Grundsatzurteil zum Filesharing – Licht am Horizont der Filesharing-Debatte
Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
Die Piratenpartei Deutschland ist über das lange überfällige Grundsatzurteil zum Filesharing erleichtert. Das Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe relativiert die restriktiven Forderungen der Instanzgerichte, dass Eltern ihre Kinder streng überwachen müssten, um Abmahnungen zu vermeiden. Um die Haftung sicher auszuschließen, hätten Eltern bisher professionelle Hilfe von IT-Beratern einholen müssen.
Dazu nimmt Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland wie folgt Stellung:
»Tausende von bisherigen Filesharing-Abmahnungen dürften mit diesem Urteil ungültig werden. Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die unbelehrbaren Einpeitscher der Contentindustrie und gleichzeitig ein klares Signal für die von den PIRATEN geforderte Aussetzung der unsinnigen Abmahnpraxis gegen Filesharing-Vergehen.
Mit diesem Urteil haben Eltern endlich die lang erhoffte Unterstützung gegen Abmahnanwälte, mit der sie schnell und unkompliziert ungerechtfertigte Abmahnungen abwehren können. Ein konsequenter, nächster Schritt ist die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber, die für den größten Teil der ungerechtfertigten Massenabmahnungen verantwortlich ist. Sie ist auch der wesentliche Schlüssel zu einer Gesellschaft der offenen Netzwerke, die jedem den Zugang zum Internet ermöglicht.«
Weitere Info: focus/digital/internet/filesharing-urteil-des-bgh-eltern-haften-nicht-fuer-illegale-downloads-des-kindes