Land fordert Nachbesserungen beim Mietrechtsänderungsgesetz
„Die energetische Modernisierung von Wohnungen muss auch die sozialen Interessen der Mieter berücksichtigen. Die Anliegen der Vermieter müssen mit dem Schutz der Mieter vor rasant steigenden Kosten in Einklang gebracht werden“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin. „Der Klimawandel fordert vorausschauende Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Das Mietrecht kann dabei jedoch nicht das primäre Steuerungsinstrument sein“, betonte der Minister. Das Mietrechtsänderungsgesetz in der vorliegenden Form lasse eine soziale Ausgewogenheit vermissen. Es sei daher notwendig, durch die Ausweitung von Fördermöglichkeiten weitere Anreize zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.
Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger wies darauf hin, dass sich das soziale Mietrecht bislang in der Praxis bewährt habe. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlässt diesen Kurs“, sagte er. Das Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieterschutz gerate in eine Schieflage: „Und das geschieht einseitig zu Lasten der Mieter.“
„Wohnraum muss auch in Zukunft bezahlbar sein. Es geht nicht an, dass alteingesessene Mieter nach vielen Jahren in Randbezirke verdrängt werden und einem solventen Klientel Platz weichen müssen, wie es derzeit in vielen Ballungszentren geschieht. Gerechte Mieten fördern den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft, rasant steigende Mieten begünstigen die soziale Spaltung“, merkte Friedrich an.
Baden-Württemberg fordere eine Reihe von Nachbesserungen, stellte Friedrich heraus. Das Land wende sich gegen die Regelung, wonach bei energetischen Modernisierungen Beeinträchtigungen für die Mieter während der ersten drei Monate nicht zu einer Mietminderung führen könnten. Zudem sei eine Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent notwendig. „Das mindert den preistreibenden Effekt auf die ortsübliche Vergleichsmiete“, sagte der Bundesratsminister. Zum Schutz der Mieter solle darüber hinaus die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf höchstens zehn Prozent begrenzt werden. Maximal sollten es 15 Prozent in vier Jahren sein, so Friedrich.
Auch die geplante Vereinfachung der Räumung von Wohnungen tangiert nach Ansicht von Friedrich und Stickelberger die Interessen der Mieter massiv. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter auf Anordnung des Gerichts für die nach der Erhebung einer Räumungsklage auflaufenden Mietbeträge Sicherheit leisten müssen, selbst wenn sie diese als Minderungsbeträge einbehalten haben“, erklärte der Justizminister. Das solle gelten, obwohl noch keine Entscheidung getroffen sei. „Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, soll gar eine Räumung per einstweiliger Verfügung möglich sein. Damit würden Tatsachen geschaffen, obwohl der Rechtsstreit überhaupt nicht entschieden ist.“ Zudem verzichte das vorgelegte Mietrechtänderungsgesetz auf eine vorherige Abmahnung vor einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn Mieter mit der Zahlung der Kaution in Verzug sind.
Quelle: Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund / Justizministerium Baden-Württemberg