Während der Fastnachtszeit 620 Führerscheine einbehalten
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg
Während der Fastnachtszeit (30. Januar bis 21. Februar 2012) ereigneten sich in Baden-Württemberg 276 Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. 20 Personen sind bei Unfällen unter dem Einfluss von Drogen gefahren. Wie das Innenministerium am Freitag, 24. Februar 2012, in Stuttgart weiter mitteilte, sind dabei drei Personen getötet und 103 verletzt worden. Im vergangenen Jahr habe es in der Fastnachtszeit vom 14. Februar bis 8. März 248 Verkehrsunfälle mit alkoholisierten Fahrern gegeben, 19 Fahrer hätten Drogen konsumiert. Dabei seien 101 Personen verletzt und drei getötet worden.
Die Polizei habe in diesem Jahr 620 Führerscheine einbehalten. Weitere 627 Fahrzeuglenker müssten mit Geldbußen und Fahrverboten rechnen, weil sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden hätten. 30 Fahrer seien noch in der Probezeit gewesen und hätten trotzdem Alkohol konsumiert. Im vergangenen Jahr sei der Führerschein von 727 Fahrzeuglenkern einbehalten worden, weitere 884 Fahrer hätten Geldbußen und Fahrverbote erhalten.
Wegen des Einsatzes „Stuttgart 21“ mit den zusätzlichen Belastungen hätten im Land weniger Schwerpunktkontrollen stattgefunden. Aus der Bilanz ergebe sich dennoch, dass die konsequente Verkehrsüberwachung der Polizei in der Fastnachtszeit weiterhin notwendig sei.