Mit dieser ersten Tranche der Denkmalförderung im Jahr 2012 können 194 Vorhaben im ganzen Land unterstützt werden. Rund 49 Prozent der Mittel entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer, 32 Prozent auf Vorhaben von Kirchen und 19 Prozent auf solche von Kommunen.
Unterstützt werden Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten, Schlössern oder kommunalen Bauten. Hervorzuheben sind beispielsweise Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster, die Sanierung am Freiburger Münster, die Fassadensanierung am Rathaus in Wolfach, die Innen- und Außenrenovierung an der Katholischen Johanniskirche in Schwäbisch Gmünd, die Burg Freudenberg in Freudenberg, die Pfarrkirche St. Dionysius in Gailingen, die Evangelische Stiftskirche Wertheim in Wertheim, die Liebfrauenkirche in Ravensburg, die Katholische Kirche St. Gallus und Ullrich in Kißlegg, die Evangelische Kirche in Angelbachtal-Michelfeld, das Schloss in Ettlingen oder das Rathaus in Meersburg.
Die Bandbreite der geförderten Projekte des Denkmalförderprogramms 2012 spiegelt die kulturelle Vielfalt wieder: gefördert werden nicht nur herausragende, das Stadtbild prägende Denkmäler, sondern auch weniger auffällige Objekte, wie ein Kruzifix mit Maria an einer Landstraße oder eine Skulptur der „Johannes-Nepomuk-Gruppe“ an einer Kreuzung. Das Förderprogramm umfasst zudem Denkmäler der Technikgeschichte, wie die Wiederinbetriebnahme einer Dampflokomotive oder die Restaurierung von Maschinen und Technik einer Mühle.
„Das Engagement von Bürgerinitiativen und Fördervereinen, die sich in der heutigen Zeit der Erhaltung und dem Schutz von wertvollen Kulturgütern widmen, bedarf intensiver Unterstützung“, betonte Staatssekretär Rust. Als Beispiel nannte Rust den Förderverein Römisches Freilichtmuseum Hechingen-Stein e.V.: der Verein will durch den Erwerb einer Waldparzelle verhindern, dass die im Boden liegenden archäologischen Befunde durch die zunehmende Entwurzelung des Fichtenbestandes beschädigt werden. Beispielhaft sei auch das Engagement einer Bürgerschaft, des Schwäbischen Heimatbundes und des Landesnaturschutzverbandes, die den Abbruch der Teufelsbrücke in Nürtingen-Hardt verhindern konnten.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernde Maßnahme.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
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Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg