Zum 1. April ändern sich zahlreiche Verkehrsregeln. Insbesondere für Auto- und Radfahrer machen sich Neuerungen bemerkbar. Grund ist, dass die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs in Kraft tritt.
Änderungen für Radler
Erwachsene und Kinder über zehn Jahren dürfen zwar weiterhin nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit dem Rad fahren. Falls es das Schild „Rad frei“ dennoch erlaubt, muss neuerdings zur besseren Sicherheit der Fußgänger mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Radwege dürfen künftig nur dann entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden, wenn dies ausgeschildert ist. Inlineskater dürfen Fußgängerwege nutzen, Radwege aber nur bei entsprechender Beschilderung.
Für Radfahrer wird es teurer, bestimmte Regeln zu missachten. Wer etwa in falscher Richtung oder ohne Licht unterwegs ist, zahlt dafür jetzt 20 Euro. Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer: „Wir haben in den letzten Jahren konstant viele Unfälle, bei denen Radfahrer beteiligt waren; zumeist über 400. Mit diesen Regeln soll das Radfahren sicherer werden.“
Überblick
Vergehen |
Bußgeld alt |
Bußgeld neu |
Nichtbenutzung des Radweges |
15 Euro |
20 Euro |
Radweg in falscher Richtung befahren |
15 Euro |
20 Euro |
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren |
15 Euro |
35 Euro |
Fahren in der Fußgängerzone |
10 bis 25 Euro |
15 bis 30 Euro |
Fahren ohne Licht |
15 Euro |
20 Euro |
Höhere Bußgelder bei fehlenden Parkscheinen oder Plaketten
Der Bußgeldsatz für Parken ohne Parkschein liegt seit 1987 unverändert bei fünf Euro, während die Parkgebühren in dieser Zeit stetig gestiegen sind. „Viele Autofahrer riskieren deshalb lieber einen Strafzettel, als ein Parkticket zu ziehen. Ein höheres Bußgeld hilft bei der besseren Durchsetzung des Parkraummanagements“, so Bürgermeister Dr. Schairer. So kostet Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe ab 1. April zehn statt bisher fünf Euro. Gleiches gilt für das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr oder bei Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer bis zu 30 Minuten. Längere Überschreitungen werden mit bis zu 30 Euro geahndet.
Die Straßenverkehrsordnung regelt auch das Feinstaub-Fahrverbot neu. Bislang konnte nur bei fahrenden Fahrzeugen das Fehlen einer Plakette beanstandet werden. Jetzt unterliegen auch parkende Fahrzeuge der Plakettenpflicht. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Diese Regelung schafft die rechtliche Grundlage für die Halterhaftung. Somit trägt der Halter die Kosten des Verfahrens, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. „Dies schließt eine Gesetzeslücke und hilft uns im Kampf für saubere Luft in Stuttgart“, so Schairer abschließend.
Überblick
Vergehen
|
Bußgeld alt |
Bußgeld neu |
Parken ohne Parkschein |
5 Euro |
10 Euro |
Überschreitung der Parkdauer 30 bis 60 Minuten |
10 Euro |
15 Euro |
Überschreitung der Parkdauer bis zwei Stunden |
15 Euro |
20 Euro |
Überschreitung der Parkdauer bis drei Stunden |
20 Euro |
25 Euro |
Parken auf dem Radweg |
bis zu 25 Euro |
bis zu 30 Euro |
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren |
bis zu 30 Euro |
35 Euro |
Fahren ohne ordnungsgemäße Beleuchtung |
bis zu 20 Euro |
bis zu 35 Euro |
Info der Stadt Stuttgart