Landeskartellbehörde prüft Stuttgarter Wasserpreis
Auf die Anfang Juli eingeleiteten Vorermittlungen hin hat die im Umweltministerium angesiedelte Landeskartellbehörde nunmehr ein Preisprüfungsverfahren gegen die EnBW Vertrieb GmbH eingeleitet. Hintergrund sind die zum 1. August 2012 um fast 10 Prozent gestiegenen Preise der EnBW für Trinkwasser in Stuttgart. Damit ist der Preis der EnBW auf der von der Landeskartellbehörde geführten Übersicht der unter ihrer Aufsicht stehenden Unternehmen weit nach unten auf den Rang 80 von 83 gerutscht, während er zuvor Rang 70 eingenommen hatte.
Die EnBW begründet die Anhebung mit gestiegenen Kosten für den Wassereinkauf unter anderem bei der Bodenseewasserversorgung, einem zurückgehenden Wasserabsatz und den Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. An das Stuttgarter Wassernetz sind etwa 100.000 Wasserkunden angeschlossen. Zuletzt hatte die EnBW den Wasserpreis in den Jahren 2003 und dann 2007 angehoben.
Die Landeskartellbehörde hat in der Vergangenheit mehrfach die Preise der teuersten Wasserversorger überprüft. Darunter fällt auch ein Verfahren gegen die Energie Calw GmbH, mit Rang 83 der derzeit teuerste privatrechtlich tätige Wasserversorger im Land. Eine in diesem Verfahren im Februar 2011 erlassene Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall jedoch erst vor wenigen Tagen bestätigt, dass die Landeskartellbehörde bei ihrer Prüfung auch die betriebsnotwendigen Kosten des Unternehmens zugrunde legen durfte.
Deswegen stehen der Landeskartellbehörde jetzt auch im Falle der Preiserhöhung der EnBW für Trinkwasser in Stuttgart mehrere rechtlich abgesicherte Prüfinstrumentarien zur Verfügung. Die Landeskartellbehörde wird nunmehr die Preise in Stuttgart mit denen anderer Wasserversorger in Deutschland vergleichen und dabei die nicht beinflussbaren Umstände bei der jeweiligen Wasserversorgungssituation, zum Beispiel Topografie oder das Absatzverhältnis bezogen auf die Wassernetzlänge, berücksichtigen. Falls erforderlich wird sie zudem die von der EnBW geltend gemachte Kostensituation detailliert untersuchen. Wenn sich hierbei herausstellen sollte, dass der neue Preis ab 1. August 2012 missbräuchlich überhöht ist, wird die Landeskartellbehörde anordnen, dass die Stuttgarter Kunden rückwirkende Gutschriften erhalten.
Die Landeskartellbehörde geht davon aus, dass das Kartellverwaltungsverfahren frühestens Ende des Jahres abgeschlossen werden kann.
Ergänzende Informationen:
In Baden-Württemberg gibt es mehr als tausend Wasserversorger. Unter Aufsicht der im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angesiedelten Landeskartellbehörde stehen derzeit 83 Wasserversorger, die keine Gebühr, sondern ein privatrechtliches Entgelt für die Belieferung mit Trinkwasser verlangen. Diese versorgen vor allem Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungszentren. Entsprechend bedeutsam ist daher ihr Versorgungsanteil, der in einem Bereich von 40 Prozent, gemessen an der Gesamtabgabemenge von Trinkwasser in Baden-Württemberg, liegt.
Eine Übersicht der Wasserpreise (Stand Februar 2012) ist im Versorgerportal Baden-Württemberg unter versorger-bw bekannt gemacht. Nicht enthalten sind in dieser Übersicht die Versorger, die Gebühren erheben und somit nicht unter die Aufsicht der Landeskartellbehörde fallen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg