Anfrage Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Schon im Mai 2011 hatten wir beantragt, dass die Verwaltung zur Änderung des Grundwassermanagements noch im Juni berichtet und etliche detaillierte Fragen aufgelistet. Die Berichterstattung erfolgte im Ausschuss für Umwelt und Technik nun Ende Juni, allerdings mit einem Jahr Verspätung. Es ist erfreulich, dass die Bahn auf unsere Anträge hin innerhalb
von vier Wochen zweimal in den Ausschuss für Umwelt und Technik kommt. Allerdings ließ sie noch viele Fragen unbeantwortet, auch Fragen, welche die Verwaltung selbst in ihrer Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt (EBA) vom 27.07.2011 gestellt hatte.
Inzwischen wurde der damalige Änderungswunsch der Bahn schon von einer neuen Änderung, der Siebten, überholt. Die Fragen bleiben dessen ungeachtet aktuell und stellen sich auch bei dem jetzt anstehenden, von der Bahn angekündigten langen PlanfeststellungsÄnderungsverfahren.
Damit diese Fragen nicht untergehen, stellen wir sie hier nochmals schriftlich und rechnen auch mit einer baldigen schriftlichen Antwort.
Wir fragen weiterhin:
I Fragen aus unserem Antrag 245/2011
1. Die Fragen aus unserem Antrag 245/2011 bleiben bestehen und sind zu beantworten, allerdings jetzt bezogen auf die aktuelle siebte Planänderung.
II Wir nehmen die Fragen aus dem Schreiben der Verwaltung auf und fragen:
1. Nach unserem Kenntnisstand war bislang die hydraulische Leistungsfähigkeit weder für die zentrale Wasseraufbereitungsanlage, noch für die Rohwasser-, Infiltrationswasser und Überschusswasserleitungen schlüssig nachgewiesen.
a) Liegen mittlerweile gutachterlich bewertete Nachweise für die ausreichende hydraulische Auslegung der Rohwasser-. Infiltrationswasser- und Überschusswasserleitungen, ggf. Anpassung der Rohrdurchmesser an die erhöhten Bauwassermengen /-raten vor?
b) Liegen gutachterlich bewertete Nachweise für die ausreichende hydraulische Auslegung der zentralen Grundwasserreinigungsanlage inklusive Darstellung und Beschreibung der Machbarkeit etwaiger zusätzlicher Erweiterungsanlagen (Reinigungsstufen, Auslegung, Platzbedarf etc.), Lage- und Anschlussplan sowie verbindliche
Angaben zur baulichen Abwicklung vor?
2. Von der Landeshauptstadt Stuttgart wurde die Erhebung und Bewertung potentieller Beeinträchtigungen für die Vegetation infolge räumlich ausgedehnteren Grundwasserabsenkungen inklusive Vorschlägen zu Monitoring und Gegenmaßnahmen gefordert.
Liegt mittlerweile die Auswertung sowie die planliche Darstellung der aktuellen Auswirkungen vor und sind die Antragsunterlagen ergänzt durch:
a) Identifikation, Abgrenzung und planliche Darstellung sowie gutachterliche Beschreibung der Areale, bei denen nach den o. g. methodischen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses durch die erweiterten Absenktrichter potentielle Beeinträchtigungen zu besorgen sind;
b) Sachverständigen-Bewertung und –Beschreibung potentieller Vegetationsschäden infolge Aufhöhung des Grundwasserspiegels, ggf. gutachterlicher Vorschlag zur Festlegung / Abgrenzung zugehöriger Risikoflächen inklusive planlicher Darstellungen;
c) Gutachterliche Beschreibung zur organisatorischen und technischen Ausführung des Monitorings von Einflüssen auf die Vegetation und ggf. gutachterliche Vorschläge zu erforderlichen Maßnahmen zur Risikominimierung?
3. Von der Landeshauptstadt Stuttgart wurde die generelle Erhebung und Bewertung geotechnischer Negativeinflüsse auf Dritte, die in Folge der ausgedehnteren Reichweite der baubedingten Grundwassereingriffe zu besorgen sind, gefordert. Liegen gutachterliche Stellungnahmen zu folgenden geotechnischen Problemfeldern vor?
a) Schädigung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Kanälen) infolge Setzungen und Verwerfungen des Untergrundes, die durch verstärkte Absenkung des Grundwasserspiegels verursacht werden, oder anderweitige baustatische Probleme, die infolge Grundwasseraufhöhungen auftreten können (z. B. Bauwerksauftrieb);
b) Hohlraumbildung durch Sulfatgesteinauslaugung, die durch die verstärkte Infiltration von Wasser in die schichten des Gipskeupers verursacht werden;
c) Auslösen von Massenbewegungen (z. B. Hangrutschungen) infolge verstärkter Infiltration an den Hängen des Nesenbachtals;
d) Vernässung oder Überflutung von Bauwerken infolge des verstärkten Infiltrationsbetriebs;
e) Negativwirkungen auf die Baugrubenstatik, die infolge der Kreislaufführung erhöhter Wassermengen auftreten können (z. B. hydraulischer Grundbruch, Suffosion, Verformung / Setzungen des Verbaus.
III Weitere Fragen
Ergänzend stellen wir folgende Fragen:
1. Sind die neuen Ausführungspläne mit der Stadt abgestimmt?
2. Ändern sich die Bereiche der relevanten Grundwasserabsenkungen, die deutlich über den mittleren und langjährigen Grundwasserschwankungen liegen?
3. Ändert sich der Mittlere Grundwasserstand durch die neuen Erkenntnisse?
4. Ändern sich die im PFA 1.1 angegebenen Absenktiefen und Werte?
5. Prof. Wittke (WBI) hat für die DB Projektbau GmbH ein Gutachten mit Datum 22.06.2011 erstellt, mit dem begründet werden soll, dass die Ergebnisse der Prognoseberechnungen mit dem instationären Grundwassermodell keine Änderung der bisherigen Beweissicherungsgrenzen notwendig machen, obwohl die Absenktrichter über die Beweissicherungsgrenzen hinausreichen. Prof. Wittke hat in seinem nur wenige Seiten umfassenden Gutachten auf keine Daten und Literaturangaben verwiesen, die seine Aussagen untermauern könnten. Dies ist ungewöhnlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Auch das Umweltamt der Stadt Stuttgart hinterfragt diese Stellungnahme
von Prof. Wittke und hat ein weiteres Gutachten gefordert, mit dem sichergestellt werden soll, dass es zu keiner Beeinträchtigung Dritter und der Vegetation kommen wird.
a) Liegt dieses weitere, von der Stadt angeforderte, Gutachten mittlerweile vor?
b) Falls nicht: Was unternimmt die Stadt, um ausreichend lange vor Eröffnung des Planänderungsverfahrens dieses weitere Gutachten von der Bahn zu erhalten?
c) Erwägt die Stadt, ggf. selbst ein Gutachten zu beauftragen?
6. Wie kann der ca. 300 m lange Abschnitt entlang des alten Platanenbestandes in der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee besonders durch eventuelle schädigende Auswirkungen einer Erhöhung des an dieser Stelle natürlicherweise bereits sehr flach unter der Erdoberfläche liegenden Grundwasserspiegels geschützt werden?
Nach Baufertigstellung:
7 Ist das Grundwasserspiegelbegrenzungssystem noch aktuell?
8. Reicht der angenommene maximale Wasserspiegel HW200 für die Bemessung noch aus?
9. Mit welcher Auftrittswahrscheinlichkeit des HW200 wurde geplant und welche ist jetzt nach den neuen Erkenntnissen anzunehmen?
10. Sind die Änderungen durch den Klimawandel mit mehr Starkregenfällen und Jahrhunderthochwässern berücksichtigt?
11. Ändert sich dadurch die Häufigkeit der Nutzung des Grundwasserspiegelbegrenzungssystems?
12. Reichen die bisherigen Planungen zur Durchleitung des Grundwassers unter dem Trog auch bei den Mehrmengen des Grundwassers aus?
13. Kann es auf Grund der Mehrmenge zu Aufstauungen kommen?
Unterzeichnet
Peter Pätzold Clarissa Seitz Jochen Stopper
Foto, Archiv GKB