Vorsicht beim Bärlauch sammeln
„Die Bärlauch-Saison ist angelaufen. Wer im Wald wild wachsenden Bärlauch sammelt, sollte jedoch auf der Hut sein. Botanische Laien können die Blätter leicht mit den hochgiftigen Blättern von Herbstzeitlosen und Maiglöckchen verwechseln. Daher rate ich Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Kräuter im Zweifelfall lieber stehen zu lassen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Die gestielten, langen und schlanken Bärlauchblätter seien als milder Knoblauchersatz in der Frühjahrsküche beliebt. Zur gleichen Zeit wie der Bärlauch hätten aber auch Herbstzeitlose und Maiglöckchen Saison. Da diese oft an ähnlichen Stellen wachsen, erhöhe sich die Verwechslungsgefahr. Unterscheiden ließen sich die Blätter durch den Geruch, so der Minister. „Nur beim Zerreiben von Bärlauchblättern entsteht der typische Knoblauchgeruch. Da die Hände den Knoblauchgeruch irgendwann annehmen, bringt aber auch dieser Kniff keine 100 prozentige Sicherheit“.
Herbstzeitlose und Maiglöckchen speichern in ihren Blättern Inhaltsstoffe, die nach dem Verzehr lebensgefährliche Vergiftungen auslösen können. Vergiftungsanzeichen sind Erbrechen, Krämpfe, akute Kreislaufbeschwerden und blutiger Durchfall, die bereits zwei bis sechs Stunden nach Aufnahme eintreten. „Kommt es zu diesen Beschwerden, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden“, riet Bonde. Im Zweifel oder bei Notfällen stünde die kostenfreie Vergiftungs-Informations-Zentrale (VIZ) Freiburg unter der Telefonnummer 07 61-1 92 40 rund um die Uhr zur Verfügung.
Auch wild wachsender Bärlauch sei nicht ungefährlich, da die Blätter mit Eiern des Kleinen Fuchsbandwurms behaftet sein könnten, warnte der Verbraucherminister. Gefahr bestünde vor allem bei rohen Bärlauch-Gerichten wie Bärlauch- Pesto . Selbst durch gründliches Waschen der Blätter unter fließendem Wasser oder beim Einfrieren in Gefrierfächern oder -truhen ließe sich das Risiko einer Erkrankung nicht komplett ausschalten. Erst bei Kochtemperaturen ab 60 Grad würden die Fuchsbandwurm-Eier abgetötet.
Weitere Informationen zu den Themen Waldwirtschaft und Verbraucherschutz finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter mlr.baden-wuerttemberg sowie unter forstbw
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg