Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
In seinem heutigen Urteil vom 1. August urteilt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass eine Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe bei dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt.
Dazu nimmt Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, wie folgt Stellung:
»Dieses Urteil weist dem Gesetzgeber deutlich den Weg zu einer vollständigen gesetzlichen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Es ist eine weitere schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Erst Ende Juni hat der Bundestag mit einer gegensätzlichen Entscheidung gezeigt, dass er nicht versteht, welche Werte unsere Gesellschaft zusammenhalten. Eine Diskriminierung unterschiedlicher, selbstbestimmter Partnerschaftsmodelle ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist höchste Zeit, auch beim umstrittenen Ehegattensplitting und beim Adoptionsrecht eingetragene Lebenspartnerschaften endlich mit Ehen gesetzlich vollständig gleichzustellen bzw. die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen.«
Die Piratenpartei Deutschland tritt in ihrem
Grundsatzprogramm für die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensmodelle ein.