Archive for Februar, 2013

Schade, dass das Fachwerk wohl wieder verschwindet

Das Gebäude der ehemaligen Krone in Untertürkheim wird saniert. Bei den Sanierungsarbeiten kam auch das alte Fachwerk wieder zum Vorschein. Schade, dass es wahrscheinlich hinter Styroporplatten (Wärmedämmung) verschwindet. Zumindest die großen Fenster wurden wieder eingebaut.

Wie es einst einmal ausgesehen hat kann man sich unter Ut Krone wirtemberg.de Untertürkheims Gasthäuser früher und heute – Teil 1

Fotos, Klaus

Bundesweit einmalig: Kinderschutzteam von Jugendamt und Klinik

Posted by Klaus on 5th Februar 2013 in Allgemein

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4. Februar wurde die Arbeit des Kinderschutzteams am Olgahospital thematisiert: Seit dem 1. Oktober 2010 gibt es diesen Fachdienst, der in gemeinsamer Verantwortung von Jugendamt und Kinderklinik Gefährdungen bei stationär aufgenommenen Kindern und Jugendlichen erkennen und geeignete Hilfen vermitteln soll. Diese Kooperation ist wegweisend und bundesweit einmalig.

Im vergangenen Jahr konnte das multidisziplinäre Team aus Medizinpflege und Sozialarbeit in 170 Fällen helfen. Dessen Aufgaben sind vielfältig: Es ist Anlaufstelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Olgahospitals, wenn diese das Wohl eines Kindes in Gefahr sehen. Das Team koordiniert dann alle notwendigen Schritte, bietet kollegiale Fallberatungen an, führt Helfergespräche, erarbeitet Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche und vermittelt weiterführende Hilfen nach der Entlassung aus der Klinik.

Dabei arbeitet das Team eng mit den betroffenen Eltern zusammen: Das Ziel ist hier immer, die Kinder und Jugendlichen in keine gefährdende Situation zu entlassen, und geeignete Unterstützungsleistungen für die Familien zu erarbeiten.

Info, Stadt Stuttgart

OB Kuhn zur aktuellen Berichterstattung über Stuttgart 21

Die Stuttgarter Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 5. Februar 2013 („Beim Bund mehren sich die Zweifel an Stuttgart 21“) über ein Dossier des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Bahnprojekt Stuttgart 21. Oberbürgermeister Fritz Kuhn zur Berichterstattung: „Ich begrüße die neue Nachdenklichkeit beim Bund, der immerhin Eigentümer der Deutschen Bahn ist. Bei dem Projekt Stuttgart 21 nimmt das Bundesverkehrsministerium endlich die Zahlen und Fakten in all ihrer Lückenhaftigkeit und Widersprüchlichkeit wahr.“

Zum Bericht der Stuttgarter Zeitung geht es hier .

Info, Stadt Stuttgart

Was passiert mit den Kirchen in Stuttgart???

Posted by Klaus on 5th Februar 2013 in Allgemein, Fotos, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Nach dem Ladensterben kommt das Kirchensterben, wer hätte sich das träumen lassen

Die Mitglieder gehen zurück, ergo, das Geld fehlt um wichtige Sanierungen zu stemmen.

Die Auferstehungskirche wurde verkauft und wird nun abgerissen. In Botnang wurde die neuapostolische Kirche bereits abgerissen, musste einem Neubau weichen. Andere Gebäude wurden verkauft (Lutherhauskirche (Ost), Gemeindehaus der Lukaskirche  (Ost) verkauft, Gemeindehaus in der Schlüsselwiesenstraße verkauft. Bei der Berger Kirche sollte der Turm (700 000€) dringend saniert werden. Eine Idee zur die Sanierungskosten reinzubekommen indem eine Urnenwand in der Kirche errichtet wird, ist meines Erachtens äußerst fraglich. Die Wangener kämpfen ja schon seit Jahren um eine Urnenwand auf Ihrem Friedhof und bekommen dazu keine Genehmigung. Auch die Gablenberger Petrus Kirche sollte nach unseren Informationen schon verkauft werden. Die russische Kirche in der Neue Straße wurde ebenfalls verkauft und in ein Wohnhaus umgewandelt.

Bereis veräußert, die  methodistische Kapelle in Botnang und das ev. Pfarramt in Obertürkheim Uhlbacher Straße.

Weitere Kirchen stehen auf der roten Liste.

 

 

 

 

 

 

Es gibt aber auch andere Beispiele, die Veitskapelle in Münster wurde neu renoviert und die ev. Kirche Alt-Heumaden soll in neuem Glanz erstrahlen.

wikipedia/Kirchen in Stuttgart

Fotos, Klaus

Bundestagskandidat der Piratenpartei: »Ramsauer muss zurücktreten«

Posted by Klaus on 5th Februar 2013 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

Pressemitteilung der Piratenpartei, Landesverband Baden-Württemberg

Die Piratenpartei Baden-Württemberg gibt der Bundesregierung eine Mitschuld an dem S21-Planungschaos mit Mehrkosten in Milliardenhöhe und fordert personelle Konsequenzen. In einem vertraulichen Dossier aus dem Haus von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) heißt es »[Die Bundesregierung sieht] derzeit keine ausreichende Grundlage [das Projekt weiterzuführen]«. [1]
Dazu Sebastian Staudenmaier, Bundestagskandidat der Piratenpartei:
»Ramsauer hat versagt und sollte von seinem Amt zurücktreten. Wenn die schwarz-gelbe Regierungskoalition nicht so allergisch auf Transparenz reagieren würde, hätte man die Finanzierungsprobleme nicht so lange ignorieren können. Die Deutsche Bahn ist ein Staatsunternehmen und fällt in seinen Verantwortungsbereich.« und wiederholt die Piratenforderung die Bauarbeiten ruhen zu lassen, bis Projekttransparenz herrscht: [2] »Fakten auf den Tisch ist seit 2010 unsere Forderung und wurde nie erfüllt. Dies rächt sich nun.«

Quellen:
[1] stuttgarter-zeitung/stuttgart-21-bund-geht-auf-distanz-zu-stuttgart-21
[2] piratenpartei-bw/2013/01/14/signale-auf-rot-transparenz-bei-stuttgart-21

Vermittlungsausschuss wird zur Abschaffung des Schienenbonus angerufen

Der Bundesrat hat zum Gesetz des Bundestages zur Abschaffung des Schienenbonus den Vermittlungsausschuss angerufen mit dem Ziel den Schienenbonus zum 1.1.2015, also deutlich früher als vom Bundestag vorgesehen, abzuschaffen. Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung: „Das vom Bundestag vorgelegte Gesetz griff zu kurz. Das Gesetz der Koalition verschiebt die Abschaffung in eine ferne, nicht terminierte Zukunft. Die ungerechtfertigte Privilegierung des Schienenlärms muss so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören. Ziel muss sein, dass der Schienenbonus so schnell wie möglich wegfällt.“

Ein entsprechender Antrag Baden-Württembergs, der eine Abschaffung des Schienenbonus bei allen Vorhaben vorsieht, bei denen die Auslegung des Plans im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch nicht begonnen hat, fand keine Mehrheit. Im Vermittlungsausschuss wird es nun darum gehen, das beste Ergebnis für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. „Die Abschaffung des Schienenbonus kann nur ein Anfang sein. Es sind dringend Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle erforderlich“, so Hermann weiter. Denn die positiven Wirkungen von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzfenstern am Ausbreitungsweg blieben lokal begrenzt. Ein hohes Lärmminderungspotential läge hingegen in der technischen Ausstattung der Güterwagen. Schallemissionen lassen sich um rund 10 dB(A) reduzieren, wenn die Güterzüge mit anderen Bremsen ausgestattet werden, auch lärmabhängige Trassenpreise können eine Lenkungsfunktion haben.

Minister Hermann betonte in seiner Rede im Bundesrat, dass er durch seine Besuche an der Rheintalbahn am Oberrhein aus eigener Anschauung sehr gut wisse, dass die Lärmbelastung für die Menschen dort sehr hoch sei, insbesondere wenn Güterwagen an der Haustüre vorbeifahre. Alle Eisenbahngroßprojekte stünden vor ähnlichen Problemen. „Wir erleben in Baden-Württemberg hautnah, etwa beim Ausbau der Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel, dass sich der Widerstand der Bevölkerung am Thema Lärm entzündet. Auch die Lärmbelastung im Mittelrhein ist dramatisch und ein Problem für jede Politik, die langfristig mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen möchte. Unsere Aufgabe muss es sein, die Lärmprobleme in den Griff zu bekommen und so die in der Bevölkerung grundsätzlich vorhandene hohe Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene weiter zu steigern. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Lärmbelastung von Bürgerinnen und Bürger verringert wird“, so Verkehrsminister Hermann.

Erklärung Schienenbonus

Der sogenannte „Schienenbonus“ führt dazu, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Für Schienenlärm gibt es also im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einen Bonus in Bezug auf zulässigen Lärm. Das Gesetz aus dem Bundestag sieht vor, dass der Schienenbonus ab dem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wegfallen soll. Vor 2016 kann auf den Schienenbonus verzichtet werden, wenn der Vorhabenträger oder Dritte die Kosten tragen.

Quelle,  Vermittlungsausschuss wird zur Abschaffung des Schienenbonus angerufen

Foto, Archiv Stratkon

Kultusministerium genehmigt 87 Gemeinschafts-schulen zum nächsten Schuljahr

Posted by Klaus on 4th Februar 2013 in Allgemein

Kultusminister Andreas Stoch hat die 87 genehmigten Gemeinschaftsschulen der zweiten Tranche vorgestellt, die zum kommenden Schuljahr 2013/2014 starten werden. Damit wurden 27 der letztlich 114 entscheidungsreifen Anträge abgelehnt. „Wir wollen erreichen, dass die neuen Schulen erfolgreich arbeiten und die Kinder davon profitieren. Wir wollen also möglichst viele gute Gemeinschaftsschulen, aber nicht möglichst schnell möglichst viele“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Die Entscheidung der Kultusverwaltung richtete sich als erstes nach den pädagogischen Konzepten. „Die hohe Qualität der ausgearbeiteten Konzepte macht deutlich, dass sich Lehrkräfte und Schulen eine noch stärker am Kind orientierte Pädagogik wünschen, die den gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen ist“, betonte der Minister. Als weiteres Kriterium galt nach dem Schulgesetz die Zweizügigkeit, die nach Prognosedaten zu erwarten sein musste. Der Klassenteiler liegt bei 28. Wenn keine Zweizügigkeit absehbar war, wurde abgelehnt. Bei den meisten Ablehnungen wurde dieses Kriterium nicht erfüllt. In einigen dieser Fälle stehen jetzt Gespräche zwischen den Kommunen an, um das Einzugsgebiet der Gemeinschaftsschule zu vergrößern.

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Infos:

R.E.A.C.H. – Country in Neuwirtshaus 16.02.2013

Samstag, 16. Februar 2013

Wir sind traditionell zur Faschingszeit in Neuwirtshaus – die Kultveranstaltung von R.E.A.C.H. – Country – alle Infos unter reach-country
Saalöffnung 19:00 Uhr, Start: 20:00 Uhr… Der Vorverkauf hat begonnen: 07156/490490 – Die TANZHOTLINE 🙂

Foto, R.E.A.C.H.

Flüssiges Gold genießen – Schwäbisches Whiskey-Tasting der Stuttgart-Marketing GmbH

Am Freitag, 8. Februar 2013 bietet die Stuttgart-Marketing GmbH ein schwäbisches Whiskey-Tasting an.
Zahlreiche Destillerien haben sich in der Region Stuttgart auf das Brennen von Whiskey spezialisiert. In der Davidoff Lounge des Steigenberger Hotels kredenzt Diplomingenieur sowie Gold- und Silbermedaillengewinner der internationalen Edelbrandmeisterschaft DESTILLATA den Teilnehmern eine Auswahl an sechs verschiedenen Whiskeysorten, die selbstverständlich alle von regionalen Destillerien hergestellt worden sind. Begleitet wird die „Tour der Sinne“ von schwäbischen Köstlichkeiten und natürlich allerlei Wissenswertem rund um das flüssige Gold.

Schwäbisches Whiskey-Tasting
Termin: 08.02.2013 und 08.03.2013
Uhrzeit: 19 Uhr
Preis: 78 Euro pro Person
inkl. 6er-Whiskey-Tasting, Mineralwasser und schwäbische Köstlichkeiten
Ort: Davidoff-Lounge im Steigenberger Hotel Graf Zeppelin
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Mindestalter 18 Jahre
Eine verbindliche Reservierung ist erforderlich. Tickets sind im i-Punkt erhältlich. Telefonische Buchung unter 0711 / 22 28-100 oder online unter stuttgart-tourist.

Copyright „Stuttgart-Marketing GmbH“.

Europäisches Naturschutzrecht gilt auch für die Bahn!

Anfrage der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat im August 2012 erwirkt, dass ca. 25 Großbäume mit Juchtenkäfervorkommen am Ferdinand-Leitner-Steg nicht gefällt werden dürfen.
Der Juchtenkäfer ist eine nach Europäischem Recht strengstens geschützte Art – es besteht ein Tötungs- und Zugriffsverbot. Darunter fallen neben den Tieren selbst auch deren Ruheund Fortpflanzungsstätten.
Beim Juchtenkäfer sind dies ganz spezielle Baumhöhlen in sehr alten Großbäumen, wie z.B. Platanen. Der Schutz des Juchtenkäfers steht stellvertretend für eine ganze Reihe von anderen seltenen und geschützten Arten, die auf Baumhöhlen angewiesen sind, z.B. diverse Fledermausarten, Dohlen, Hohltauben etc.
Für die aktuellen Auflagen des EBA, verbunden mit dem Fällverbot der alten Bäume, ist die Bahn verantwortlich. Sie hat jahrelang bei den zwingend vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen geschlampt und die Vorgaben nicht ernst genommen. Diese mangelnde Sorgfaltspflicht der Bahn trifft nun die SSB, die gezwungen ist, die unterirdische
Stadtbahnstrecke zwischen den Haltestellen Staatsgalerie und Hauptbahnhof umzuplanen.
Mit einer frühzeitigen und fachgerechten artenschutzrechtlichen Untersuchung hätte die Bahn schon vor Jahren verhindern können, dass die Planungen der SSB in eine falsche Richtung laufen.
In der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses vom 28.01.2013 berichtete SSBVorstand Arnold, dass die SSB nicht bereit sei, den vom EBA geforderten Umplanungen nachzukommen. Er begründet dies mit den sich dann ergebenden engeren Kurvenradien, die vor allem einen höheren Verschleiß bedeuten und zu einem schlechteren Fahrkomfort
führen würden.
Dieser Argumentation können wir nicht folgen. Wenn Stuttgart 21 mit seinen technischen Herausforderungen realisierbar sein soll – wie z.B. der Nesenbachdüker – dann muss es für dieses Detailproblem der Stadtbahntrassierung auch eine technisch machbare Alternative geben.
Durch die Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten im Zuge von Stuttgart 21 wurde die dortige Juchtenkäferpopulation stark geschwächt. Ein weiterer Verlust von Habitatbäumen wäre für sie Existenz bedrohend und es läge ein klarer Verstoß gegen Naturschutzrechte vor. Die Forderung der SSB, woanders Schutzzonen für die Juchtenkäfer einzurichten, ist praktisch unmöglich, weil die zum Teil über 150 Jahre alten Großbäume nicht verpflanzbar sind. Auch die Pflanzungen von Jungbäumen stellt keine Ersatzmaßnahme dar, weil die entscheidenden Baumhöhlen mit einer ganz bestimmten Mulm-Konsistenz fehlen.

Wir beantragen daher:
1. Die Bahn wird aufgefordert, umgehend darzulegen, wie die Planungen verändert werden müssen, um dem Naturschutzrecht zu entsprechen.
2. Die SSB AG legt dar, ob die veränderten Pläne von ihr umgesetzt werden können und den berechtigten Ansprüchen der SSB gerecht werden.

Unterzeichnet:
Clarissa Seitz Peter Pätzold