Pflichtquote für Beschäftigung schwer-behinderter Menschen in Landesverwaltung erfüllt
Obwohl das Land die Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung erfüllt, reicht das Sozialministerin Katrin Altpeter nicht. Sie rief ihre Ministerkollegen am Mittwoch (2. Januar) dazu auf, auch in den kommenden Jahren verstärkt schwerbehinderte Menschen in den Landesdienst einzustellen. „Es kann uns nicht ausreichen, lediglich eine Pflichtquote zu erfüllen“, so Altpeter. Die Landesverwaltung habe anderen Arbeitgebern gegenüber eine Vorbildfunktion. „Wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen und mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, werden uns andere folgen“, so die Ministerin. Altpeter erinnerte daran, dass schwerbehinderte Menschen genauso über fachliche Kompetenzen, oftmals langjährige Berufserfahrungen und eine hohe Sozialkompetenz verfügen wie nicht behinderte Menschen.
Ebenso wie im Vorjahr überschritt die Landesverwaltung im Jahr 2011 die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke. 12.506 besetzte Pflichtplätze verzeichnet die Bilanz für 2011. Das entspricht einer Quote von 5,17 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 5,21 Prozent. Positiv wertete die Ministerin, dass nahezu alle Ressorts über den Pflichtsatz hinaus gehend Plätze besetzt haben. Neun von elf Ministerien sowie der Landtag und der Rechnungshof erfüllen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen die Pflichtquote beziehungsweise lagen sogar erheblich darüber. So lag die Quote im Sozialministerium bei über 12 Prozent und im Finanzressort bei über acht Prozent.
Ergänzende Informationen:
Die Sozialministerin berichtet einmal jährlich dem Landtag über die Beschäftigungsquoten von schwerbehinderten Menschen in den einzelnen Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Weitere Infos: Übersicht: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Landesverwaltung [PDF, 31.4 KB]