Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein schwarzer Tag für den Schutz der Privatsphäre
Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
In aller Deutlichkeit kritisiert die Piratenpartei Deutschland die Begründung für das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes, den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über die Nutzer von IP-Adressen auch gegen das geltende Urheberrecht durchzusetzen [1].
»Das neue Urteil des Bundesgerichtshofes ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Die Urteilsbegründung steht im deutlichem Widerspruch zu der öffentlich immer stärker kritisierten Zunahme von ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen. Auch die neuesten Markterhebungen, die zweistellige Wachstumsschübe für legale Portale zeigen, führen das Urteil ad absurdum«, kommentiert Bruno Kramm, Beauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland.
Bisher regelte §101 UrhR die Auskunft nur für den Fall des gewerblichen Ausmaßes und forderte die unbedingte Verhältnismäßigkeit. Auch die gängige Praxis der Deanonymisierung bei Urheberrechtsverstößen durch Nutzer von Peer-to-Peer-Netzwerken wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig kritisiert.
»Dieses Urteil öffnet einer neuen Welle von Abmahnverfahren Tür und Tor, die sich nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung über die deutschen Internetnutzer ergießen wird«, so Kramm, »Die Art und Weise, wie der Bundesgerichtshof anscheinend rein wirtschaftliche Interessen gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzt und dabei den Nutzerschutz im Urheberrecht bis zur Unkenntlichkeit deformiert, stellt ein echtes Problem dar. So entsteht in Deutschland eher eine Angstkultur denn eine medienkompetente Gesellschaft.«
Quellen:
[1] Beschluss Bundesgerichtshof: juris.bundesgerichtshof/rechtsprechung.pdf
Woy.ch…
Dies ist ein Test von jemanden, der die Seite nicht mag…
@Woy,
alles Geschmackssache, zwingt Dich ja niemand hier zu bleiben