einfach das BGB zu Rate ziehen und dem Mario-Barth-Laden besuchen gehen. (ich für meinen Teil mache immer einen ziemlich großen Bogen um den Bin-ich-blöd-Shop wenn es um Elektrowaren geht)

  3. Joachim sagt:

    Also ich bin der Meinung, einem Gerät, welches auch immer gehört eine Gebrauchsanweisung beigelegt. Bei dem Datenkabel, muss wie schon von stratkon geschrieben der Lieferumfang bekannt sein und der steht meist in der Gebrauchsanweisung.
    Testbericht: http://www.testbericht.de/handy-ohne-vertrag/sony-ericsson-j10i2-elm.html#produktdaten und http://www.handytarife.de/handy-datenbank/sony-ericsson/j10i2-elm/2574931/index.html
    Leider steht nichts von einer Gebrauchsanweisung, wird wohl vorausgesetzt dass Sie dabei ist.

    Wir sind doch nicht blö…..

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