Neuordnung der Energie- und Wasser- versorgung – Klarheit und Rechtssicherheit von Anfang an!
Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
In den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 25. Mai 2011 und des Gemeinderats am 26. Mai 2011 gibt der Gemeinderat mit Beschluss der GRDrs 118/2011 „Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung – Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ die Gründung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens und die Übernahme der Versorgungsnetze in Auftrag. In der Vorberatung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11. Mai 2011 haben wir Änderungen und Ergänzungen gefordert. Zentrales
Anliegen ist es, Missverständnisse auszuschließen und vor allem das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen mit anderen Bewerbern um die Netzkonzession zu minimieren.
Wir beantragen:
1a) Die Verwaltung stellt sicher, dass der in Beschlussantrag 2 der GRDrs 118/2011 in Auftrag gegebene Gesellschaftervertrag für ein Stuttgarter Stadtwerk hinsichtlich der Geschäftsfelder so offen gestaltet wird, dass das Stadtwerk sein Betätigungsfeld jederzeit über die in der Beschlussvorlage genannten Geschäftsfelder hinaus erweitern kann. Dafür sollte der Gesellschaftervertrag nicht jedes Mal neu gefasst werden müssen.
b) Kann der Gesellschaftervertrag nicht entsprechend offen gestaltet werden, muss die Auflistung der Geschäftsfelder in Beschlussantrag 2 mindestens um Wärme, Energiedienstleistungen, Contracting, Straßenbeleuchtung und Breitbandnetze ergänzt werden.
2) Die Verwaltung stellt sicher, dass aus Beschlussantrag 4 der GRDrs 118/2011 Verhandlungen mit der EnBW aufzunehmen, kein Problem der rechtlichen Ungleichbehandlung von anderen Bewerbern um die Konzessionen entsteht.
3) Die Verwaltung trägt bei der in Beschlussantrag 4 gewählten Formulierung Sorge, dass die einschlägigen rechtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Wettbewerbsrechts eingehalten werden. Insbesondere muss gewährleistet werden, dass die im Verhandlungsauftrag der Stadtverwaltung mit dem derzeitigen Konzessionär und Netzeigentümer EnBW gewählte Verknüpfung der Themen Strom und Gas mit dem Thema Wasserversorgung nicht zur Diskriminierung anderer Bewerber um die Strom- und Gas-Konzessionen führt.
4) Da bis zur Sommerpause in den Verhandlungen mit der EnBW keine konkreten Modelle verhandelt werden können – zumal bis dahin dem Gemeinderat erst der Entwurf eines Gesellschaftervertrages des zu gründenden Stadtwerks vorliegen soll – wird Beschlussantrag
5) durch folgende Formulierung ersetzt: „Dem Gemeinderat wird fortlaufend über den Stand der Gespräche berichtet.“
Unterzeichnet von Jochen Stopper, Peter Pätzold und Werner Wölfle