Anfrage Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Betreff: Konfliktstoff: Sanierungen und Erhalt von günstigem Wohnraum
Bezahlbaren Wohnraum in einer Großstadt wie Stuttgart zu sichern, ist ein wichtiges Ziel, denn die Wohnungsmiete darf nicht zu einem zu stark belastenden Anteil an den Lebenshaltungskosten werden. Und die erfreulicherweise jährlich neu zugezogenen Einwohner sollen auch künftig in Stuttgart auf ein entsprechendes Angebot treffen, damit sie hier wohnen bleiben.
Die Umfragen zur Wohnungszufriedenheit signalisieren jedoch auch immer wieder den Wunsch nach Wohnungen mit guter Ausstattung, die den heutigen Wohnansprüchen entsprechen.
Gerade in den „Soziale Stadt“-Gebieten ist es das erklärte Ziel, dass der Wohnungsbestand modernisiert und an die Bedürfnisse der älteren, aber auch der jungen Generation und der Familien angepasst wird. Insgesamt sollen die Lebensqualität und die Lebensbedingungen durch soziale, kulturelle und städtebauliche Aktivitäten verbessert werden, damit Monostrukturen aufgebrochen und Menschen mit unterschiedlichem Lebensstandard in den Quartieren wohnen und sich in den Kitas, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen begegnen.
Aber auch die Ziele C02-Minderung, Atomausstieg und Energiewende müssen vorangebracht werden. In den kontinuierlichen energetischen Sanierungen des Gebäudebestands liegt das größte Potential zur Senkung des Energieverbrauchs. Diese verlangen von den Hauseigentümern hohe Investitionen, die zwar zu einem Teil auf die Miete umgelegt werden können, jedoch den Mietern auch Heizkosten ersparen und die Nebenkosten senken.
Damit die stadteigene Wohnungsgesellschaft SWSG ihr enormes noch anstehendes Sanierungsprogramm von rund 8.000 Wohnungen kontinuierlich weiterführen und ihren Aufgaben zur sozialen Stadtentwicklung weiterhin nachkommen kann, sehen wir es als notwendig an, dass die Umlagen über die Miete im gesetzlichen Rahmen erfolgen, allerdings höchstens bis zum Mittelwert des Mietspiegels.
Die SWSG steht nun aber immer wieder in der Kritik, weil sie die Mieter angeblich nicht ausreichend über die anstehenden Maßnahmen informiere, vor allem, wenn sie im bewohnten Zustand durchgeführt würden.
Weitere Vorwürfe lauten, dass die Kosten für die Sanierungen im Vergleich zu örtlichen Wohnungsgenossenschaften in zu hohem Umfang auf die Mieten umgelegt würden, so dass die jetzigen
Mieter nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben könnten.
Um Transparenz und Sachlichkeit in die Diskussion über die Sanierungstätigkeit der SWSG zu bringen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 15.06.2012:
a) Sanierungen:
– Wie werden Mieter, deren Wohnungen saniert werden, von der SWSG über die geplante Maßnahme informiert?
– Bei Sanierung in bewohntem Zustand: Wie werden sie während der Maßnahme betreut?
– Welche Erfahrungen hat die SWSG in der Vergangenheit mit den Sanierungen im bewohnten Zustand gemacht?
– Bei Sanierung in unbewohntem Zustand: Wie verläuft der Prozess der Entmietung? Wie viele Mieter verbleiben bei der SWSG?
b) Energetische Sanierungen:
– Wie viel wird bei der energetischen Sanierung der preisgebundenen Wohnungen in der Bottroper Straße im Hallschlag investiert?
– Wie erfolgt die Umlage auf die Mieten?
– Wie stellt sich die Situation bei einem Projekt mit preisfreien Wohnungen dar?
– Mit welchen Einsparungen bei den Energiekosten ist bei den aktuellen Sanierungsmaßnahmen für die Mieter zu rechnen?
– Durch welches Nutzerverhalten können diese möglichen Einsparungen tatsächlich erzielt werden?
c) Mieterhöhungen:
Kritisiert wird insbesondere die Mieterhöhung nach der Sanierung in der Bottroper Straße um 60 Prozent bzw. 2,50 EUR/qm. Der Mieterverein schlug vor, um diesen Sprung abzumildern, hätten die Mieten schon vor der Sanierung etwas angehoben werden können, oder die Umlage auf die Mieten hätte gestaffelt erfolgen können, z.B. über drei Jahre verteilt. Von hiesigen Wohnungsgenossenschaften heißt es, dass sie nach energetischen Sanierungen nur einen Euro pro qm auf die Miete aufschlagen.
– Aus welchen Gründen wird nicht eine dieser drei Möglichkeiten realisiert?
– Was würden die vorgeschlagenen Maßnahmen für die geplanten weiteren Sanierungsvorhaben bedeuten?
e) Hallschlag, Soziale Stadt:
– Welche Ziele werden z. B. im zur „Sozialen Stadt“ erklärten Stadtteil Hallschlag von der SWSG und anderen Wohnungsbaugesellschaften verfolgt?
– Welche Aufgaben übernehmen diese in diesem Zusammenhang?
– Welche Aufgaben übernehmen die anderen Akteure und Immobilienbesitzer im Hallschlag?
f) Bezahlbarer Wohnraum:
– Welchen Beitrag leistet die SWSG zur Sicherung von günstigem Wohnraum in Stuttgart?
– Wie viele Sozialwohnungen, Mietwohnungen für Mittlere Einkommensbezieher und Wohnungen im Programm Preiswertes Wohneigentum sind in diesem und im nächsten Jahr geplant?
Unterzeichnet:
Silvia Fischer Peter Pätzold