Stuttgarter Oberbürgermeister-Wahl ist gültig
Die Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober 2012 und die Neuwahl am 21. Oktober 2012 sind gültig.
„Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit diesem positiven Bescheid dem Statistischen Amt eine korrekte Vorbereitung und Durchführung der Oberbürgermeisterwahlen bescheinigt,“ berichtetet Bürgermeister Dr. Martin Schairer, in dessen Referatsbereich die Zuständigkeit für die Wahlen in der Landeshauptstadt liegen. „Damit kann die Einsetzung des neu gewählten Oberbürgermeisters Fritz Kuhn planmäßig am 7. Januar 2013 erfolgen.“
Die Gültigkeit einer Oberbürgermeisterwahl ist nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (Paragraf 30) binnen eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu prüfen.
Die Prüfung verschiebt sich in den Fällen, in denen ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen und über diesen noch nicht entschieden ist.
Da die Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl nicht angefochten wurde, konnte das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart die Wahlprüfung innerhalb der Vier-Wochen-Frist vornehmen.
Die Rechtsaufsicht prüft im Zuge der Wahlprüfung, ob die wesentlichen Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung oder über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses eingehalten wurden.
Info, Stadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart OB-Wahl 2012 (Neuwahl)
Foto, Markus Palmer