Naturschutzminister besucht auf Sommertour Natura 2000-Gebiet
„Die Natur für kommende Generationen zu erhalten ist eine Verpflichtung, die mit der grün-roten Landesregierung in die Mitte der Politik gerückt ist. Insbesondere der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine wichtige Basis zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist deshalb eine zentrale Aufgabe, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag anlässlich seines Besuchs eines Natura 2000-Gebiets im Rammert bei Rottenburg-Dettingen (Landkreis Tübingen). „Naturschutz darf kein Papiertiger sein. Es gilt vielmehr, Natura 2000 mit Inhalt und Leben zu füllen und die Umsetzung zu beschleunigen.“
Grundlage für die Umsetzung von Natura 2000 seien Management-pläne, in denen die verschiedenen Lebensraumtypen und -arten in den 350 gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebieten erfasst und bewertet, Erhaltungs- und Entwicklungsziele definiert sowie konkrete Artenschutz-Maßnahmen vorgeschlagen werden, erläuterte der Minister: „Für den Schutz selten gewordener Lebensräume wie arten-reicher Blumenwiesen trägt das Land eine ganz besondere, europaweite Verantwortung. Der Erhalt solcher FFH-Mähwiesen ist nur durch eine angepasste, extensive Nutzung möglich. Also brauchen wir die Landwirte als verantwortungsbewusste Bewirtschafter und wollen sie als Partner gewinnen“, so der Minister. „Dort, wo die Mäh-wiesen in den letzten Jahren verloren gegangen sind, müssen wir sie wieder herstellen. Dafür haben wir die Landratsämter gebeten, entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge auf freiwilliger Grundlage anzubieten.“
Die in den Managementplänen vorgeschlagenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaß-nahmen müssten auf der Fläche umgesetzt werden, sagte Bonde weiter. Eine besondere Bedeutung komme hierbei den Landschaftserhaltungsverbänden zu: „Mit den bereits bestehenden Landschaftserhaltungsverbänden haben wir durchweg positive Erfahrungen gemacht. Sie erbringen einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, sind Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement und arbeiten sowohl dem Landkreis, dessen Städten und Gemeinden, aber auch Flächennutzern, privaten Grundstückseigentümern und Verbänden zu. Ich kann die Landkreise nur ermutigen, unser Angebot zur Gründung beziehungsweise personellen Verstärkung der Landschaftserhaltungsverbände anzunehmen.“
Der Vertragsnaturschutz diene als wesentliches Instrument zur Umsetzung von Natura 2000, so Bonde abschließend: „Unser Motto hierbei lautet Kooperation und Freiwilligkeit statt Konfrontation und gesetzliche Maßnahmen. Sollte dieser freiwillige Ansatz scheitern, sind bei Verlust oder erheblicher Verschlechterung von Lebensräumen Wiederherstellungsmaßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen unausweichlich.“
Zum Hintergrund:
1992 wurde Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den damaligen EU-Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen. Sie ist das derzeit umfassendste Naturschutzinstrument der Europäischen Union und – zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten – eines der größten Naturschutznetzwerke der Erde. Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung. Sie dient damit den von der EU und den Mitgliedstaaten 1992 in Rio eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Biologischen Vielfalt. Ein wesentlicher Pfeiler der FFH-Richtlinie ist die Einrichtung des europäischen Netzes von Natura 2000-Schutzgebieten. Die Natura 2000-Fläche (FFH- und Vogelschutzgebiete) Baden-Württembergs umfasst etwa 17,3 Prozent der Landesfläche. Die FFH-Gebietsmeldung um-fasst aktuell insgesamt 260 Gebiete mit einer Fläche von rund 414.247 Hektar, das entspricht rund 11,6 Prozent der Landesfläche. Baden-Württemberg liegt damit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg