Antrag und Anfrage der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Der Hort hat seine Schuldigkeit getan, er kann gehn! Nachjustierung des Grundsatzbeschlusses 199/2011 in Bezug auf die Eltern/Kindinitiativen
Mit dem Grundsatzbeschluss, der in der Vorlage 199/2011 entwickelt wurde, hat die Landeshauptstadt Stuttgart die Schulkindbetreuung neu geregelt.
Diese Neuregelung wurde vor allem deshalb in Angriff genommen um dem ab 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch der Betreuung für Kinder unter drei Jahren gerecht zu werden. Mit dem quasi Umzug der Horte an die Schulen sollen in den heute noch als Horte genutzten Räumlichkeiten die Kinderbetreuung für die unter 3-jährigen Kinder eingerichtet werden. So weit so gut!
Bei aufmerksamer Lektüre der Gemeinderatsdrucksache 199/2011 fällt auf, dass die privaten Elternvereine vernachlässigt wurden, sie kommen gar nicht vor.
Bei der letzten Vollversammlung des Gemeinderats wurde aufbauend auf der Vorlage 199/2011 die Vorlage 6/2013 beschlossen. Auch hier sind die privaten Elterninitiativen unberücksichtigt. Diese privaten Initiativen haben seit mehr als 30 Jahren eine gute Betreuung mit viel Engagement der Eltern angeboten. Im neuen System hat es angeblich keinen Platz mehr für diese Form der Betreuung.
Wir Freie Wähler haben, wie bereits mit unserem Antrag Nr. 433/2012 „Der Hort hat seine Schuldigkeit getan er kann gehn“, gefordert, die Verwaltung möge ein Konzept entwickeln, wie die Elternvereine bis 2020 ihre Aufgaben abwickeln können, bzw. in welcher Form sie auch über 2020 ein Angebot zur Kinderbetreuung anbieten können. Nachdem dieser Antrag nachweislich des gemeinderätlichen Systems Korvis nicht beantwortet wurde, beantragen dies jetzt erneut, mit zusätzlichen Fragen.
Wir fragen:
Wie viele Horte gibt es in Stuttgart, die in privaten Elternvereinen organisiert sind? Wie viele Betreuungsplätze werden dort vorgehalten?
Wie viele Vereine wandeln ihre Plätze von der Schulkindbetreuung sicher in Kleinkindbetreuungsplätze um?
Wie sieht die insbesondere finanzielle Unterstützung der Vereine aus, die aus konzeptionellen/räumlichen Gründen nicht umwandeln können, bzw. wollen? Und wie sieht dies ganz explizit aus am Beispiel Kindergruppe Regenbogen e.V. Schülerladen Weilimdorf im Einzugsgebiet der Reissachschule aus.
Ist sich die Stadt der besonderen ehrenamtlichen Verantwortung dieser Elternvereine bewusst? (Mietvertrag, Arbeitsverträge, Vereinsstruktur) und ist sich die Stadt des Umfangs der bisher geleisteten Arbeit für die Stuttgarter Kinder bewusst? Und wie wird sie dieser gerecht?
Unterzeichnet
Konrad Zaiß stellv. Fraktionsvorsitzender, Christoph Gulde, Rose von Stein