Erste Anhörung zur Einrichtung eines Verbandsklagerechtes im Tierschutz
„Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen der grün-roten Landesregierung. Tiere können sich nicht selbst beschweren, wenn gesetzliche Schutzvorgaben nicht eingehalten werden. Deswegen wollen wir entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ein Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzverbände einführen“, kommentierte Verbraucherminister Alexander Bonde die erste Anhörung. Die Landesregierung habe sich in den vergangenen Monaten zunächst dafür eingesetzt, dass das Verbandsklagerecht im Tierschutz auf Bundesebene eingeführt wird. „Leider haben die Bundesregierung und mehrheitlich auch die Bundesländer dieses Anliegen blockiert, deshalb werden wir das Verbandsklagerecht jetzt in Baden-Württemberg einführen“, erklärte Bonde. Tierschutzorganisationen versprechen sich von einem Verbandsklagerecht, dass die Belange der Tiere, die sich nicht selbst vertreten können, zum Beispiel bei Bauvorhaben oder anderen Genehmigungsverfahren frühzeitig und konsequenter berücksichtigt werden. Außerdem besteht die Erwartung, dass durch das Verbandsklagerecht eine moderne und wissenschaftlich fundierte Interpretation des Tierschutzrechts sichergestellt wird. Tierschützer mahnen deshalb ein Verbandsklagerecht, wie es im Umweltbereich seit längerem besteht, seit Jahren an. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gibt es in Bremen seit 2007, das Saarland und Nordrhein-Westfalen bereiten eine solche Klagemöglichkeit derzeit vor.
Anhörung holt betroffene Verbände und Organisationen ins Boot
„Uns ist es wichtig, mit allen Organisationen, die von einer Verbandsklageregelung betroffen sein können, in den Dialog zu treten und das Thema intensiv zu erörtern“, sagte Bonde weiter. Schon im Vorfeld der Anhörungsveranstaltung hatte das Ministerium daher den berührten Verbänden und Organisationen – beispielsweise dem Landesbauernverband, Tierschutzorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden – die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt, von der reger Gebrauch gemacht wurde. Bei der Veranstaltung waren 29 Organisationen und Verbände vertreten, von denen 13 ihre Position mündlich vortrugen. Dabei war das gesamte Spektrum von der Befürwortung bis zur Ablehnung des Verbandsklagerechts vertreten. „Wir werden die vorgetragenen Positionen eingehend prüfen. Bei der Erstellung des Gesetzesvorschlages ist außerdem eine weitere Beteiligung der betroffenen Verbände und Organisationen des Landes vorgesehen, bevor der Entwurf dem Kabinett zur Beratung vorgelegt wird“, so Verbraucherminister Bonde zum weiteren Fortgang des Verfahrens.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Organisationen sind abrufbar unter mlr.baden-wuerttemberg/Verbandsklage/116771
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg