Schöffen-Wahl in diesem Jahr
Im Jahr 2013 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte statt. Allein in Baden-Württemberg werden rund 7000 Ehrenamtliche zu Schöffinnen und Schöffen gewählt, deren Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 dauern wird. „Wer ein Schöffenamt übernimmt, übernimmt eine wichtige, verantwortungsvolle und spannende Tätigkeit“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart. „Laienrichterinnen und Laienrichter tragen zur Transparenz gerichtlicher Entscheidungen bei und erhöhen gleichzeitig deren Akzeptanz in der Gesellschaft.“
Der Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits im Mittelalter gab es Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit. „Bis heute sind die Ehrenamtlichen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystems“, erklärte der Minister. „Das hat einen guten Grund, denn auf diese Weise können auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess mit einfließen.“ Die Schöffinnen und Schöffen würden ihre Sachkunde sowie ihre wertvolle Lebens- und Berufserfahrung bei den Gerichten einbringen.
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Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg