Am 1. August 2012 tritt das Gesetz zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet in Kraft. „Internet-Kostenfallen gibt es nicht erst seit gestern. Verbraucherinnen und Verbraucher werden schon seit etlichen Jahren Opfer von unseriösen Anbietern. Dass die Button-Lösung endlich in Kraft tritt, ist also mehr als überfällig“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Die Bundesländer hätten entsprechende Forderungen bereits mehrfach über den Bundesrat eingebracht.
Ab 1. August komme ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet komme nur noch zustande, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Darüber hinaus sei der Anbieter künftig verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung klar, verständlich und unübersehbar über wesentliche Vertragsbestandteile, beispielsweise den Gesamtpreis, zu informieren.
Verbraucherinformation als weiterer Schritt
Über gesetzliche Regelungen hinaus sei es laut Bonde wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren. „Wir setzen auf Verbraucherinformation und -bildung. Da immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher in sozialen Netzwerken aktiv sind, geben wir seit kurzem auch auf unserem Facebook-Portal VerbraucherBW Tipps. Dort machen wir geänderte Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien von sozialen Netzwerken transparent und versuchen Nutzer, hinsichtlich möglicher Risiken bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu sensibilisieren“, erläuterte Bonde. Das Online-Handbuch Verbraucherrechte im Internet informiere Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte im Internet, beispielsweise über Vertragsfallen, Datenmissbrauch oder Widerrufsrecht beim Online-Shopping.
Bestell-Button
Um eine Bestellung abzuschließen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sie bestätigen. Dies erfolgt in der Regel über einen Bestell-Button. Dieser muss mit Inkrafttreten des Gesetzes gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ beschriftet sein. Nicht ausreichend sind hingegen Beschriftungen wie „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“, da diese Formulierungen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar auf die Zahlungsverpflichtung, die sie eingehen, hinweisen. Die Regelung tritt geräteunabhängig in Kraft und gilt damit sowohl für bereits existierende Technologien wie Smartphones und Tablets als auch für neue Technologien. Die eindeutige Beschriftung des Buttons ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Fehlt sie, kommt der Vertrag nicht zustande.
Außerdem müssen Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. August 2012 bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr unmittelbar bevor die Bestellung aufgegeben wird, klar, verständlich und unübersehbar über folgende Vertragselemente informieren:
- Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- Mindestvertragslaufzeit bei dauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen
- Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn diese Angabe nicht möglich sein sollte, die Berechnungsgrundlage, damit Verbraucherinnen und Verbraucher den Preis überprüfen können
- Anfallende Versand- oder Lieferkosten
- Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über das Unternehmen abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden
Geregelt sind diese Informationen künftig im Paragraph 312g des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB).
Über Kostenfallen im Internet können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf internet-verbraucherrechte sowie ecommerce-verbindungsstelle informieren. Die Facebook-Seite „VerbraucherBW“ ist unter facebook/VerbraucherBW abrufbar.
Verbraucherthemen aus der digitalen Welt stehen außerdem im Mittelpunkt des Verbrauchertages Baden-Württemberg am 4. Dezember 2012 in Stuttgart. Eines der vier angebotenen Foren, in denen Interessierte mit Experten diskutieren können, beschäftigt sich mit dem Thema „Einkaufen ohne Grenzen im Internet“. Weitere Themen sind „Soziale Netzwerke – Fluch und Segen des Web 2.0“, „Mobiles Internet – Apps & Co.“, „Urheber- und Nutzerrechte – Was ist legal, was ist verboten?“. Fragen an die Referenten können bereits bei Anmeldung gestellt werden. Weitere Informationen, Programm und Anmeldung unter verbrauchertag-bw
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg