Land erleichtert Kontrolle von Waffenbesitzern
Die Kontrolle von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg wird durch ein elektronisches Verfahren erleichtert. So erhalten die Waffenbehörden schneller als bisher etwaige polizeiliche Erkenntnisse über einzelne Waffenbesitzer.
„Die sorgfältige Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers zählt zu den elementaren Aufgaben der Waffenbehörden. Das Land will die Behörden dabei durch die Bereitstellung eines modernen elektronischen Verfahrens bestmöglich unterstützen“. Darauf hat Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart hingewiesen.
Jeder Antragsteller und jeder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei daraufhin zu überprüfen, ob er den strengen waffenrechtlichen Anforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition entspreche. Diese Überprüfung sei nicht nur bei der erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen durchzuführen, sondern danach in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Unzuverlässige Personen vom Besitz von Waffen fern zu halten, liege auch im Interesse der vielen rechtstreuen und sicherheitsbewussten legalen Waffenbesitzer.
148 Waffenbehörden haben in einem komplexen Überprüfungsverfahren unter anderem eine Stellungnahme der Polizei einzuholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der betroffenen Person begründen. „Die Einbindung der Polizei in dieses Prüfungsverfahren ist für mich von besonderer Bedeutung“, betonte Gall. Die Polizei verfüge oftmals über Erkenntnisse, die Zweifel an der Zuverlässigkeit einzelner Personen zum Umgang mit Waffen begründen können. Dieser Prozess könne künftig durch die Anwendung eines automatisierten Verfahrens vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden.
Mit dem Verfahren „Online-Sicherheits-Überprüfungen (OSIP-BW)“ stellt das Land den Waffenbehörden eine Plattform für die automatisierte Beteiligung der Polizei an den Zuverlässigkeitsüberprüfungen zur Verfügung, die sich bei Personenüberprüfungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in der Luftsicherheit oder bei den Kerntechnischen Anlagen, bereits bewährt hat. Die Waffenbehörden können ihre polizeiliche Anfrage mittels OSIP-BW künftig unmittelbar und elektronisch an das Landeskriminalamt richten. Das bisherige konventionelle und zeitaufwändigere Verfahren über die jeweilige örtliche Polizeidienststelle wird dadurch überflüssig. Das neue Verfahren entlastet auch die Polizei. Die vollständige Anbindung aller Waffenbehörden an das Landeskriminalamt wird innerhalb eines Jahres erfolgen.
„Die Waffenbehörden sind durch den Einsatz von OSIP-BW wesentlich schneller als bisher in der Lage, etwaige polizeiliche Erkenntnisse über einzelne Waffenbesitzer zu erhalten und darauf zu reagieren“, sagte der Minister. Dies könne in Einzelfällen dazu führen, dass ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis versagt oder eine bestehende Erlaubnis zügig widerrufen werde. Den betroffenen Waffenbesitzern werde dann nicht nur ihre Waffenbesitzkarte entzogen; sie müssten sich auch unverzüglich von ihrem gesamten Waffenbesitz trennen.
Neben dem zum Jahresbeginn eingeführten Nationalen Waffenregister sei die Bereitstellung des elektronischen Verfahrens OSIP-BW ein weiterer bedeutsamer Schritt zur Modernisierung der Waffenverwaltung. „Ich bin davon überzeugt, dass OSIP-BW zu einer weiteren Leistungssteigerung der Waffenbehörden in Baden-Württemberg und damit zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen wird“, betonte der Innenminister.
Quelle, Innenministerium