27.11.2011 Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz
Volksabstimmung über das S 21 – Kündigungsgesetz am 27. November 2011
Wortlaut der Gesetzesvorlage
Auf Anordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg findet am 27. November 2011 eine Volksab- stimmung über die von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte und vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage des S 21 – Kündigungsgesetzes statt.
Die Gesetzesvorlage, über die am 27. November 2011 abgestimmt wird, hat folgenden Wortlaut:
„Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den
vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt
Stuttgart 21 (S 21 – Kündigungsgesetz)
§ 1
Kündigung der Vereinbarungen
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“
Die Stimmbenachrichtigungen werden zurzeit an die BürgerInnen verschickt