Archive for Dezember, 2012

Stuttgart – Glatteisunfälle

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Stuttgart

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart: Insgesamt 69 Glatteisunfälle haben sich am Dienstag (11.12.2012) zwischen 00.00 Uhr und 15.00 Uhr bei leichtem Schneefall im Stuttgarter Stadtgebiet ereignet. Es blieb bei Blechschäden. Personen sind bei den Unfällen nicht zu Schaden gekommen. Der Gesamtschaden wird auf rund 150.000 Euro geschätzt.

Eine Fußgängerin stürzte kurz nach 08.00 Uhr in der Kirchnerstraße in Plieningen und brach sich einen Arm.

In Feuerbach in der Straße Im Gaizen stürzte ein Fußgänger auf nicht geräumter und nicht gestreuter Straße und erlitt eine Kopfplatzwunde.

Stuttgart-Mitte/Wangen – Autos aufgebrochen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Stuttgart, Stuttgart Wangen

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart-Mitte/Wangen: Unbekannte sind am Montag (10.12.2012) in zwei Fahrzeuge eingebrochen und haben ein Navigationsgerät, zwei Smart-Phones, Bargeld und eine Aktentasche gestohlen.

Aus einem im Parkhaus an der Breitscheidstraße abgestellten Pkw Mercedes wurden zwei Smart-Phones und eine braune Aktentasche mit Schlüsseln gestohlen. Am Fahrzeug entstand kein Schaden. Die Gegenstände haben einen Wert von zirka 1.500 Euro.

In der Salacher Straße wurde das Fenster der Beifahrertüre eines VW Caddy eingeschlagen. Die Diebe nahmen ein mobiles Navigationsgerät, Kundenkarten, Bargeld und zwei Taschen mit. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ungefähr 500 Euro. Der Wert der gestohlenen Gegenstände beträgt ebenfalls zirka 500 Euro.

Stuttgart-Ost- Spinde in Kindertagesstätte aufgebrochen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung 11.12.2012 PP Stuttgart

Stuttgart-Ost: Unbekannte haben am Montag (10.12.2012) fünf Spinde in einer Kindertagesstätte an der Haußmannstraße aufgebrochen und ein Smartphone sowie einen geringen Bargeldbetrag gestohlen.

Die Diebe hatten den Hort während der Öffnungszeit zwischen 16.00 und 17.30 Uhr betreten. Sie begaben sich in die Räume der Erzieherinnen und brachen dort Spinde auf.

Hinweise nimmt das Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Telefonnummer 8990-3500 entgegen.

Foto, Archiv

Änderungen im Führerscheinrecht zum 19. Januar 2013

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

Am 19. Januar 2013 tritt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Für FührerscheininhaberInnen, die vor dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, hat der Stichtag keine Bedeutung. Für sie besteht kein Handlungsbedarf. Sie dürfen ihre Fahrerlaubnis weiterhin im bisherigen Umfang nutzen, ein Umtausch des Führerscheindokuments ist nicht erforderlich. Das Verwenden des bisherigen Dokuments ist mit keinem Nachteil verbunden.

Wer momentan eine Fahrschulausbildung beginnt oder begonnen hat und die Prüfung zwischen Dezember 2012 und Februar 2013 ablegen möchte, sollte sich über die Änderungen bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, bei der Fahrschule oder bei der Technischen Prüfstelle des TÜV frühzeitig informieren. Es kann nämlich bedeutsam sein, ob die Fahrerlaubnisprüfung vor oder nach dem Stichtag 19. Januar 2013 erfolgreich abgelegt wurde.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

1. Befristung neuer Führerscheindokumente

Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Dies betrifft nur das Führerscheindokument, das ab 19. Januar 2013 nach einem neuen (nur leicht veränderten) Muster des Scheckkartenführerscheins ausgestellt wird. Die Befristung der zugrunde liegenden Fahrerlaubnisklassen gilt weiter wie bisher, d.h.
(1) unbefristet für die Klassen B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder) sowie L, T (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge),

(2) befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) sowie ab dem 45. Lebensjahr für die Klassen C1, C1E (Klein-Lkw).

2. Neuordnung der Zweiradklassen

Die neue Fahrerlaubnisklasse AM tritt an die Stelle der bisherigen Klassen M und S. Sie gilt für zwei-, drei- und vierrädrige Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bis 50 ccm bzw. Elektromotor bis 4 kW. Das Mindestalter beträgt wie bisher 16 Jahre.

Die Klasse A1 (bis 125 ccm, bis 11kW) entspricht der bisherigen Definition. Neu eingeführt wird ein Verhältnis von Leistung / Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Das Mindestalter beträgt wie bisher 16 Jahre.

Die Klasse A2 tritt an die Stelle der bisherigen Klasse A (beschränkt) und wird neu definiert bis 35 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

3. Stufenzugang zu den Zweiradklassen, Mindestalter Klasse A

Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist bei je 2-jährigem Vorbesitz nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.

Das Mindestalter für den direkten Zugang zur Klasse A wird von derzeit 25 auf künftig 24 Jahre gesenkt.

4. Neuregelung für Trikes

Trikes, d.h. dreirädrige Kraftfahrzeuge, waren bisher in der Klasse B (Pkw) enthalten, werden aber künftig den Fahrerlaubnisklassen AM, A1 oder A (je nach Leistung) zugeordnet.

5. Neue Regelung für Fahrzeugkombinationen, d.h. mit Anhänger

Die Anhängerregelungen werden vereinfacht. Die zulässigen Gewichte für Fahrzeug und Anhänger werden für alle Klassen neu geordnet.

6. Änderungen beim Mindestalter

Das Mindestalter für die Klassen C, CE (Lkw) wird von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausgenommen mit einem Mindestalter von 18 Jahren sind nur bestimmte Formen der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE (Bus) wird künftig sehr differenziert geregelt zwischen 18 und 24 Jahre.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Studie zu Bürgerbeteiligung und Direkten Demokratie in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, hat gemeinsam mit Prof. Thorsten Faas vom Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Ergebnisse eines Forschungsprojektes zum Thema „Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg“ vorgestellt. Das Team von Prof. Faas hatte am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung eine Studie „Volksabstimmung Stuttgart 21“ durchgeführt. Die Langzeitstudie wurde in der Zeit zwischen November 2011 und September 2012 durchgeführt.  „Die Studie zeigt, dass die Menschen das Instrument der Volksabstimmung positiv bewerten. Besonders hervorheben möchte ich, dass vor allem diejenigen, die das Projekt ablehnen mit der Durchführung der Volksabstimmung zufrieden sind“, erklärte Staatsrätin Erler.

„Das Interesse am Thema Stuttgart 21 hat merklich nachgelassen. Waren es im Dezember 2011 noch 50 Prozent der Befragten, die sich ,sehr stark‘ oder ,ziemlich stark‘ für das Thema interessierten, waren es im August 2012 nur noch 22 Prozent“, erklärte Faas. In der Stadt Stuttgart seien es noch 48 Prozent im Vergleich zu 71 Prozent im Dezember 2011.

Dass im November 2011 eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 stattgefunden hat, bewerten die Menschen im Land der Studie zufolge auch mit einigem Abstand dazu sehr positiv: 72 Prozent finden es „eher“ oder „sehr gut“, dass es die Volksabstimmung gegeben hat. An der großen Unterstützung des gewählten Verfahrens hat sich im Zeitverlauf kaum etwas verändert. „Der Weg, den Konflikt über die Volksabstimmung zu lösen, war der richtige“, sagte Staatsrätin Erler. Auch im August 2012 unterstützen Projektgegner die Volksabstimmung noch stärker (75 Prozent) als die Projektbefürworter (70 Prozent). Weniger zufrieden seien die Menschen dagegen mit dem Projektverlauf nach der Volksabstimmung, informierte Faas. „Nur 17 Prozent landesweit sind ,eher‘ oder ,sehr zufrieden‘, dagegen sind 36 Prozent ,eher‘ oder ,sehr unzufrieden‘.“ Bei den Projektbefürwortern seien 26 Prozent zufrieden und 21 Prozent unzufrieden.

Ein weiteres Ergebnis der Studie sei eine – parteiübergreifend – positive Beurteilung der Entwicklung der Demokratie in Baden-Württemberg, unterstrich Faas: „Über 50 Prozent der Befragten nehmen eine Verbesserung wahr, 22 Prozent eine Verschlechterung. Verfahren direkter Demokratie erfreuen sich in der Bevölkerung beachtlicher Beliebtheit: 67 Prozent stimmen der Aussage  zu, dass Volksabstimmungen ein gutes Mittel sind, um wichtige politische Fragen zu entscheiden.“ Allerdings gebe es auch Vorbehalte: Nicht alle Themen würden als geeignet für Verfahren direkter Demokratie gesehen und auch die Idee eines Quorums finde durchaus Zustimmung in der Bevölkerung, so Faas.

Die Ergebnisse der Studie zeigen außerdem, dass 30 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg schon einmal vom „Filder-Dialog“ gehört haben; in Stuttgart sind es 63 Prozent. Prof. Faas: „Obwohl der subjektive Grad der Informiertheit nicht sehr hoch ausgeprägt ist, wird es sehr positiv von den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen, dass sie in stärkerem Maße in die Planung und Umsetzung von Bauprojekten einbezogen werden.“

„Ich bin sehr zufrieden, dass die Menschen unsere Anstrengungen sehen, sie mehr beteiligen zu wollen, und dies positiv bewerten“, unterstrich Staatsrätin Erler. „Die Studie zeigt, dass die Menschen im Grunde zufrieden mit der Demokratie sind und trotzdem eine Weiterentwicklung möchten. Die Bürgerinnen und Bürger befürworten also ein Mehr an verbindlicher Mitsprache. Das nehmen wir als Auftrag. Denn Bürgerbeteiligung ist mehr als nur Volksabstimmung. Ich sehe uns da auf einen guten Weg.“

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Anlagen/Downloads
Studie: Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg [PDF, 93.4 KB]

Tipps für den Warenumtausch nach den Feiertagen

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

„Trotz sorgfältiger Geschenkauswahl kann es bei der Bescherung enttäuschte Gesichter geben. Doch nur weil Onkel Otto die neue Mütze nicht gefällt, muss sie der Händler nicht zurücknehmen. Um böse Überraschungen nach den Feiertagen zu vermeiden, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher schon vor dem Einkauf mit den wichtigsten Umtauschregeln vertraut machen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage gab er Tipps für den Warenumtausch.

Rechte beim Kauf im Ladengeschäft: Umtausch und Rückgabe

„Hat das Smartphone-Display einen Kratzer oder ist ein Loch im Pullover, können Verbraucherinnen und Verbraucher sogenannte Gewährleistungsrechte geltend machen“, sagte Bonde. Käufer könnten verlangen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werde oder dass er oder sie einwandfreie Ware bekomme. Sei dies nicht möglich oder verweigere der Händler seine Mitwirkung, könnten Käufer die Ware zurückgeben und ihr Geld zurückfordern oder den Kaufpreis mindern. Mit Kassenbons lassen sich Reklamationsansprüche unproblematisch einfordern. „Wer die Originalverpackung bereits entsorgt hat oder die Quittung verloren hat, kann den Kauf aber auch durch einen Kontoauszug nachweisen oder durch einen Zeugen, der beim Kauf dabei war“, so Bonde weiter. Sei die Ware hingegen vollkommen in Ordnung, gefalle aber dem Beschenkten nur nicht, sehe die Sache anders aus. „Ein generelles Umtauschrecht für im Kaufhaus erworbene Artikel gibt es nicht. Wer einwandfreie Ware umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäufer angewiesen“, sagte der Minister. Ein Tipp sei daher, dies im Vorfeld abzusprechen. Viele Händler zeigten sich aber nach den Feiertagen serviceorientiert und nähmen die Ware auch ohne vorherige Vereinbarung zurück.

Sonderregelungen und Rechte beim Online-Einkauf

Bei Online-Geschäften gelten Sonderregelungen: Verbraucherinnen und Verbraucher können die Ware auch bei Nichtgefallen zurückgeben. „Ein klarer Vorteil beim Online-Shopping ist das 14-tägige Widerrufsrecht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel zusteht. Erfolgt der Widerruf fristgerecht, muss der Verkäufer sogar die Rücksendekosten übernehmen. Nur wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt oder der Verbraucher noch nicht bezahlt hat, können Verkäufer das Porto vom Käufer verlangen. Handelt es sich jedoch um verderbliche Waren, auf Kundenwunsch angefertigte Artikel oder um eine Dienstleistung in den Bereichen Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen“, erklärte der Minister. Der virtuelle Einkaufsbummel berge aber auch Gefahren, da sich beispielsweise die Produktqualität nicht – wie im Laden – überprüfen lässt. „Sollten sich beim Interneteinkauf Probleme mit dem Händler ergeben, können sich Käuferinnen und Käufer an die kostenlose Online-Schlichtungsstelle wenden. Zuvor sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings um eine einvernehmliche Lösung mit dem Händler bemühen“, so der Minister.

Augen auf beim Einkauf im Netz

„Im Internet tummeln sich leider auch unseriöse Anbieter. Daher rate ich Verbraucherinnen und Verbrauchern genau zu prüfen, ob es sich bei dem Online-Shop, bei dem sie einkaufen wollen, um einen seriösen Händler handelt. Zunächst sollte man schauen, ob sich der Online-Händler an die verbraucherrechtlichen Vorschriften hält. So darf bei einem seriösen Online-Shop ein Impressum mit dem Namen des Inhabers oder Geschäftsführers, allen wichtigen Kontaktdaten und einer vollständigen Postadresse nicht fehlen. Im Beschwerdefall haben Verbraucherinnen und Verbraucher so die Möglichkeit, den Online-Händler zu kontaktieren“, sagte Bonde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darüber hinaus darauf achten, wo sie ihre virtuellen Einkäufe tätigen. „Wer per Laptop, Tablet oder Smartphone einkauft, sollte unsichere Netzwerke an öffentlichen Orten wie Internet-Cafés oder Flughäfen meiden“, mahnte der Minister. Vor allem wenn es um das Bezahlen geht, sollten man auf eine verschlüsselte Verbindung achten. Diese sei leicht an der Buchstabenfolge „https“ im Eingabefeld des Internet-Browsers sowie an einem Vorhängeschloss-Symbol zu erkennen.

Geschenkgutscheine

Längst ein Klassiker unter den Weihnachtsgeschenken sind Gutscheine. Werden diese erst Jahre später eingelöst, kann es sein, dass die Einlösung verweigert wird. „Auch hier sind die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht schutzlos: Nach deutscher Rechtsprechung haben Kundinnen und Kunden bei Warengutscheinen in der Regel bis zu drei Jahre lang das Recht, den Gutschein einzulösen“, sagte Bonde.

Weitere Informationen und individuelle Beratung bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (vz-bw). Bei Problemen und Streitigkeiten mit einem Online-Händler besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den Online-Handel (online-schlichter) zu wenden. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern oder Berlin lebt oder das betreffende Unternehmen seinen Sitz in einem dieser Bundesländer hat. Erfasst werden auch alle Fälle in denen Händler vom Online-Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops zertifiziert wurden. Bei Fragen rund um den Einkauf im europäischen Ausland steht das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite (cec-zev.eu). Weitere Informationen über Rechte und Pflichten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher im „Online-Handbuch“ des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg (verbraucherrechte-internet) oder bei der E-Commerce Verbindungsstelle (ecom-stelle), die ebenfalls beim ZEV in Kehl angesiedelt ist. Weitere Tipps zum Online-Shopping unter bondesrat

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Erste Anhörung zur Einrichtung eines Verbandsklagerechtes im Tierschutz

Posted by Klaus on 11th Dezember 2012 in Allgemein

„Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen der grün-roten Landesregierung. Tiere können sich nicht selbst beschweren, wenn gesetzliche Schutzvorgaben nicht eingehalten werden. Deswegen wollen wir entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ein Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzverbände einführen“, kommentierte Verbraucherminister Alexander Bonde die erste Anhörung. Die Landesregierung habe sich in den vergangenen Monaten zunächst dafür eingesetzt, dass das Verbandsklagerecht im Tierschutz auf Bundesebene eingeführt wird. „Leider haben die Bundesregierung und mehrheitlich auch die Bundesländer dieses Anliegen blockiert, deshalb werden wir das Verbandsklagerecht jetzt in Baden-Württemberg einführen“, erklärte Bonde. Tierschutzorganisationen versprechen sich von einem Verbandsklagerecht, dass die Belange der Tiere, die sich nicht selbst vertreten können, zum Beispiel bei Bauvorhaben oder anderen Genehmigungsverfahren frühzeitig und konsequenter berücksichtigt werden. Außerdem besteht die Erwartung, dass durch das Verbandsklagerecht eine moderne und wissenschaftlich fundierte Interpretation des Tierschutzrechts sichergestellt wird. Tierschützer mahnen deshalb ein Verbandsklagerecht, wie es im Umweltbereich seit längerem besteht, seit Jahren an. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gibt es in Bremen seit 2007, das Saarland und Nordrhein-Westfalen bereiten eine solche Klagemöglichkeit derzeit vor.

Anhörung holt betroffene Verbände und Organisationen ins Boot

„Uns ist es wichtig, mit allen Organisationen, die von einer Verbandsklageregelung betroffen sein können, in den Dialog zu treten und das Thema intensiv zu erörtern“, sagte Bonde weiter. Schon im Vorfeld der Anhörungsveranstaltung hatte das Ministerium daher den berührten Verbänden und Organisationen – beispielsweise dem Landesbauernverband, Tierschutzorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden – die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt, von der reger Gebrauch gemacht wurde. Bei der Veranstaltung waren 29 Organisationen und Verbände vertreten, von denen 13 ihre Position mündlich vortrugen. Dabei war das gesamte Spektrum von der Befürwortung bis zur Ablehnung des Verbandsklagerechts vertreten. „Wir werden die vorgetragenen Positionen eingehend prüfen. Bei der Erstellung des Gesetzesvorschlages ist außerdem eine weitere Beteiligung der betroffenen Verbände und Organisationen des Landes vorgesehen, bevor der Entwurf dem Kabinett zur Beratung vorgelegt wird“, so Verbraucherminister Bonde zum weiteren Fortgang des Verfahrens.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Organisationen sind abrufbar unter mlr.baden-wuerttemberg/Verbandsklage/116771

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Der 500ste Citaro an PostAuto übergeben

Posted by Klaus on 10th Dezember 2012 in Allgemein

Jubiläumsbus ist ein Citaro G
Fahrzeug an PostAuto Schweiz AG übergeben

Stuttgart/Bern-Kloten – Der 500ste Mercedes-Benz Citaro ist an die PostAuto Schweiz AG ausgeliefert worden. Am 04. Dezember 2012 übergaben Frank Scherhag und Armin Krieg, CEO und Leiter Vertrieb Mercedes-Benz Omnibusse bei EvoBus (Schweiz) AG in Begnins (VD) das Jubiläumsfahrzeug an Daniel Landolf, Mitglied der Konzernleitung Post und Leiter Konzernbereich PostAuto.

 

Mercedes-Benz Citaro – Variantenvielfalt

Mit Produktionsbeginn im Jahr 1998 zeigte der Citaro eine Variantenvielfalt an Stadt- und Überlandbussen in unterschiedlichen Längen und Ausstattungsvarianten. Die bei PostAuto eingesetzten Modelle reichen vom kompakten Citaro K mit 10,5 m Länge bis zum dreiachsigen, 18 m langen Gelenkbus Citaro G. Bei den sitzplatzoptimierten Varianten kommt bei PostAuto auch der Citaro Low Entry zum Einsatz. Seit Ende 2011 sind bei PostAuto fünf Citaro mit Brennstoffzellen-Hybridantrieb im Einsatz.

Der Jubiläumsbus

Der 500ste, ein Citaro G, ist gelb/rot lackiert und mit dem traditionsreichen Posthorn ausgestattet. Angetrieben wird er mit dem umweltfreundlichen Dieselmotor, OM 457 hLA (260 kW) und erreicht mit geschlossenem Partikelfilter die Abgasnorm Euro V sowie EEV (Enhanced Environmentally friendly Vehicle).

Der Innenraum des 3-türigen Citaro G ist hell und freundlich gestaltet. Der gesamte Fahrerarbeitsplatz ist durch eine Fahrerkabine vom Fahrgastraum getrennt. Die Klimatisierung von Fahrerarbeitsplatz und Fahrgastraum lässt sich über die Dachklimaanlage getrennt voneinander regeln. Zwei Doppel-TFT-Monitore dienen im Innenraum zur Fahrgastinformation.

PostAuto – die gelbe Klasse

Die PostAuto Schweiz AG befördert jährlich mehr als 120 Millionen Passagiere. Mit mehr als 3300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Fuhrpark von mehr als 2100 Fahrzeugen – davon 1/3 Mercedes-Benz Fahrzeuge – ist PostAuto das führende Busunternehmen im Öffentlichen Verkehr der Schweiz.

Bild-Nr. 12A1374: V.l.n.r.: Daniel Landolf, Mitglied der Konzernleitung Post und Leiter Konzernbereich PostAuto; David Robert, Leiter PostAuto Region Westschweiz; Frank Scherhag, CEO EvoBus (Schweiz) AG; Armin Krieg, Leiter Vertrieb Mercedes-Benz Omnibusse bei EvoBus (Schweiz) AG

Weitere Informationen von Mercedes-Benz sind im Internet verfügbar: mercedes-benz.com

Foto, Daimler

Omnibus

Archäologisch-bodenkundliche Untersuchungen der Baustellen von Stuttgart 21

Posted by Klaus on 10th Dezember 2012 in Allgemein, Stuttgart

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Böden sind Zeugnisse der Kulturgeschichte. Bereits im 16. Jahrhundert wurde im heutigen Mittleren Schlossgarten, einem ehemaligen Sumpf- und Moorgebiet, Erde aus der Umgebung – mit Sand vermischt – eingebracht, um das Gebiet landwirtschaftlich nutzen zu können.
Mit einer bodenkundlichen Kartierung im Mittleren Schlossgarten könnte der bisher nicht bekannte, ursprüngliche Verlauf des Nesenbachs erforscht werden.
Nun wurde bei Untersuchungen des Bodens im Mittleren Schlossgarten ein historischer, in Sandstein gemeißelter Kopf gefunden. Dieser Fund wird von der Archäologin des Landesamtes für Denkmalpflege zwar als zufällig eingestuft, trotzdem ist im Mittleren Schlossgarten mit weiteren, möglicherweise bedeutenden historischen Funden und Bodenbefunden zu rechnen. Beim Bau der Arnulf-Klett-Passage wurde ein römisches Gemäuer entdeckt.
Unter dem Bahnhofsturm gab es angeblich auch historische Zeugnisse (entsprechende Nachforschungen laufen derzeit noch). Der Vorgänger des Alten Schlosses, um 1000 errichtet, wurde auf einem aufgeschütteten Hügel errichtet. Dabei wurden Drainagen angelegt, die weit in den Schlossgarten reichten, damit das Wasser in Richtung Nesenbach abfließen und der Park entstehen konnte.
Das Eisenbahnbundesamt hat in seinen Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 attestiert, dass es im Schlossgarten und im Rosensteinpark archäologische Fundstellen aus der Römer- und Alemannenzeit gibt. Solche Befunde liegen unter späteren Auffüllschichten verborgen.
Wir halten Forschungen zur Frage, wie sich die Kulturlandschaft im Herzen Stuttgarts entwickelt hat, für unerlässlich. Hier liegen die kulturellen und zivilisatorischen Wurzeln der Stadt, welche für die Nachwelt untersucht und dokumentiert werden müssen. Dies wäre auch ein notwendiger Beitrag zum künftigen Stadtmuseum.
Wir beantragen daher:
1. Die Stadt Stuttgart tritt an das Landesdenkmalamt heran mit der Aufforderung, eine archäologische
Baubegleitung für die Baumaßnahmen von Stuttgart 21 vorzusehen und einzurichten. Im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen sollen auch bodenkundliche Kartierungen vorgenommen werden.
2. Von der Baustelle im Mittleren Schlossgarten wurde schon Bodenaushub abtransportiert.
Archäologen und Bodenkundler sollten die Möglichkeit erhalten, auch dieses Material archäologisch zu untersuchen.

Unterzeichnet:
Clarissa Seitz, Michael Kienzle, Peter Pätzold

Finnland – Helsinki im Winter

Ein Beitrag in der Sendung Kaffee oder Tee

Mittwoch, 12. Dezember 2012 16.05 Uhr im SWR Fernsehen

Info: SWR/tv/bw/Kaffee oder Tee