Naturzerstörung auf der Basis uralter Daten? – Artenschutz im Rosensteinpark
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Im Rosensteinpark sollen demnächst fast 100 Bäume gefällt werden. Die Fällungen jedoch unterliegen strengen Artenschutzrichtlinien. Ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt zwar vor, ermächtigt den Vorhabensträger jedoch nach rechtlicher Auffassung des BUND-Landesverbandes nicht, die bisher übersehenen geschützten Arten zu beeinträchtigen.
So der Tenor einer Pressemitteilung des BUND-Landesverbands vom 15.11.2012, dessen rechtliche Sicht aus den Rechtsverfahren, die der BUND zum Schutz des Juchtenkäfers im Mittleren Schlossgarten geführt hatte, abgeleitet wird.
Seit der letzten Erhebung aus dem Jahr 2002 brüten vermehrt gefährdete bzw. streng geschützte Vogelarten wie Hohltaube, Dohle, Grünspecht, und Gelbkopf-Amazone im Rosensteinpark.
Auch der europarechtlich streng geschützte Juchtenkäfer, der maßgebend für die Ausweisung des Parks als Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiet ist, kommt mutmaßlich häufiger vor als bei der Kartierung im Jahr 2002.
Wir wollen sichergehen, dass nicht auf Grund von veralteten Daten wertvolle Lebensräume zerstört und streng geschützte Tiere getötet werden.
Wir beantragen daher:
Die Stadt Stuttgart holt beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Stellungnahme zu der Frage ein, ob die Bahn ein aktuelles Artenschutzgutachten erstellen und gegebenenfalls nachträgliche Schutzmaßnahmen durchführen lassen muss, bevor sie die Bäume im Rosensteinpark fällen darf.
Unterzeichnet:
Clarissa Seitz Peter Pätzold
Foto, Archiv