Offene Sprechstunde der Behinderten-beauftragten
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am Montag, 3. Dezember, macht die städtische Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderungen, Ursula Marx, darauf aufmerksam, dass die Gesellschaft umdenken muss.
„Nicht der behinderte Mensch muss sich an Strukturen anpassen, sondern das öffentliche Leben muss so gestaltet werden, dass alle Menschen, auch Menschen mit Behinderungen, von vornherein ihren Platz haben. Dieses ‚Drinsein‘ in der Gesellschaft ist Inklusion. Der Weg in eine inklusive Gesellschaft ist ein weiter, aber jeder einzelne Schritt auf dieses Ziel hin ist ein Gewinn für alle.“
Kostenlose Beratung
Die Behindertenbeauftragte bietet für Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung Beratung und Unterstützung an. Ursula Marx ist erreichbar per E-Mail unter ursula.marx@stuttgart.de oder telefonisch unter 216-606 80. Sie bietet eine offene Sprechstunde mittwochs von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung in Zimmer 144, erstes Obergeschoss, im Stuttgarter Rathaus an. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Keine Benachteiligung
1992 haben die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. An diesem Tag soll weltweit auf die Belange von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht werden.
In Deutschland weist das Grundgesetz deutlich den Weg. In Artikel 3 heißt es unmissverständlich: „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Auch die Sozialgesetzgebung ist an diesem Grundsatz ausgerichtet. Außerdem hat Deutschland bereits 2008 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, eine Fortschreibung der Menschenrechtskonvention mit dem Fokus auf die Belange von Menschen mit Behinderung.
Am Leben teilhaben
Zentraler Inhalt ist das Recht aller Menschen auf Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit sowie die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Barrieren, die diese Teilhabe behindern, müssen abgebaut werden.
Dem Menschen mit besonderen Herausforderungen wie einer Behinderung, müssen Unterstützungsangebote, die er zur Umsetzung dieser Rechte benötigt, gewährt werden.