Der Einstieg beim Energieversorger EnBW war verfassungswidrig

Posted by Klaus on 6th Oktober 2011 in Allgemein

Stuttgart – Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat mit dem Einstieg beim Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen. Dies hat der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Stuttgart entschieden. Die Richter gaben damit Grünen und SPD recht. Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz.

Der frühere Finanzminister Willi Stächele (CDU) hat demnach die Verfassung verletzt, als er für den Aktien-Deal mit einem Volumen von knapp 4,7 Milliarden Euro ein Notbewilligungsrecht wahrnahm. Er habe so das Haushaltsrecht des Landtags umgangen, sagte Stilz. Das Budgetrecht des Parlaments sei ein «Kernelement der Gewaltenteilung».
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Foto, Klaus

One Response to “Der Einstieg beim Energieversorger EnBW war verfassungswidrig”

  1. stratkon sagt:

    Hallo,

    eigentlich schade, dass Herr Thomas Rudolph zu dem Verfassungsbruch führender Mitglieder der CDU, die mit hoher Regierungsverantwortung betraut waren, schweigt.

    Aber wahrscheinlich ist der Staatsgerichtshof grün – kommunistisch unterwandert, sonst hätte er solche „verdienstvollen“ Politiker nicht verurteilt. Angesichts des damals drohenden Verlustes ( und eingetretenen ) der koalitionären Regierungsmehrheit hat man eben noch einmal schnell den Karren ( BaWü ) an die Wand gefahren.

    Ich kann garnicht soviel essen wie ich kot… möchte!

    stratkon

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