Stuttgart 21 – nicht angemeldete Aktionen – Polizei appelliert an die Einsicht der Teilnehmer
Pressemitteilung 16.09.2011 PP Stuttgart
Stuttgart: Die Stuttgarter Polizei beobachtet mit großer Sorge das Verhalten mancher Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21, die im Anschluss an Demonstrationen an nicht angemeldeten Aktionen teilnehmen.
In den vergangenen Wochen bildeten sich nach den von der Versammlungsbehörde genehmigten und vom Veranstalter beendeten Kundgebungen in der Innenstadt regelmäßig Protestzüge mit bis zu 700 Teilnehmern. Ziel der Marschierer waren Kreisgeschäftsstellen verschiedener Parteien, das Rundfunkgebäude des SWR und das Kommunikationsbüro der Bahn.
Da das jeweils angesteuerte Ziel der Polizei regelmäßig auch nicht mitgeteilt wird, sind polizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer kaum möglich und die gewählten Wegstrecken können von den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei nur eingeschränkt gesichert werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer, sondern führt auch immer wieder zu kritischen Situationen, in denen sowohl Beteiligte als auch Unbeteiligte gefährdet werden. Es ist oftmals dem umsichtigen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, der Verkehrspolizei und gelegentlich auch dem Quäntchen Glück geschuldet, dass es bislang keine Verletzten gab oder Konfliktsituationen in der Entstehung geschlichtet werden konnten. Manche im Stau stehenden Autofahrer reagieren nämlich zunehmend dünnhäutiger und verärgert auf die unfreiwilligen Zwangspausen. Auch Ordner der angemeldeten Kundgebungen, die sich dem neuformierten Protestmarsch anschließen, scheinen aus polizeilicher Sicht trotz allem Bemühen zum Teil überfordert. Deshalb gilt: Wer unvermittelt auf die Fahrbahn tritt und gedankenlos den Verkehr gerade auch auf stark befahrenen Bundesstraßen beeinträchtigt, setzt sich und andere einem hohen Risiko aus.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung solcher Aktionen warnt die Polizei eindringlich vor den Gefahren von unachtsamem Verkehrsverhalten und appelliert an die Einsicht der Beteiligten.