Archive for Dezember 11th, 2012

Dag Hammarskjöld: Für eine friedliche Welt – Ideen und Impulse des zweiten UN-Generalsekretärs

Der Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. lädt in Kooperation mit der Stiftung Geißstraße alle Freunde und UNO-Interessierten zu einem UNO-Forum ein:

Freitag, 14. Dezember, 19.30 Uhr, Stiftungssaal

Prof. Dr. Manuel Fröhlich studierte 1991 – 1996 Politikwissenschaft, Geschichte und Anglistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach seinem Studium begann er seine akademische Laufbahn als Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Christian-Albrechts-Universität Kiel. 1996 bis 1998 war er auch als Stipendiat der Claussen-Stiftung im Rahmen des Forschungsprojekts “Dag Hammarskjölds politische Ethik” tätig. Seit 2009 ist Manuel Fröhlich Professor für Internationale Organisationen und Globalisierung am Institut für Politikwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Er ist zudem Mitglied des Bundesvorstands der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und Mitherausgeber der Zeitschrift für Politikwissenschaft. Prof. Dr. Fröhlich hat eine Vielzahl von Publikationen zum Leben und Werk von Dag Hammarskjöld veröffentlicht. Zuletzt erschien (zusammen mit Henning Melber und Helmut Klumpjan) „Dag Hammarskjöld: Für eine friedliche Welt – Ideen um Impulse des zweiten UN-Generalsekretärs“.

Im Anschluss an den Vortrag gibt es Raum für Austausch und Diskussion sowie die Möglichkeit zum geselligen Beisammensein.

Weitere Infos unter: dgvn-bw

Eintritt frei. Wir freuen uns über eine Spende.

Bitte melden Sie sich an, da wir nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen haben.

Stiftung Geißstraße 7, Geißstraße 7, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-2360201
Unser aktuelles Programm finden Sie unter: geissstrasse

Foto, Archiv

Landesregierung stärkt Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Sicherheit unserer Lebensmittel vertrauen können, kontrolliert die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg die Produktion auf allen Stufen wirkungsvoll – vom Acker bis ins Regal. Um diese wichtige Säule im Verbraucherschutz weiter zu stärken, hat die grün-rote Landesregierung in diesem Jahr trotz der angespannten Haushaltssituation 36 Stellen geschaffen und wird auch in den Jahren 2013 und 2014 den Stellenaufbau fortsetzen. Es freut mich sehr, heute 33 neuen Lebensmittelkontrolleuren die Zeugnisse überreichen zu können. Lebensmittelkontrolleure sind tagtäglich im Außendienst im Einsatz und übernehmen mit der Durchführung von Betriebskontrollen und der Entnahme von Proben zur Untersuchung im Labor zwei Kernaufgaben in der Lebensmittelüberwachung“, sagte Verbraucherminister Bonde bei der Verabschiedung des Lehrgangs der Lebensmittelkontrolleure in Stuttgart.

Ausbildung sichert einheitliches Verbraucherschutzniveau im Land

Die Herausforderungen im zukünftigen Berufsleben der Kontrolleure seien anspruchsvoll und vielfältig und würden dies durch den globalen Markt, ständig neue Produkte und komplexe Abläufe auch immer bleiben. „Es ist deshalb umso wichtiger und nur konsequent, dass wir mit Hilfe einer eigenen Ausbildungs-Akademie sicherstellen, dass auch zukünftig fundiert ausgebildetes und hochqualifiziertes Personal zur Verfügung steht“, sagte Bonde. Durch die gut abgestimmten Ausbildungsgänge und Fortbildungsangebote stelle die Landesakademie für Veterinär- und Lebensmittelwesen eine einheitliche Ausbildung im Land sicher.

Personelle Stärkung der Lebensmittelüberwachung auch für 2013 und 2014

„In den Jahren 2013 und 2014 wird das Land den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen jeweils Mittel in Höhe von weiteren 1,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit diese jährlich 22 zusätzliche Lebensmittelkontrolleure einstellen können“, sagte Bonde. „Damit setzt die Landesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag konsequent um, die Lebensmittelüberwachung im Land zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken“, so der Verbraucherminister abschließend.

Lebensmittelüberwachung

Im Jahr 2012 hat die grün-rote Landesregierung die Lebensmittelüberwachung um zehn Stellen für Amtstierärzte, vier Stellen für Futtermittelkontrolleure und 22 Stellen für Lebensmittelkontrolleure und damit um insgesamt 36 Stellen personell aufgestockt.

Die Landesakademie für Veterinär- und Lebensmittelwesen ( AkadVet ) ist eine Einrichtung, die vom Land Baden-Württemberg sowie von Landkreistag und Städtetag gemeinsam getragen wird. Sie bietet Lehrgänge für die Theorieausbildung von Tierärzten, Lebensmittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten und zukünftig auch Veterinärhygienekontrolleuren an. Der heute verabschiedete Lehrgang der Lebensmittelkontrolleure ist der erste, der seine Theorieausbildung komplett an der AkadVet absolviert hat.

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Stuttgarter Weine international ausgezeichnet

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein, Stuttgart

Das städtische Weingut kann sich in diesem Jahr über eine Reihe von renommierten Auszeichnungen freuen.

So gab es unter anderem Gold und viermal Silber bei der internationalen Weinverkostung in Wien „AWC Vienna“.
Die Juroren des Genuss-Magazins „Selection“ vergaben für sechs Weine und einen Sekt 85 bis 90 Punkte und damit jeweils eine 3 Sterne-Auszeichnung beim Degustationswettbewerb „Internationale Sommerweine 2012 und Regionale Rotweine 2012“.
Das Gourmetmagazin „Savoir Vivre“ wählte den 2008er Lemberger aus dem Barrique-Fass zum „besten Roten aus Deutschland“.

Weine passend zum Fest
Diese und die anderen Weine aus den städtischen Weinlagen sind ein passendes Geschenk mit lokalem Bezug für das kommende Weihnachtsfest.

In der Verkaufstelle des Weinguts, Sulzerrainstraße 24 in Bad Cannstatt, steht das Team bereit und berät über die passenden Tropfen. Geöffnet hat die Weinverkaufstelle von Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr, samstags 10 bis 13 Uhr.

Eiswein exklusiv
Das städtische Weingut war in Stuttgart das einzige, das vom Jahrgang 2011 einen Eiswein gekeltert hat. Er wurde gelesen am 2. Februar 2012 bei minus elf Grad Celsius und hat 170 Grad Oechsle. Es gab Höchstnoten von der Qualitätsweinprüfung und in den geschmacksrelevanten Werten.

Der 2008er Lemberger aus dem Barrique hat sich drei lange Jahre im kleinen Fass entwickelt und wurde 2012 gefüllt und bewertet. Er reifte an der Willy-Reichert-Staffel an der Karlshöhe mitten in der Stadt. Er bekam Silber bei „Mundus vini“. Für die „Savoir Vivre“-Juroren ist er der beste deutsche Rotwein im Wettbewerb 2012. Das Urteil der Experten: „Vielschichtige fulminante Fruchtentfaltung auch auf dem Gaumen, feines Taningerüst, subtile Säure“.

Mönch Ulrich vom Hasenberg
Die Syrah/Saint Laurent „Rotwein-Cuvee Mönch Ulrich“ aus 2011 ist die erste Ernte nach der Neupflanzung im Hasenberg 2009. Die kleine erste Ernte wurde mit der kirschigen Note des Saint Laurent zu einer Cuvee kombiniert. Der Name geht auf eine Urkunde des Jahres 1108 zurück und bezeugt, dass Mönch Ulrich dem Kloster Blaubeuren Weinberge in Stuttgart geschenkt hat.

Die „Buzze“ Rotwein-Cuvee der Stuttgarter Mönchhalde aus Lemberger Spätburgunder und Dornfelder-Trauben durfte bis nach Wien auf die weltgrößte Blindverkostung der AWC-Vienna reisen. Dort wurde sie mit 90,2 Punkten und damit Gold ausgezeichnet. Der erste um 1250 urkundlich benannte Stuttgarter Bürger war ein Weingärtner, den man „Buzze“ rief. Im Auftrag eines Herrn Ulrich kümmerte er sich für die Dominikanerfrauen des Klosters Sirnau um Weinberge im Stuttgarter Norden und Westen.

Info, Stadt Stuttgart

Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein, Stuttgart, Vereine und Gruppen

Bei einer Feierstunde am 10. Dezember im Rathaus hat Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber und Gold des Landes an 64 langjährige Angehörige der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und der Werkfeuerwehren in der Landeshauptstadt Stuttgart verliehen.

In seiner Ansprache lobte OB Schuster das große Engagement der Feuerwehrleute. „Wer sich über solch lange Zeiträume von 25 oder gar 40 Jahren für Leib und Leben anderer einsetzt, der hat diese besondere Würdigung wahrlich verdient“, sagte er. Feuerwehrdienst im Haupt- und Ehrenamt stelle hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Einsatzkräfte.

Schuster hob auch die Bedeutung des Feuerwehrbedarfsplans hervor, der im vergangenen Jahr von der städtischen Branddirektion ausgearbeitet worden war: „Damit ist die Frage beantwortet, wie viel Feuerwehr die Landeshauptstadt braucht.“ Zudem werde der Branddirektion damit für die nächsten zehn Jahre Planungssicherheit bei der Weiterentwicklung der Stuttgarter Feuerwehr geboten.
Stuttgart – eine der sichersten Großstädte

Insgesamt wurden acht Angehörige der Berufsfeuerwehr und 12 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Ehrenzeichen in Gold für 40-jährige Dienstzeit ausgezeichnet. 12 Beamte der Berufsfeuerwehr, 25 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und sieben Angehörige der Werkfeuerwehren erhielten das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber für 25 Jahre.

„Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass es unsere Feuerwehr gibt. Sie sind da bei Bränden, Katastropheneinsätzen, bei schweren Verkehrsunfällen. Sie geben Tipps und nützliche Hinweise, wie man sich vor Bränden schützen kann und wie man Brände vermeidet. Ihr Einsatz ist lebensrettend und verdient größte Anerkennung. Sie tragen dazu bei, das Stuttgart eine der sichersten Großstädte ist“, betonte Wolfgang Schuster.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde Schuster mit der Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg in Gold für seine Verdienste um das baden-württembergische Feuerwehrwesen geehrt. Diese hohe Auszeichnung wurde in den zurückliegenden 30 Jahren erst fünfmal verliehen.

Der Präsident des Verbandes und Leiter der städtischen Branddirektion, Dr. Frank Knödler, würdigte Schusters Verdienste um das baden-württembergische Feuerwehrwesen und hob insbesondere seine Engagement bei grundlegenden Feuerwehrfragen im Land hervor. „Ein Beispiel dafür ist etwa die Sicherstellung einer leistungsfähigen Gefahrenabwehr“, sagte Knödler.

Vor allem aber sei Wolfgang Schusters Einsatz für den Erhalt der Feuerschutzsteuer von grundlegender Bedeutung, so Knödler weiter. Er betonte, dass in der 16-jährigen Amtszeit von Wolfgang Schuster eine moderne und zukunftsorientierte Feuerwehr geformt worden sei, die ihren Sicherstellungsauftrag schnell, kompetent und zuverlässig erfülle.

Info, Stadt Stuttgart

Stuttgart – Glatteisunfälle

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Stuttgart

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart: Insgesamt 69 Glatteisunfälle haben sich am Dienstag (11.12.2012) zwischen 00.00 Uhr und 15.00 Uhr bei leichtem Schneefall im Stuttgarter Stadtgebiet ereignet. Es blieb bei Blechschäden. Personen sind bei den Unfällen nicht zu Schaden gekommen. Der Gesamtschaden wird auf rund 150.000 Euro geschätzt.

Eine Fußgängerin stürzte kurz nach 08.00 Uhr in der Kirchnerstraße in Plieningen und brach sich einen Arm.

In Feuerbach in der Straße Im Gaizen stürzte ein Fußgänger auf nicht geräumter und nicht gestreuter Straße und erlitt eine Kopfplatzwunde.

Stuttgart-Mitte/Wangen – Autos aufgebrochen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Stuttgart, Stuttgart Wangen

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart-Mitte/Wangen: Unbekannte sind am Montag (10.12.2012) in zwei Fahrzeuge eingebrochen und haben ein Navigationsgerät, zwei Smart-Phones, Bargeld und eine Aktentasche gestohlen.

Aus einem im Parkhaus an der Breitscheidstraße abgestellten Pkw Mercedes wurden zwei Smart-Phones und eine braune Aktentasche mit Schlüsseln gestohlen. Am Fahrzeug entstand kein Schaden. Die Gegenstände haben einen Wert von zirka 1.500 Euro.

In der Salacher Straße wurde das Fenster der Beifahrertüre eines VW Caddy eingeschlagen. Die Diebe nahmen ein mobiles Navigationsgerät, Kundenkarten, Bargeld und zwei Taschen mit. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ungefähr 500 Euro. Der Wert der gestohlenen Gegenstände beträgt ebenfalls zirka 500 Euro.

Stuttgart-Ost- Spinde in Kindertagesstätte aufgebrochen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart-Ost: Unbekannte haben am Montag (10.12.2012) fünf Spinde in einer Kindertagesstätte an der Haußmannstraße aufgebrochen und ein Smartphone sowie einen geringen Bargeldbetrag gestohlen.

Die Diebe hatten den Hort während der Öffnungszeit zwischen 16.00 und 17.30 Uhr betreten. Sie begaben sich in die Räume der Erzieherinnen und brachen dort Spinde auf.

Hinweise nimmt das Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Telefonnummer 8990-3500 entgegen.

Foto, Archiv

Änderungen im Führerscheinrecht zum 19. Januar 2013

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

Am 19. Januar 2013 tritt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Für FührerscheininhaberInnen, die vor dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, hat der Stichtag keine Bedeutung. Für sie besteht kein Handlungsbedarf. Sie dürfen ihre Fahrerlaubnis weiterhin im bisherigen Umfang nutzen, ein Umtausch des Führerscheindokuments ist nicht erforderlich. Das Verwenden des bisherigen Dokuments ist mit keinem Nachteil verbunden.

Wer momentan eine Fahrschulausbildung beginnt oder begonnen hat und die Prüfung zwischen Dezember 2012 und Februar 2013 ablegen möchte, sollte sich über die Änderungen bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, bei der Fahrschule oder bei der Technischen Prüfstelle des TÜV frühzeitig informieren. Es kann nämlich bedeutsam sein, ob die Fahrerlaubnisprüfung vor oder nach dem Stichtag 19. Januar 2013 erfolgreich abgelegt wurde.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

1. Befristung neuer Führerscheindokumente

Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Dies betrifft nur das Führerscheindokument, das ab 19. Januar 2013 nach einem neuen (nur leicht veränderten) Muster des Scheckkartenführerscheins ausgestellt wird. Die Befristung der zugrunde liegenden Fahrerlaubnisklassen gilt weiter wie bisher, d.h.
(1) unbefristet für die Klassen B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder) sowie L, T (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge),

(2) befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) sowie ab dem 45. Lebensjahr für die Klassen C1, C1E (Klein-Lkw).

2. Neuordnung der Zweiradklassen

Die neue Fahrerlaubnisklasse AM tritt an die Stelle der bisherigen Klassen M und S. Sie gilt für zwei-, drei- und vierrädrige Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bis 50 ccm bzw. Elektromotor bis 4 kW. Das Mindestalter beträgt wie bisher 16 Jahre.

Die Klasse A1 (bis 125 ccm, bis 11kW) entspricht der bisherigen Definition. Neu eingeführt wird ein Verhältnis von Leistung / Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Das Mindestalter beträgt wie bisher 16 Jahre.

Die Klasse A2 tritt an die Stelle der bisherigen Klasse A (beschränkt) und wird neu definiert bis 35 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

3. Stufenzugang zu den Zweiradklassen, Mindestalter Klasse A

Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist bei je 2-jährigem Vorbesitz nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.

Das Mindestalter für den direkten Zugang zur Klasse A wird von derzeit 25 auf künftig 24 Jahre gesenkt.

4. Neuregelung für Trikes

Trikes, d.h. dreirädrige Kraftfahrzeuge, waren bisher in der Klasse B (Pkw) enthalten, werden aber künftig den Fahrerlaubnisklassen AM, A1 oder A (je nach Leistung) zugeordnet.

5. Neue Regelung für Fahrzeugkombinationen, d.h. mit Anhänger

Die Anhängerregelungen werden vereinfacht. Die zulässigen Gewichte für Fahrzeug und Anhänger werden für alle Klassen neu geordnet.

6. Änderungen beim Mindestalter

Das Mindestalter für die Klassen C, CE (Lkw) wird von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausgenommen mit einem Mindestalter von 18 Jahren sind nur bestimmte Formen der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE (Bus) wird künftig sehr differenziert geregelt zwischen 18 und 24 Jahre.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Studie zu Bürgerbeteiligung und Direkten Demokratie in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, hat gemeinsam mit Prof. Thorsten Faas vom Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Ergebnisse eines Forschungsprojektes zum Thema „Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg“ vorgestellt. Das Team von Prof. Faas hatte am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung eine Studie „Volksabstimmung Stuttgart 21“ durchgeführt. Die Langzeitstudie wurde in der Zeit zwischen November 2011 und September 2012 durchgeführt.  „Die Studie zeigt, dass die Menschen das Instrument der Volksabstimmung positiv bewerten. Besonders hervorheben möchte ich, dass vor allem diejenigen, die das Projekt ablehnen mit der Durchführung der Volksabstimmung zufrieden sind“, erklärte Staatsrätin Erler.

„Das Interesse am Thema Stuttgart 21 hat merklich nachgelassen. Waren es im Dezember 2011 noch 50 Prozent der Befragten, die sich ,sehr stark‘ oder ,ziemlich stark‘ für das Thema interessierten, waren es im August 2012 nur noch 22 Prozent“, erklärte Faas. In der Stadt Stuttgart seien es noch 48 Prozent im Vergleich zu 71 Prozent im Dezember 2011.

Dass im November 2011 eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 stattgefunden hat, bewerten die Menschen im Land der Studie zufolge auch mit einigem Abstand dazu sehr positiv: 72 Prozent finden es „eher“ oder „sehr gut“, dass es die Volksabstimmung gegeben hat. An der großen Unterstützung des gewählten Verfahrens hat sich im Zeitverlauf kaum etwas verändert. „Der Weg, den Konflikt über die Volksabstimmung zu lösen, war der richtige“, sagte Staatsrätin Erler. Auch im August 2012 unterstützen Projektgegner die Volksabstimmung noch stärker (75 Prozent) als die Projektbefürworter (70 Prozent). Weniger zufrieden seien die Menschen dagegen mit dem Projektverlauf nach der Volksabstimmung, informierte Faas. „Nur 17 Prozent landesweit sind ,eher‘ oder ,sehr zufrieden‘, dagegen sind 36 Prozent ,eher‘ oder ,sehr unzufrieden‘.“ Bei den Projektbefürwortern seien 26 Prozent zufrieden und 21 Prozent unzufrieden.

Ein weiteres Ergebnis der Studie sei eine – parteiübergreifend – positive Beurteilung der Entwicklung der Demokratie in Baden-Württemberg, unterstrich Faas: „Über 50 Prozent der Befragten nehmen eine Verbesserung wahr, 22 Prozent eine Verschlechterung. Verfahren direkter Demokratie erfreuen sich in der Bevölkerung beachtlicher Beliebtheit: 67 Prozent stimmen der Aussage  zu, dass Volksabstimmungen ein gutes Mittel sind, um wichtige politische Fragen zu entscheiden.“ Allerdings gebe es auch Vorbehalte: Nicht alle Themen würden als geeignet für Verfahren direkter Demokratie gesehen und auch die Idee eines Quorums finde durchaus Zustimmung in der Bevölkerung, so Faas.

Die Ergebnisse der Studie zeigen außerdem, dass 30 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg schon einmal vom „Filder-Dialog“ gehört haben; in Stuttgart sind es 63 Prozent. Prof. Faas: „Obwohl der subjektive Grad der Informiertheit nicht sehr hoch ausgeprägt ist, wird es sehr positiv von den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen, dass sie in stärkerem Maße in die Planung und Umsetzung von Bauprojekten einbezogen werden.“

„Ich bin sehr zufrieden, dass die Menschen unsere Anstrengungen sehen, sie mehr beteiligen zu wollen, und dies positiv bewerten“, unterstrich Staatsrätin Erler. „Die Studie zeigt, dass die Menschen im Grunde zufrieden mit der Demokratie sind und trotzdem eine Weiterentwicklung möchten. Die Bürgerinnen und Bürger befürworten also ein Mehr an verbindlicher Mitsprache. Das nehmen wir als Auftrag. Denn Bürgerbeteiligung ist mehr als nur Volksabstimmung. Ich sehe uns da auf einen guten Weg.“

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Anlagen/Downloads
Studie: Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg [PDF, 93.4 KB]

Tipps für den Warenumtausch nach den Feiertagen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

„Trotz sorgfältiger Geschenkauswahl kann es bei der Bescherung enttäuschte Gesichter geben. Doch nur weil Onkel Otto die neue Mütze nicht gefällt, muss sie der Händler nicht zurücknehmen. Um böse Überraschungen nach den Feiertagen zu vermeiden, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher schon vor dem Einkauf mit den wichtigsten Umtauschregeln vertraut machen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage gab er Tipps für den Warenumtausch.

Rechte beim Kauf im Ladengeschäft: Umtausch und Rückgabe

„Hat das Smartphone-Display einen Kratzer oder ist ein Loch im Pullover, können Verbraucherinnen und Verbraucher sogenannte Gewährleistungsrechte geltend machen“, sagte Bonde. Käufer könnten verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werde oder dass er oder sie einwandfreie Ware bekomme. Sei dies nicht möglich oder verweigere der Händler seine Mitwirkung, könnten Käufer die Ware zurückgeben und ihr Geld zurückfordern oder den Kaufpreis mindern. Mit Kassenbons lassen sich Reklamationsansprüche unproblematisch einfordern. „Wer die Originalverpackung bereits entsorgt hat oder die Quittung verloren hat, kann den Kauf aber auch durch einen Kontoauszug nachweisen oder durch einen Zeugen, der beim Kauf dabei war“, so Bonde weiter. Sei die Ware hingegen vollkommen in Ordnung, gefalle aber dem Beschenkten nur nicht, sehe die Sache anders aus. „Ein generelles Umtauschrecht für im Kaufhaus erworbene Artikel gibt es nicht. Wer einwandfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäufer angewiesen“, sagte der Minister. Ein Tipp sei daher, dies im Vorfeld abzusprechen. Viele Händler zeigten sich aber nach den Feiertagen serviceorientiert und nähmen die Ware auch ohne vorherige Vereinbarung zurück.

Sonderregelungen und Rechte beim Online-Einkauf

Bei Online-Geschäften gelten Sonderregelungen: Verbraucherinnen und Verbraucher können die Ware auch bei Nichtgefallen zurückgeben. „Ein klarer Vorteil beim Online-Shopping ist das 14-tägige Widerrufsrecht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel zusteht. Erfolgt der Widerruf fristgerecht, muss der Verkäufer sogar die Rücksendekosten übernehmen. Nur wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt oder der Verbraucher noch nicht bezahlt hat, können Verkäufer das Porto vom Käufer verlangen. Handelt es sich jedoch um verderbliche Waren, auf Kundenwunsch angefertigte Artikel oder um eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen“, erklärte der Minister. Der virtuelle Einkaufsbummel berge aber auch Gefahren, da sich beispielsweise die Produktqualität nicht – wie im Laden – überprüfen lässt. „Sollten sich beim Interneteinkauf Probleme mit dem Händler ergeben, können sich Käuferinnen und Käufer an die kostenlose Online-Schlichtungsstelle wenden. Zuvor sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings um eine einvernehmliche Lösung mit dem Händler bemühen“, so der Minister.

Augen auf beim Einkauf im Netz

„Im Internet tummeln sich leider auch unseriöse Anbieter. Daher rate ich Verbraucherinnen und Verbrauchern genau zu prüfen, ob es sich bei dem Online-Shop, bei dem sie einkaufen wollen, um einen seriösen Händler handelt. Zunächst sollte man schauen, ob sich der Online-Händler an die verbraucherrechtlichen Vorschriften hält. So darf bei einem seriösen Online-Shop ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers, allen wichtigen Kontaktdaten und einer vollständigen Postadresse nicht fehlen. Im Beschwerdefall haben Verbraucherinnen und Verbraucher so die Möglichkeit, den Online-Händler zu kontaktieren“, sagte Bonde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darüber hinaus darauf achten, wo sie ihre virtuellen Einkäufe tätigen. „Wer per Laptop, Tablet oder Smartphone einkauft, sollte unsichere Netzwerke an öffentlichen Orten wie Internet-Cafés oder Flughäfen meiden“, mahnte der Minister. Vor allem wenn es um das Bezahlen geht, sollten man auf eine verschlüsselte Verbindung achten. Diese sei leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.

Geschenkgutscheine

Längst ein Klassiker unter den Weihnachtsgeschenken sind Gutscheine. Werden diese erst Jahre später eingelöst, kann es sein, dass die Einlösung verweigert wird. „Auch hier sind die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht schutzlos: Nach deutscher Rechtsprechung haben Kundinnen und Kunden bei Warengutscheinen in der Regel bis zu drei Jahre lang das Recht, den Gutschein einzulösen“, sagte Bonde.

Weitere Informationen und individuelle Beratung bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (vz-bw). Bei Problemen und Streitigkeiten mit einem Online-Händler besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den Online-Handel (online-schlichter) zu wenden. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern oder Berlin lebt oder das betreffende Unternehmen seinen Sitz in einem dieser Bundesländer hat. Erfasst werden auch alle Fälle in denen Händler vom Online-Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops zertifiziert wurden. Bei Fragen rund um den Einkauf im europäischen Ausland steht das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite (cec-zev.eu). Weitere Informationen über Rechte und Pflichten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher im „Online-Handbuch“ des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg (verbraucherrechte-internet) oder bei der E-Commerce Verbindungsstelle (ecom-stelle), die ebenfalls beim ZEV in Kehl angesiedelt ist. Weitere Tipps zum Online-Shopping unter bondesrat

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg