Initiative zur Netzneutralität erfolgreich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz
Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder haben in ihrer Konferenz die baden-württembergische Initiative zur Netzneutralität aufgegriffen und klar unterstützt.
„Dass die Länder auf unseren Antrag hin den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, ist ein starkes Signal Richtung schwarz-gelbe Bundesregierung. Es muss verhindert werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigene Angebote bevorzugt oder Internetdienste sachlich ungerechtfertigt verlangsamt, benachteiligt oder blockiert. Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde zum Abschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bad Nauheim (Hessen).
Netzneutralität gesetzlich verankern
Dass die Netzneutralität zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dringend gesetzlich verankert werden müsse, zeige auch die Ankündigung der Telekom, so der Minister. Das Unternehmen hatte am 22. April angekündigt, die angebotenen Flatrates bei Neuverträgen ab Mai 2016 zu drosseln, wenn Kunden das ihnen zur Verfügung stehende Datenvolumen ausgeschöpft haben. Eigene Angebote will die Telekom allerdings von dieser Drosselung ausnehmen – und damit bevorzugen. Wie sich in den vergangenen Tagen abzeichnet, könnten nicht nur Neukunden, sondern auch Bestandskunden von der Drosselung betroffen sein. Die Sicherung der Netzneutralität und damit die wertneutrale Datenübertragung im Internet ist seitdem nicht nur unter Internetnutzerinnen und Internetnutzern ein heftig diskutiertes Thema. Auch aus diesem aktuellem Anlass hat Baden-Württemberg in einem gemeinsam Antrag mit Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG) gefordert.
„Im Einzelfall müssen natürlich auch die Möglichkeiten des Kartellrechts genutzt werden. Dies wird aber nicht ausreichen. Das Verbot eines sachlich ungerechtfertigten Verlangsamens, Benachteiligens oder Blockierens von Diensten im Internet muss deshalb zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich verankert werden“, sagte der Minister. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte Bonde. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für den uneingeschränkten Zugang zu Informationen.
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz