Für saubere Schienen auf Achse
Auf Kontrollfahrt für die Oldtimerlinie, der Arbeitswagen 2002
Fotos, Sabine
Auf Kontrollfahrt für die Oldtimerlinie, der Arbeitswagen 2002
Fotos, Sabine
Michael Mischke
An beiden Tagen ist der Eintritt frei.
Datum:
01.02.13 19:00 Uhr – 23:00 Uhr
02.02.13 19:00 Uhr – 23:00 Uhr
Evang. Gemeindehaus
Ulmer Str. 347 A
70327 Stuttgart-Wangen
Hinweise:
Bitte reservieren Sie rechtzeitig Ihre Plätze im Gemeindebüro. Dort erhalten Sie auch Verzehrgutscheine
Info: Wangen-evangelisch
Fotos, Archiv
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Mit Beschluss vom Dezember 2009 genehmigte die EU die Kapitalerhöhung der LBBW von 5 Milliarden EUR durch ihre Träger, unter anderem unter der Auflage, dass die LBBW bis spätestens 31.12.2013 in eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht oder in eine AG nach deutschem Aktienrecht umgewandelt wird.
Eine weitere Auflage war, dass die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze mit externem Sachverstand besetzt wird. Aus diesem Grund wurden für die Übergangszeit bis 2013 Prof. Dr. Dieter Hundt und Dr. Fritz Oesterle in den Aufsichtsrat der LBBW entsandt.
Die Änderung der Rechtsform muss also im Jahr 2013 erfolgen. Damit endet die Amtszeit der externen Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der LBBW.
Um zukünftig wieder das Vier-Augen-Prinzip zur Geltung kommen zu lassen, sollte das Gremium wieder mit Vertretern des von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Gemeinderats besetzt werden. Im Hinblick auf die Wandlung der Stillen Einlagen ist es auch notwendig, dass der Gemeinderat wieder mehr direkten Einfluss im Aufsichtsrat wahrnehmen kann.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung stellt dar, wann die Rechtsform-Änderung der LBBW voraussichtlich erfolgt.
2. Die Verwaltung bereitet die Besetzung der Aufsichtsratssitze mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Gemeinderat vor.
Unterzeichnet:
Silvia Fischer Bündnis 90/Die Grünen
Alexander Kotz CDU-Gemeinderatsfraktio, Fraktionsvorsitzender
Dr. Roswitha Blind SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsvorsitzende
Peter Pätzold Bündnis 90/Die Grünen
Iris Ripsam CDU-Gemeinderatsfraktion
Hans H. Pfeifer SPD-Gemeinderatsfraktion
Pressemitteilung 21.12.2012 PP Stuttgart
Stuttgart-Ost: In der Nacht zu Donnerstag (20.12.2012) sind Unbekannte in einen Kindergarten an der Schwarenbergstraße eingebrochen und haben Bargeld gestohlen.
Offenbar betrat der Täter das Gebäude während der Reinigungsarbeiten und ließ sich in das Gebäude einschließen. Er durchwühlte mehrere Räume, hebelte Kassetten auf und stahl Geld.
Hinweise nehmen die Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer 8990-3500 entgegen.
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Im Zug der Erstellung eines Neubaus mit Abbau der Pavillons im Lindenschulzentrum wurde vom Bezirksbeirat Untertürkheim angeregt, auf dem Uferstreifen zwischen Neubau und Oberkanal einen Radweg zu bauen. Die aufgrund der beengten Verhältnisse erheblichen Konsequenzen eines Eingriffs in die mächtige und idyllische Vegetation des Uferbereichs am Kanal waren zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich oder wurden nicht bedacht.
Inzwischen haben einige Bezirksbeiräte hierzu erhebliche Bedenken angemeldet.
Nach Auskunft der Verwaltung ist der Weg nun in reduzierter Breite realisierbar.
Im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde jetzt dargelegt, dass dieser Weg gebaut wird und es eine Abstimmung mit dem Naturschutz gegeben hat. Allerdings wurden keine Pläne und auch keine Details vorgestellt. Unklar bleibt daher, ob die Bäume beim Bau des Weges auch langfristig gesichert sind. Wir befürchten, dass bei der Erstellung des Wegs und durch den womöglich geplanten Bau von Straßenlampen oder Geländern die Wurzeln der Bäume geschädigt werden. Außerdem wird befürchtet, dass als Folge des Wegebaus ein radikaler Rückschnitt der Bäume durchgeführt werden muss. Diese Folgen müssen nach unserer Auffassung genau geprüft werden.
Wir beantragen:
1. Der Radbeauftragte oder das Tiefbauamt stellen im Ausschuss für Umwelt und Technik die aktuellen Planungen zum Radweg inkl. der notwendigen Sicherheitsvorrichtungen dar.
2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt legt dar, ob die Ufervegetation beim Bau des Radwegs langfristig gehalten und wie sie gesichert werden kann.
3. Der Radbeauftragte stellt den gegenwärtigen Verlauf des Radwegs sowie mögliche alternative Streckenführungen dar und begründet den Bedarf an dieser Stelle.
Unterzeichnet:
Peter Pätzold Jochen Stopper
Am 21. Dezember ist es fast 16 Stunden dunkel. Wann nicht gerade die Welt untergeht 😉
Veranstaltung: facebook/events/Sportgelände Spadelsberg, 72639 Neuffen
Foto, Sabine
Am 17. Dezember 2012 fand ein Gespräch des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Kultusministeriums mit Vertretern von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag statt. Dabei sagte die Landesregierung den Kommunalen Landesverbänden zu:
„Das Land wird im Interesse eines wohnortnahen Schulangebots von sich aus keine Grundschulen schließen,“ sagte Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid.
„Mit der Zusage, gegen den Willen der Schulträger keine Schulen zu schließen, zeigen wir: Es ist uns ernst mit unserem Grundsatz Kurze Beine – kurze Wege„, erklärte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer.
Diese Zusage gilt für die laufende Legislaturperiode.
„Wenn die Grundschule vor Ort sicher ist, können die Städte und Gemeinden ihre Ganztagsschulen planen, die bei Bedarf einer lückenlosen Kinderbetreuung ab dem Kleinkindalter dienen sollen,“ so die Spitzen der kommunalen Landesverbände.
Weitere Themen des Gesprächs waren der Ausbau der Ganztagesschulen, die Einführung einer regionalen Schulentwicklung und die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württermberg
Zum Jahreswechsel weist das Amt für öffentliche Ordnung auf verschiedene Regelungen hin, die ein gefahrloses Silvesterfeuerwerk sorgen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet dieses Jahr von Freitag, 28., bis Montag, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller (Kleinfeuerwerk der Klasse II) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wer darf Feuerwerk kaufen?
Verkauf und Abgabe an Jugendliche sind selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen auch nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden.
Fragen über die wesentlichen Bestimmungen über den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerksartikeln sind im Internet abrufbar:
www.gaa.baden-wuerttemberg.de.
Auskünfte erteilt auch die Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz unter Telefon 216-88409.
Nur zugelassenes Feuerwerk kaufen
Die Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Man sollte deshalb nur Feuerwerkskörper kaufen, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden.
Deshalb unbedingt darauf achten, dass alle Artikel eine Prüfnummer des BAM tragen. Die Zulassung durch das BAM bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben sind.
Keine Basteleien
Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf Basteleien verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich.
Die gekauften Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.
Vor dem Starten der Raketen sucht man einen sicheren Startplatz aus. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in der Nähe sein.
Nicht neben Heimen und Kliniken
Auch ist es kraft Gesetzes verboten, in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern (besonders brandgefährdete Gebäude) und in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Raketen und Böller sollte man niemals in geschlossenen Räumen anzünden. Es empfiehlt sich, Raketen immer nur senkrecht abfeuern. Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sind unbedingt die Gebrauchshinweise zu beachten.
Man sollte Feuerwerkskörper immer mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach sofort einen ausreichender Sicherheitsabstand einnehmen. Blindgänger sollte man niemals erneut anzünden. Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden. Leere Sektflaschen sind als Startrampe nicht geeignet.
Keine Böller und Raketen nach Neujahr
Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis nur zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit, also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten, entspricht.
In allen anderen Fällen ist das Schießen mit erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt.
Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins.
Vermehrt werden in den letzten Jahren auch sogenannte Himmelslaternen, Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen oder Wunschlaternen (Mini-Heißluftballons) verwendet.
Dabei handelt es sich nicht um Feuerwerk im klassischen Sinn, sondern um ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb, die unter die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes fallen und einer Genehmigung der Regierungspräsidien bedürfen.
Info, Stadt Stuttgart
ff-hambruecken/Erste Hilfe bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern.pdf
Siehe auch In-den-Altstädten-darf-kein-Feuerwerk-mehr-gezündet-werden und baden-wuerttemberg/Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Feuerwehr-Stuttgart/Silvester: Damit das neue Jahr gesund und sicher beginnt …
Foto, Archiv
Pressemitteilung 19.12.2012 PP Stuttgart
Stuttgart-Ost: Ein unbekannter Exhibitionist hat sich am Dienstagmorgen (18.12.2012) gegen 08.15 Uhr an der Parkstraße gegenüber einer 22-jährigen Frau unsittlich gezeigt.
Der Unbekannte hielt sich in einem Gebüsch auf und hantierte an seinem Geschlechtsteil. Als die junge Frau auf den Mann aufmerksam wurde, ging er in Richtung Röntgenstraße davon. Dabei war seine Hose weiterhin geöffnet und das Geschlechtsteil deutlich sichtbar.
Der Gesuchte ist zirka 20 bis 25 Jahre alt und hat kurzes blondes Haar. Zur Tatzeit war er mit einem weißen Pullover und einer schwarzen Weste bekleidet und führte eine blaue Stofftasche mit Werbeaufdruck mit sich.
Zeugenhinweise nehmen die Beamten des Dezernats für Sexualdelikte unter der Rufnummer 8990-5461 entgegen.
In einem Brief vom 12.7.2012 an den VW-Chef Martin Winterkorn sichert EU-Energiekommissar Günther Oettinger zu, dass man sich in Wolfsburg über die Zeit nach 2020 keine Sorgen um neue, verbindliche CO2-Grenzwerte für Pkw machen müsse. Herr Oettinger freut sich, dem VW-Chef mitteilen zu können, dass verschiedene Forderungen der Autoindustrie durchgesetzt werden konnten.
Der EU-Kommissar Günther Oettinger macht sich unverhohlen zum Handlanger der Autoindustrie.
Als Politiker ist Herr Oettinger verpflichtet die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Stattdessen lässt er sich von der Industrie vor den Karren spannen. Je niedriger der CO2-Grenzwert für Pkw, umso weniger wird das Klima durch das Treibhausgas CO2 belastet. Für die VerbraucherInnen bedeutet es vor allem: Weniger Spritverbrauch und damit weniger Kosten.
Herr Oettinger belastet mit seinen Aktionen bewusst Menschen mit niedrigem Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind mit höheren Spritkosten. Das alles um der Autoindustrie Anstrengungen zur Energieeffizienz zu ersparen.
Das Verhalten von Herrn Oettinger ist in höchstem Maße unmoralisch und innovationsfeindlich. Wir fordern von ihm: Schluss mit der Handlangerei für die Autoindustrie und sofortigen Rücktritt!
Machen Sie mit. Schicken Sie eine Protest-E-Mail an Günther Oettinger!
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Das Stuttgarter Phänomen
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