Aktionsprogramm Ufer- und Flachwasserzone am Bodensee
Anlässlich der Veröffentlichung des „Aktionsprogramms Ufer- und Flachwasserzone am Bodensee“ hat Umweltminister Franz Untersteller am Donnerstag auf die große ökologische Bedeutung der Ufer- und Flachwasserzonen des Sees hingewiesen: „Die meisten der Pflanzen und Tiere leben in diesen Bereichen. Auch findet der weitaus größte Teil der „Selbstreinigung“ des Sees in den Ufer- und Flachwasserzonen statt. Daneben prägen diese Zonen das einzigartige Landschaftsbild des Sees.“ Deshalb setze sich das Land im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee für die Renaturierung der Ufer- und Flachwasserzonen ein.
Es sei zwar klar, so Franz Untersteller weiter, dass eine vollständige Renaturierung des Bodenseeufers wegen seiner vielen Funktionen als Siedlungs-, Wirtschafts- und Tourismusstandort nicht möglich ist. „Ich gehe aber davon aus, dass der naturnahe Uferanteil in Baden-Württemberg von derzeit rund 50 Prozent Schritt für Schritt auf knapp 75 Prozent noch deutlich gesteigert werden kann.“ Dies bedeute, dass auf einer Länge von rund 53 Kilometer des insgesamt 159 Kilometer langen baden-württembergischen Ufers Verbesserungsmaßnahmen möglich seien. Insbesondere könnten noch viele Mauern, Stege oder sonstige Verbauungen entfernt und naturnahes Ufergehölz entwickelt werden.
Das nun vorgelegte Aktionsprogramm bilde die fachliche Grundlage für eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit der betroffenen Grundstückseigentümer, Kommunen, Behörden und des Landes, erklärte Minister Untersteller. „Wir haben eine große Verantwortung, den See als größten Trinkwasserspeicher im Land, als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und als Erholungsgebiet für Anwohner und Urlauber zu schützen“, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Ergänzende Informationen:
Um mit möglichst geringem Aufwand einen möglichst großen Nutzen zu erzielen, wurden die erforderlichen Maßnahmen im Aktionsprogramm priorisiert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Maßnahmen zuerst in den Bereichen umgesetzt werden, die bei vertretbarem Aufwand eine besonders große ökologische Verbesserung erreichen können.
Die Maßnahmen der Priorität 1 würden nach einer ersten überschläglichen Abschätzung der Größenordnung einen Aufwand von rund vier Millionen Euro verursachen. Zur Finanzierung von Maßnahmen stehen grundsätzlich die gleichen Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, wie sie für gewässerökologische Maßnahmen an den Fließgewässern erster Ordnung vorhanden sind (zum Beispiel hierfür zur Verfügung gestellte Landesmittel oder die Nutzung des Ökokontos).
Das „Aktionsprogramm Ufer- und Flachwasserzone am Bodensee“ ist im Internet erhältlich unter um.baden-wuerttemberg („Themen“ > „Wasser“ > „Gewässer“ > „Projekte“). Es ist dieser Pressemitteilung auch als Anlage beigefügt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Anlagen/Downloads
baden-wuerttemberg.pdf [PDF, 674.5 KB]
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