Baden-Württemberg greift neue Möglichkeiten der Verbraucherinformation aktiv auf
„Baden-Württemberg wird die neuen bundesrechtlichen Vorschriften zur Verbesserung der Verbraucherinformation ab dem 1. September 2012 in vollem Umfang umsetzen. Unsere Behörden werden die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig – ohne dass sie eine Anfrage stellen müssen – auf einem einheitlichen Internetportal über alle Grenzwertüberschreitungen in Lebens- und Futtermitteln sowie über erhebliche oder wiederholte Verstöße von Unternehmen informieren. Das neue Angebot ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz im Lebensmittelbereich für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.
Das Verbraucherministerium richtet unter der Internetadresse www.verbraucherinfo-bw.de ein landesweites Informationsportal ein, das ab 1. September zugänglich ist. Dort werden künftig die entsprechenden Ergebnisse der Untersuchungsämter sowie die Kontrollergebnisse der für die Betriebskontrollen zuständigen 44 Landrats- und Bürgermeisterämter und der für die Futtermittelkontrolle verantwortlichen vier Regierungspräsidien verbraucherfreundlich gebündelt. „In unserem neuen Portal liegt eine große Chance: Ich appelliere an die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen im Land, die neue Transparenz zu einem verstärkten Dialog mit ihren Kunden zu nutzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntere ich, das verbesserte Informationsangebot aufzugreifen“, so der Verbraucherminister.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Möglichkeiten der Verbraucherinformation finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg .
Der Zugang zum neuen Portal www.verbraucherinfo-bw.de ist ab 1. September auch über die Internetseiten der Landratsämter und Stadtkreise, der Regierungspräsidien sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter möglich.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg