Straßenbahn in Berlin Tram
bvg/Strassenbahn Besonders freundlich ist das Personal dort nicht. Da muss man sich schon fast entschuldigen wenn man etwas fragt.
Stuttgart ist viel freundlicher als Berlin
Fotos, Sabine und Klaus
bvg/Strassenbahn Besonders freundlich ist das Personal dort nicht. Da muss man sich schon fast entschuldigen wenn man etwas fragt.
Stuttgart ist viel freundlicher als Berlin
Fotos, Sabine und Klaus
Stuttgart – Baden-Württemberg geht mit drei Vorschlägen ins bundesweite Rennen um die Aufnahme auf die Unesco-Welterbeliste. Die Bäderstadt Baden-Baden und die Alb-Höhlen mit der Eiszeitkunst sollen pünktlich zum 1. August bei der Kultusministerkonferenz gemeldet werden, sagte ein Sprecher des für Denkmalschutz zuständigen Finanzministeriums am Montag in Stuttgart.
Bereits eingereicht ist dort die Bewerbung Tübingens, das gemeinsam mit Marburg (Hessen) mit dem Konzept „Die Universitätsstadt als kultureller Raum“ antritt. Das Land Hessen habe beide Städte vorgeschlagen, erläuterte Stadtsprecherin Sabine Schmincke. „Wir gehen davon aus, dass das Land Baden-Württemberg bis zum Herbst die Tübinger Bewerbung unterstützt“, fügte sie hinzu. Bislang haben nur Baden-Baden und die Alb-Höhlen das Placet des Landeskabinetts.
Quelle: dpa/lsw
Fotos, Archiv GKB
Am 1. August 2012 tritt das Gesetz zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet in Kraft. „Internet-Kostenfallen gibt es nicht erst seit gestern. Verbraucherinnen und Verbraucher werden schon seit etlichen Jahren Opfer von unseriösen Anbietern. Dass die Button-Lösung endlich in Kraft tritt, ist also mehr als überfällig“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Die Bundesländer hätten entsprechende Forderungen bereits mehrfach über den Bundesrat eingebracht.
Ab 1. August komme ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet komme nur noch zustande, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Darüber hinaus sei der Anbieter künftig verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung klar, verständlich und unübersehbar über wesentliche Vertragsbestandteile, beispielsweise den Gesamtpreis, zu informieren.
Verbraucherinformation als weiterer Schritt
Über gesetzliche Regelungen hinaus sei es laut Bonde wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren. „Wir setzen auf Verbraucherinformation und -bildung. Da immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher in sozialen Netzwerken aktiv sind, geben wir seit kurzem auch auf unserem Facebook-Portal VerbraucherBW Tipps. Dort machen wir geänderte Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien von sozialen Netzwerken transparent und versuchen Nutzer, hinsichtlich möglicher Risiken bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu sensibilisieren“, erläuterte Bonde. Das Online-Handbuch Verbraucherrechte im Internet informiere Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte im Internet, beispielsweise über Vertragsfallen, Datenmissbrauch oder Widerrufsrecht beim Online-Shopping.
Bestell-Button
Um eine Bestellung abzuschließen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sie bestätigen. Dies erfolgt in der Regel über einen Bestell-Button. Dieser muss mit Inkrafttreten des Gesetzes gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ beschriftet sein. Nicht ausreichend sind hingegen Beschriftungen wie „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“, da diese Formulierungen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar auf die Zahlungsverpflichtung, die sie eingehen, hinweisen. Die Regelung tritt geräteunabhängig in Kraft und gilt damit sowohl für bereits existierende Technologien wie Smartphones und Tablets als auch für neue Technologien. Die eindeutige Beschriftung des Buttons ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Fehlt sie, kommt der Vertrag nicht zustande.
Außerdem müssen Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. August 2012 bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr unmittelbar bevor die Bestellung aufgegeben wird, klar, verständlich und unübersehbar über folgende Vertragselemente informieren:
Geregelt sind diese Informationen künftig im Paragraph 312g des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB).
Über Kostenfallen im Internet können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf internet-verbraucherrechte sowie ecommerce-verbindungsstelle informieren. Die Facebook-Seite „VerbraucherBW“ ist unter facebook/VerbraucherBW abrufbar.
Verbraucherthemen aus der digitalen Welt stehen außerdem im Mittelpunkt des Verbrauchertages Baden-Württemberg am 4. Dezember 2012 in Stuttgart. Eines der vier angebotenen Foren, in denen Interessierte mit Experten diskutieren können, beschäftigt sich mit dem Thema „Einkaufen ohne Grenzen im Internet“. Weitere Themen sind „Soziale Netzwerke – Fluch und Segen des Web 2.0“, „Mobiles Internet – Apps & Co.“, „Urheber- und Nutzerrechte – Was ist legal, was ist verboten?“. Fragen an die Referenten können bereits bei Anmeldung gestellt werden. Weitere Informationen, Programm und Anmeldung unter verbrauchertag-bw
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
„Die Natur für kommende Generationen zu erhalten ist eine Verpflichtung, die mit der grün-roten Landesregierung in die Mitte der Politik gerückt ist. Insbesondere der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine wichtige Basis zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist deshalb eine zentrale Aufgabe, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag anlässlich seines Besuchs eines Natura 2000-Gebiets im Rammert bei Rottenburg-Dettingen (Landkreis Tübingen). „Naturschutz darf kein Papiertiger sein. Es gilt vielmehr, Natura 2000 mit Inhalt und Leben zu füllen und die Umsetzung zu beschleunigen.“
Grundlage für die Umsetzung von Natura 2000 seien Management-pläne, in denen die verschiedenen Lebensraumtypen und -arten in den 350 gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebieten erfasst und bewertet, Erhaltungs- und Entwicklungsziele definiert sowie konkrete Artenschutz-Maßnahmen vorgeschlagen werden, erläuterte der Minister: „Für den Schutz selten gewordener Lebensräume wie arten-reicher Blumenwiesen trägt das Land eine ganz besondere, europaweite Verantwortung. Der Erhalt solcher FFH-Mähwiesen ist nur durch eine angepasste, extensive Nutzung möglich. Also brauchen wir die Landwirte als verantwortungsbewusste Bewirtschafter und wollen sie als Partner gewinnen“, so der Minister. „Dort, wo die Mäh-wiesen in den letzten Jahren verloren gegangen sind, müssen wir sie wieder herstellen. Dafür haben wir die Landratsämter gebeten, entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge auf freiwilliger Grundlage anzubieten.“
Die in den Managementplänen vorgeschlagenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaß-nahmen müssten auf der Fläche umgesetzt werden, sagte Bonde weiter. Eine besondere Bedeutung komme hierbei den Landschaftserhaltungsverbänden zu: „Mit den bereits bestehenden Landschaftserhaltungsverbänden haben wir durchweg positive Erfahrungen gemacht. Sie erbringen einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, sind Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement und arbeiten sowohl dem Landkreis, dessen Städten und Gemeinden, aber auch Flächennutzern, privaten Grundstückseigentümern und Verbänden zu. Ich kann die Landkreise nur ermutigen, unser Angebot zur Gründung beziehungsweise personellen Verstärkung der Landschaftserhaltungsverbände anzunehmen.“
Der Vertragsnaturschutz diene als wesentliches Instrument zur Umsetzung von Natura 2000, so Bonde abschließend: „Unser Motto hierbei lautet Kooperation und Freiwilligkeit statt Konfrontation und gesetzliche Maßnahmen. Sollte dieser freiwillige Ansatz scheitern, sind bei Verlust oder erheblicher Verschlechterung von Lebensräumen Wiederherstellungsmaßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen unausweichlich.“
Zum Hintergrund:
1992 wurde Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den damaligen EU-Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen. Sie ist das derzeit umfassendste Naturschutzinstrument der Europäischen Union und – zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten – eines der größten Naturschutznetzwerke der Erde. Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung. Sie dient damit den von der EU und den Mitgliedstaaten 1992 in Rio eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Biologischen Vielfalt. Ein wesentlicher Pfeiler der FFH-Richtlinie ist die Einrichtung des europäischen Netzes von Natura 2000-Schutzgebieten. Die Natura 2000-Fläche (FFH- und Vogelschutzgebiete) Baden-Württembergs umfasst etwa 17,3 Prozent der Landesfläche. Die FFH-Gebietsmeldung um-fasst aktuell insgesamt 260 Gebiete mit einer Fläche von rund 414.247 Hektar, das entspricht rund 11,6 Prozent der Landesfläche. Baden-Württemberg liegt damit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ab sofort bieten wir Postkarten mit Rohracker Motiven an. (s. Foto). Außerdem haben wir noch einige Ausgaben des Büchleins „Burg Rohreck, Mönch Fridolin und der Eselweg“, Geschichten und Überlieferungen aus und über Rohracker von Gotthilf Bodenhöfer.
Beides erhalten Sie über die Geschäftsstelle oder bei Veranstaltungen des Fördervereins
Postkarte: Stück € 1.00
Der Erlös kommt dem Förderverein zu Gute.
Der Förderverein
Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.
Geschäftsstelle
Christine Bollermann
Tel. 0711-46920199
E-Mail: Buergerhaus-Rohracker(at)online.de
Öffnungszeiten: Mo. und Mi. von 15.00-18.00Uhr
buergerhaus-rohracker
Postkarte, Förderverein Herr Schlecht
Foto vom Buch, Klaus
Veranstaltungshinweis – Museumssommer 2012
Das Automobil hat Bertha Benz, der Ehefrau des Automobilerfinders Carl Benz, viel zu verdanken. Ihr zu Ehren lädt das Mercedes-Benz Museum vom 3. bis 5. August 2012 zu den Bertha-Benz-Tagen. Auf dem Programm stehen Kostümführungen, ein kulinarischer Ausflug in die Heimat von Bertha Benz, eine Berufsberatung für Mädchen sowie das interaktive Verkehrstrainingprogramm RoadSense. Am Sonntag haben weibliche Besucher freien Eintritt.
Drei Tage lang dreht sich im Mercedes-Benz Museum alles um das Thema Frauen und Automobile. Bereits seit den Anfängen der Marke Mercedes-Benz spielen Frauen wie Bertha Benz oder Mercedes Jellinek eine prägende Rolle: Es war im August 1888, als Bertha Benz mit ihren beiden Söhnen Eugen und Richard im Patent-Motorwagen die rund 100 Kilometer lange Strecke von Mannheim nach Pforzheim fuhr. Mit dieser ersten Fernfahrt der Geschichte bewies sie die Alltagstauglichkeit des Automobils und stellte die Weichen für die spätere Serienproduktion.
An allen drei Tagen finden jeweils um 11 und 14 Uhr besondere Bertha-Benz-Kostümführungen statt. Dabei können Besucherinnen und Besucher das Mercedes-Benz Museum auf einem sehr speziellen Rundgang entdecken. Was wäre das Automobil ohne Bertha Benz? Woher kommt der Name Mercedes? Hat tatsächlich eine Frau den Rückspiegel erfunden? Fragen wie diese beantwortet die etwa 90-minütige Führung, die den Fokus auf Frauen und Automobile richtet. Im Anschluss wird ein Nachbau des Benz Patent-Motorwagens von 1886 gestartet. Die Teilnahme kostet 4 Euro, eine Anmeldung ist erforderlich.
Schülerinnen können sich am Freitag von 10 bis 15 Uhr im Atrium des Mercedes-Benz Museums aus erster Hand über technische Ausbildungsberufe und Studiengänge informieren. Zwischen 14 und 18 Uhr findet das interaktive Verkehrserziehungsprogramm RoadSense für Mädchen statt. Der Workshop ist bereits ausgebucht.
Am Sonntag serviert das Museumsrestaurant zwischen 10 und 14.30 Uhr Spezialitäten aus der Heimat von Bertha Benz. Der Preis von 29,50 Euro schließt den Bertha-Benz-Brunch und verschiedene Getränke ein. Kinder bis 7 Jahre speisen gratis, Kinder zwischen 8 und 14 Jahren bezahlen 14,50 Euro. Eine Reservierung ist erforderlich.
Das Mercedes-Benz Museum ist täglich von Dienstag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr geöffnet.
Anmeldung, Reservierung und aktuelle Informationen: Montag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr unter Telefon 07 11/17 30 000, per E-Mail unter classic(at)daimler.com oder online mercedes-benz-classic/museum
Foto, Daimler AG
Genaue Infos findet Ihr unter: Reutlingen/Open Air Kino
Hier in Reutlingen, ob es noch in Betrieb ist entzieht sich leider unserer Kenntnis
Fotos, Klaus
Die Jagd war eine große Leidenschaft von König Wilhelm II. Mit „Leibjäger Karl Lederle“ gehen Gäste am 4. August um 15.30 Uhr auf einen Rundgang durch Schloss Bebenhausen und erfahren mehr über das königliche Hobby – passend zum Ort auf Schwäbisch.
Als Wilhelm II., der beliebte letzte König von Württemberg, noch in Bebenhausen lebte, sah das Schönbuchkloster immer wieder vornehme Gäste der allerhöchsten Gesellschaft. Sogar der deutsche Kaiser kam zu Besuch. Bei einer Sonderführung am 4. August um 15.30 Uhr führt „Leibjäger Karl Lederle“ im historischen Kostüm durch Schloss Bebenhausen und berichtet vom Leben des Königspaares und von ihrer Jagdleidenschaft. Da sich die Majestäten gerade in ihrer Residenz in Stuttgart befinden, so erzählt Lederle seinen heutigen Besuchern, darf er ihnen die königlichen Räume und die beeindruckenden Jagdtrophäen zeigen. Stilecht findet im Jagdschloss der württembergischen Könige die gesamt e Führung auf Schwäbisch statt.
Waidmannsheil! Das Jagdwesen der württembergischen Könige
Sonderführung in Schloss Bebenhausen
Referent: Holger Starzmann
Sonntag, 4. August 2012, 15.30 Uhr
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Für die Sonderführung mit begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich unter Tel. 07071.602-802. Das Programm mit allen Sonderführungen in Kloster und Schloss Bebenhausen erhält man an der Klosterkasse, im Internet unter www.kloster-bebenhausen.de, über das Info-Telefon der Staatlichen Schlösser und Gärten (07251.74-2770) oder per E-Mail an prospektservice(at)staatsanzeiger.de. Der Versand ist kostenlos.