Baumaßnahmen am Wagenburgtunnel zu S 21
BE Rettungszufahrt Hbf. Süd („Wagenburgtunnel“)
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„Die Stadt besteht darauf, dass in absehbarer Zeit eine Sitzung des Lenkungskreises stattfindet, bei der die Bahn die konkreten Kostenstände des Projekts darlegt und Einsparungsmöglichkeiten nennt,“ sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Dienstag nach einem Gespräch mit dem Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, Dr. Volker Kefer. Volker Kefer hatte den Oberbürgermeister darüber informiert, dass die Bahn unter Bezugnahme auf den Finanzierungsvertrag für das Projekt Stuttgart 21 gegenüber dem Land die sogenannte Sprechklausel anwenden wolle. Danach werden förmlich Gespräche über die Verteilung der Kosten geführt, wenn der Finanzierungsrahmen von 4,5 Milliarden Euro überschritten ist. Der Lenkungskreis war ursprünglich für den 28. Februar 2013 geplant, wurde aber nach den Beratungen zwischen Land und Bahn am Montag abgesagt.
Das in „freundlicher Atmosphäre“ geführte Gespräch habe die Vertrauenskrise zwischen Stadt und Bahn nicht aufgelöst, sagte Kuhn weiter. Er habe aber zur Kenntnis genommen, dass die Bahn ihrerseits von einer Vertrauenskrise spreche. Es sei noch nicht klar geworden, wie es zu der Erhöhung der Kosten komme, die von der Bahn im Oktober noch mit 4,5 Milliarden angegeben worden waren und am
12. Dezember plötzlich mit 6,8 Milliarden Euro prognostiziert wurden – 1,1 Milliarden Zusatzkosten plus 1,2 Milliarden Risiken. „Wir können aber keine Luftschlösser bauen“, so Kuhn. „Derzeit ist die Finanzierung des Projekts nicht gesichert, der Ball liegt bei der Bahn und beim Bund, ob sie die Mehrkosten und weitere Risiken übernehmen.“
Kuhn erklärte, er habe keine klare Aussage erhalten, ob die Bahn, wie vom Vorstand im Dezember 2012 selbst vorgeschlagen, weiterhin die Zusatzkosten von 1,1 Milliarden Euro übernehmen werde. Klar sei allerdings in dem Gespräch geworden, dass die Bahn nicht allein für eine weitere Kostensteigerung bei Stuttgart 21 einstehen wolle.
„Ich habe die grundsätzliche Haltung der Stadt dargelegt, dass wir uns an die Finanzierungsvereinbarung halten“, betonte Kuhn. Die städtischen Behörden seien jederzeit ihrer Förderpflicht nachgekommen. Im Übrigen gelte nach wie vor der Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats von 2009, der bei Mehrkosten des Projekts einen städtischen Bürgerentscheid vorsieht.
Den seitens der Bahn verschiedentlich geäußerten Vorwurf des „behördlichen Schwergangs“ wies der Oberbürgermeister, was die Stadt anbelangt, entschieden zurück. Er habe sich in den letzten Wochen darüber informieren lassen, wie städtische Behörden und Bahn zusammenarbeiten. Danach sei für ihn nicht erkennbar, wo die Verwaltung für zeitliche Verzögerungen oder für Kostensteigerungen verantwortlich sein könnte.
Oberbürgermeister Kuhn hat noch am Dienstag die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien über das Gespräch mit Dr. Kefer informiert.
Info, Stadt Stuttgart
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„Den 60. Geburtstag des Landes Baden-Württemberg haben wir im letzten Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen gefeiert. Dabei ist es uns gelungen, die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land in die Feierlichkeiten mit einzubeziehen. Gemäß dem Motto ‚Wir feiern in die Zukunft rein‘ haben wir dabei nicht so sehr auf das Erreichte geschaut, sondern nach vorne. Wir sind mit dem Verlauf des Landesjubiläums sehr zufrieden und ich hoffe, die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger auch“, so Ministerin Silke Krebs in Stuttgart.
Auch in finanzieller Hinsicht sei das Landesjubiläum ein voller Erfolg gewesen, betonte Krebs. „Mit 5,4 Millionen Euro waren die Gesamtausgaben sogar um rund 1,1 Millionen Euro niedriger als geplant. Dem vielfältigen Feiern tat das keinen Abbruch.“
Die Gesamtkoordination des Landesjubiläums 2012 sowie die Entwicklung und Umsetzung des Kommunikationskonzeptes habe beim Staatsministerium gelegen, das auch eine Reihe von eigenen Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt habe, so die Ministerin. „Ministerpräsident Winfried Kretschmann eröffnete mit dem neu konzipierten Neujahrsempfang das Jubiläumsjahr und lud sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Land ein. Neben den Landesempfängen bei den Heimattagen in Donaueschingen und zur Eröffnung der beiden Großen Landesausstellungen fand besonders das zentrale Jubiläumsprojekt Die Übermorgenmacher großen Anklang“, sagte Krebs. Mehr dazu auf Uebermorgenmacher
Auch die übrigen Landesministerien hätten sich stark in die Feierlichkeiten zum Landesjubiläum eingebracht. Ministerin Krebs: „Die zahlreichen Aktivitäten unserer Ministerien trugen besonders dazu bei, dass das Jubiläum in ganz Baden-Württemberg wahrgenommen und mitgefeiert wurde. Und sehr gefreut hat mich auch, dass sich viele Kommunen und freie Träger mit eigenen Projekten am Landesjubiläum beteiligt haben. Die vielen positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen ganz deutlich, dass es ein Jubiläum für alle Menschen in Baden-Württemberg war.“ Abschließend dankte Ministerin Krebs dem Landtag und dem Rechnungshof, die den runden Landesgeburtstag ebenfalls zum Anlass für zahlreiche Veranstaltungen genommen hatten.
Alle 756 Veranstaltungen zum Landesjubiläum 2012 sind in einem Online-Veranstaltungskalender auf der Jubiläums-Homepage BW-feiert zu
finden. Dort befindet sich auch die vermutlich größte digitale Geburtstagskarte der Welt, auf der insgesamt 3.252 Bürgerinnen und Bürger Baden-Württemberg zum 60. gratulierten.
Quelle, Staatsministerium
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„Die mögliche Einrichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald wäre ein Projekt von großer landes- und bundesweiter Bedeutung“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Er wäre eine Chance für den Naturschutz und eine wirtschaftliche Chance für die Region Nordschwarzwald.
Ein solches Großschutzgebiet ermögliche es, der Natur auf einer vergleichsweise kleinen Fläche von zehn mal zehn Kilometern im Staatswald Raum zur freien und ungestörten Entwicklung zu geben. Damit könne das Land einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten. „Gerade Baden-Württemberg als waldreiches Flächenland muss den nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt gerecht werden. Daher haben wir bereits in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Nationalpark anzustreben“, so Kretschmann weiter.
Der Ministerpräsident betonte sowohl den naturschutzfachlichen Stellenwert als auch die große Bedeutung des Projekts für die regionale Entwicklung: „Ein Nationalpark könnte der Region Nordschwarzwald eine große und wahrscheinlich einmalige struktur- und wirtschaftspolitische Chance bieten. Ein möglicher Nationalpark Nordschwarzwald wäre aufgrund der Alleinstellung in Baden-Württemberg auch ein Anziehungspunkt von internationalem Rang“, sagte Kretschmann.
Naturschutzminister Alexander Bonde hatte zuvor das Kabinett über den aktuellen Sachstand zum möglichen Nationalpark Nordschwarzwald unterrichtet. „Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Region in das Projekt einbringen können. Die Politik des Gehörtwerdens ist für uns kein Lippenbekenntnis – wir setzen sie ganz konkret vor Ort um“, hob Bonde hervor. Das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe vor diesem Hintergrund einen in Baden-Württemberg bisher beispiellosen Beteiligungsprozess angestoßen. Noch nie seien bei einem vergleichbarem Großprojekt in Baden-Württemberg die Bürgerinnen und Bürger so früh und so intensiv in die Beratungen und Diskussionen um die Chancen und Risiken sowie die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens eingebunden worden. Dies reiche von der Beteiligungsmöglichkeit über eine erste Postwurfsendung, eine Vielzahl von Veranstaltungen mit den Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums vor Ort bis hin zu den mit Fachleuten aus der Region besetzten Regionalen Arbeitskreisen, deren Zwischenergebnisse und Resultate von den Bürgerinnen und Bürgern der Region über das Internet kommentiert werden konnten.
„Die Anregungen und Fragen der Bevölkerung wie auch der Fachleute aus der Region fließen nun in das von der Landesregierung in Auftrag gegebene, unabhängige Gutachten zum möglichen Nationalpark Nordschwarzwald ein, das die Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess bildet“, erläuterte Bonde weiter. Das Gutachten zum Nationalpark werde unmittelbar nach den Osterferien am 8. April der Öffentlichkeit vorgestellt und zeitgleich online unter www.nordschwarzwald-nationalpark.de abrufbar sein. Direkt im Anschluss würden die Gutachter dann ihre Ergebnisse in mehreren öffentlichen Veranstaltungen in der Region präsentieren. „In jedem der Land- und Stadtkreise des Suchraums Nationalpark Nordschwarzwald wird es eine zentrale Veranstaltung geben, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach der Vorstellung der Ergebnisse auch die Möglichkeit haben, die Ergebnisse breit zu diskutieren“, kündigte Bonde an. Auf diesen Fahrplan habe sich der Lenkungskreis Nationalpark einmütig verständigt. Dem Lenkungskreis gehören neben dem Ministerium die Regierungspräsidentinnen von Freiburg und Karlsruhe sowie die Landräte von Calw, Freudenstadt, Rastatt und der Ortenau sowie der Oberbürgermeister von Baden-Baden an.
„Der Landesregierung liegt es sehr am Herzen, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an diesem Dialog beteiligen und die von uns gebotenen Beteiligungsmöglichkeiten nutzen. An der ersten Veranstaltung am 9. April in Bad Wildbad wird deshalb auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilnehmen und sich den Fragen der Menschen vor Ort stellen“, sagte Bonde.
Kretschmann verwies darauf, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung im Landesnaturschutzgesetz die Regelung verankert habe, dass Nationalparke in Baden-Württemberg nur durch ein Landesgesetz eingerichtet werden können. Überdies würde ein Nationalpark im Nordschwarzwald ausschließlich auf Staatswaldflächen errichtet – also auf Flächen, die sich bereits heute vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befinden. „Damit liegt eine abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines Nationalparks beim Landtag von Baden-Württemberg“, sagte Kretschmann abschließend.
Quelle, Staatsministerium
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PP Stuttgart – Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart, Steuerfahndung, Amt für öffentliche Ordnung und Stadtkämmerei Stuttgart geben bekannt: Steuerhinterziehung durch banden- und gewerbsmäßige Manipulation an Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten
Stuttgart/Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Eine Ermittlungskooperation, zusammengesetzt aus Stuttgarter Kriminalpolizisten des Dezernates zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Steuerfahndern des Finanzamtes Stuttgart II und Vertretern der Gaststätten- und Gewerbebehörde und der Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung sowie der Stadtkämmerei Stuttgart, hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Stuttgart Steuerbetrügereien durch die Manipulation von Geldspielautomaten aufgedeckt. Der Schaden dürfte sich einer ersten Einschätzung zufolge auf mehrere Millionen Euro belaufen.
In einer am Dienstag (19.02.2013) ab 07.00 Uhr zeitgleich durchgeführten Aktion haben Beamte der Ermittlungskooperation mit Unterstützung weiterer örtlicher Polizisten und Steuerfahndern insgesamt 42 Wohnungen, Geschäftsräume, Spielhallen und Gaststätten in Stuttgart, Weil der Stadt, Bietigheim-Bissingen, Mannheim, Freiburg, Offenburg, Bühl und Heidelberg sowie in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz und auch in der Schweiz durchsucht. Fünf türkisch stämmige Männer im Alter von 35, 37, 41, 42 und 46 Jahren sind aufgrund bestehender Haftbefehle in Stuttgart und Neustadt/Weinstraße festgenommen worden.
Die Ermittlungskooperation mit dem Arbeitsnamen ISTASYON (türkisch: Bahnhof) ermittelte in dem Verfahrenskomplex bereits seit mehreren Monaten überwiegend verdeckt gegen die Festgenommenen und weitere auf freiem Fuß befindliche Beschuldigte. Die 35, 41, 42 und 46 Jahre alten Männer sind Betreiber beziehungsweise Geschäftsführer von Gastronomiebetrieben und Spielhallen in Stuttgart, in denen sie diverse, von verschiedenen Herstellern angemietete Geldspielautomaten aufgestellt hatten, um diese als dauernde Erwerbsquelle zu nutzen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der gemeinsamen Ermittlungskooperation hatten sich die nun Inhaftierten mit dem ebenfalls festgenommenen 37-Jährigen zusammengeschlossen, um über einen längeren Zeitraum die Quittungsbelege der Geldspielautomaten so zu verfälschen, dass die tatsächlichen Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen verringert dargestellt wurden. Diese Täuschung führte dazu, dass die Betreiber der Geldspielautomaten deutlich weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt und ebenso deutlich weniger Vergnügungssteuer an die Stadtkämmerei zu zahlen hatten.
Der 37-Jährige verfügte über die zum Verfälschen der Belege notwendige Computersoftware. Zu den Monatswechseln tourte er durch den süddeutschen Raum und verfälschte mit den Betreibern der Geldspielautomaten die Quittungsbelege, die schließlich dem Finanzamt und der Stadtkämmerei als Berechnungsgrundlage für die festzusetzende Umsatz- und Vergnügungssteuer vorgelegt worden sind. Bei einigen seiner Touren wurde der 37-Jährige von der Kriminalpolizei observiert. Diese Observationsergebnisse und überwachte
Telefongespräche zwischen den Beschuldigten erhärteten den Verdacht schließlich soweit, dass ein Amtsrichter die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen hat.
Die weiteren Ermittlungen, darunter auch die Berechnungen der durch den Steuerbetrug verursachten Schadenshöhen, dauen an. Grundlage für diese Berechnungen werden insbesondere die Ergebnisse der so genannten Auslesungen der Geldspielautomaten sein, die von Spezialisten der Steuerfahndung und der Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung Stuttgart während der Durchsuchungsaktion durchgeführt worden sind.
Drei der betroffenen Betriebe sind aufgrund weiterer gaststätten- und gewerberechtlicher Verstöße vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart behördlich geschlossen worden.
Die Ermittlungen dauern an.
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Info, Stadt Reutlingen