Forderung nach einem Moratorium zu „Fracking“ erneuert
Umweltminister Franz Untersteller hat seine Forderung an die Bundesregierung nach einem Moratorium in Sachen „Fracking“ erneuert: „Es ist zwar ein Fortschritt, dass Bundesumweltminister Peter Altmaier in seinem kürzlich vorgestellten 10-Punkte-Programm beim Thema Förderung unkonventioneller Gasvorkommen auf die Linie der Länder eingeschwenkt ist und Fracking wenigstens in Trinkwasserschutzgebieten verbieten sowie die Bürgerinnen und Bürger in den Verfahren beteiligen möchte. Dies genügt aber noch nicht. Solange es keine ausreichenden gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risiken dieser Technologie gibt, müssen Bohrungen unter Einsatz wassergefährdender Stoffe auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten ausgesetzt werden, da eine Gefährdung der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, nicht ausgeschlossen werden kann. Der Schutz des Grundwassers muss oberste Priorität haben.“
Fracking
Bei der Gewinnung von Schiefergas aus kohlenwasserstoffhaltigen Tonsteinen wird die Fracking-Technik angewendet, bei der durch Einpressen von Wasser in Verbindung mit wassergefährdenden Stoffen in das Gestein die dort vorhandenen Mikrorisse bis auf einige Millimeter Breite erweitert werden. Die Lage und Ausbreitung der Risse wird geplant. Die Ausbreitung lässt sich durch Veränderung des Wasserdrucks steuern. Die gezielt erzeugten Rissflächen können Ausmaße von wenigen Hundert Metern Länge und einigen Zehner-Metern Höhe erreichen. In die Risse muss ein Stützmittel (z. B. Quarzmehl) eingebracht werden, damit diese offen gehalten und nicht durch den Gebirgsdruck wieder verschlossen werden. Werden der an die jeweilige geologische Situation angepasste Injektionsdruck sowie die einzuhaltenden Sicherheitsschwellen überschritten, kann Fluid über eine ungewollte Rissausbreitung in die über- und unterlagernden Schichten eindringen. Die Rissausbreitung muss daher über ein sicher geplantes Fracking auf den jeweiligen Gebirgsabschnitt begrenzt werden.
Durch den Einsatz verschiedener Chemikalien lässt sich der Transport des Stützmittels in die Risse begünstigen; die Zusammensetzung der hierfür benutzen Chemikalien ist stark von den jeweiligen Lagerstättenbedingungen abhängig. Der Einsatz dieser Chemikalien, die nur teilweise wieder aus dem Untergrund ausgetragen werden, unterliegt in Deutschland einheitlichen Regelungen und muss entsprechend zugelassen werden. International bestehen Bemühungen, mögliche Umweltauswirkungen des Frackings auszuschließen und wassergefährdende Chemikalien durch weniger bedenkliche zu ersetzen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg