Fortgeschriebener „Teilplan gefährliche Abfälle“ veröffentlicht

Posted by Klaus on 22nd Januar 2013 in Allgemein

„Die sichere Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist auf absehbare Zeit gewährleistet“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung des fortgeschriebenen Teilplans „gefährliche Abfälle“ des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg. Die Landesregierung komme damit ihrer Verantwortung für eine gesicherte, ordnungsgemäße und umweltgerechte Beseitigung von gefährlichen Abfällen nach. Zudem erhalte die baden-württembergische Wirtschaft durch den bis ins Jahr 2021 reichenden Teilplan die notwendige Planungssicherheit.

„Gefährlich“ sind solche Abfälle, die in einem höheren Maße als „normale“ Abfälle zu schädlichen Folgen für den Menschen oder die Umwelt führen können. Sie können im direkten Kontakt für den Menschen gesundheitsschädlich sein (giftig oder ätzend für Augen, Haut oder Lunge etc.) oder gesundheitsschädliche Stoffe in die Umgebung abgeben (Gewässer, Grundwasser, Luft).

„Um Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten, dokumentiert der Teilplan die langfristige Entsorgungskonzeption und sichert gemeinsam mit den gesetzlichen Nachweispflichten eine lückenlose Kontrolle des Verbleibs der gefährlichen Abfälle“, sagte Minister Untersteller weiter. Im Dialog mit der Wirtschaft strebe das Land zudem eine ständige Weiterentwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft an, in der Abfälle weitestgehend vermieden und ihr Gefährdungspotenzial so weit wie möglich verringert würden.

Der Teilplan gefährliche Abfälle und Hinweise zu seiner Auslegung sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhältlich unter: um.baden-wuerttemberg.

Weiterer Informationen

Teilplan gefährliche Abfälle

Aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben muss jedes Bundesland Abfallwirtschaftspläne aufstellen (Art. 28, 30 AbfallrahmenRL; §§ 29 f. KrW-/AbfG beziehungsweise §§ 30 bis 32 KrWG-neu). Für die gefährlichen Abfälle (früher als Sonderabfall bezeichnet) ist ein eigener Plan aufzustellen, da sie sich durch ihr Gefährdungspotential erheblich von den „normalen“ Siedlungsabfällen unterscheiden.

Der jetzt veröffentlichte Teilplan gefährliche Abfälle wurde im Entwurf am 17. April 2012 vom Kabinett gebilligt. In der anschließenden öffentlichen Anhörung gingen von privater Seite keine, von Verbänden und Behörden rund 25 Einwendungen und Anregungen ein. Der daraufhin zum Teil überarbeitete Teilplan wurde am 11. Dezember 2012 vom Ministerrat angenommen.

Der Teilplan umfasst den Planungszeitraum bis 2021. Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der gefährlichen Abfälle. Ausgehend vom Ist-Zustand werden die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dargestellt. Daran schließt sich eine Mengenprognose (für 2016 und für 2021) und der Vergleich von Anlagenbestand und künftigem Anlagenbedarf an. Desweiteren werden die abfallwirtschaftlichen Ziele Baden-Württembergs dargestellt.

Entsorgungssicherungsvertrag

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilplans hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2012 mit zwei Betreibern von Verbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle in Bayern und Hessen einen langfristigen Entsorgungssicherungsvertrag zugunsten der baden-württembergischen Wirtschaft geschlossen. Im Falle eines – derzeit nicht absehbaren – Entsorgungsengpasses hat das Land einen Anspruch auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einem Kontingent von jeweils 10.000 Tonnen (vergleich Pressemitteilung Nr. 65/2012 vom 23. April 2012, um.baden-wuerttemberg ).

Abfallmengen

In Baden-Württemberg fielen im Jahr 2010 über 1,43 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle an. Die Löwenanteile verteilen sich dabei auf Bau- und Abbruchabfälle und auf produktionsspezifische Abfälle.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Info: Teilplan „gefährliche Abfälle“ hier herunterladen [PDF, 924,95 KB]
Foto, Archiv

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