Baden-Württemberg bringt weitreichende Vorschläge zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Internet in die Verbraucherschutzministerkonferenz ein.
„Digitale Medien eröffnen neue Geschäftsmodelle für Unternehmen und neue Nutzungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch gerade in der digitalen Welt mit ihren vielfältigen Anwendungen hält die Gesetzgebung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer mit der Realität Schritt. Daher haben wir für die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz schwerpunktmäßig Themen rund um den digitalen Verbraucherschutz angemeldet“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
„Die Netzneutralität muss zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dringend gesetzlich verankert werden. Das zeigt auch die Ankündigung der Telekom, welche die Übertragungsraten im Internet ab einem bestimmten abgeschöpften Datenvolumen drosseln und eigene Angebote bevorzugen möchte. Auch geht es nicht an, dass Verbraucher bislang noch viele rechtliche Nachteile haben, wenn Sie eBooks oder Musik in MP3-Form kaufen anstatt Bücher oder CDs. Wir fordern die Gleichbehandlung digitaler und analoger Güter beim Weiterverkauf“, betonte Bonde.
Keine Schlechterstellung beim Kauf von eBooks & Co: Weiterverkauf digitaler Güter ermöglichen
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Nutzerkonten bei Online-Händlern kündigen, erleben meist eine böse Überraschung: Oft verlieren sie ihre legal gekauften eBooks, da sie diese laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter gar nicht besitzen und lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt bekommen. Auch ein Weiterverkauf des digitalen Produkts wird in der Regel untersagt. „Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies nicht nachvollziehbar und eine Schlechterstellung gegenüber dem erlaubten Weiterverkauf von analogen Gütern wie Büchern. Daher fordert Baden-Württemberg auf der VSMK, dass der Erwerb und die damit einhergehenden Rechte analoger und digitaler Güter gesetzlich gleichgestellt werden“, erläuterte Bonde. Dies gelte für eBooks, MP3-Musik, Filme und weitere digitale Güter.
Netzneutralität gesetzlich verankern
Ein in den vergangenen drei Wochen heftig diskutiertes Thema nicht nur unter Internetnutzerinnen und Internetnutzern ist die Sicherung der Netzneutralität, die wertneutrale Datenübertragung im Internet. Am 22. April hat die Telekom angekündigt, ab Mai 2016 bei Neuverträgen die angebotenen Flatrates zu drosseln, wenn Kunden das ihnen zur Verfügung stehende Datenvolumen ausgeschöpft haben. Wie sich in den vergangenen Tagen abzeichnete, könnten nicht nur Neukunden, sondern auch Bestandskunden von der Drosselung betroffen sein. Auch aus diesem aktuellem Anlass fordert Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG).
„Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden“, sagte Bonde. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte der Minister. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Darüber hinaus sichere Netzneutralität das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Meinungsfreiheit.
Weitere Beschlussvorschläge zu Scoring-Verfahren und Preisvergleichsportalen im Internet
Baden-Württemberg spreche sich in einer gemeinsamen Initiative mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der VSMK außerdem für deutlich strengere gesetzliche Anforderungen an Scoring-Verfahren aus. Unter Scoring versteht man ein Berechnungsverfahren, bei dem Auskunfteien auf Grund von Erfahrungswerten die voraussichtliche Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern beurteilen. Hier setzen sich Baden-Württemberg und die weiteren Länder für stärkere Auskunftsrechte von Betroffenen sowie mehr Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit ein. „Wir fordern außerdem, dass bei einer Bonitätsbewertung die Adresse und das Wohnumfeld generell nicht berücksichtigt werden dürfen“, so Bonde.
Darüber hinaus fordere Baden-Württemberg, Qualitätskriterien und Mindeststandards für Preisvergleichsportale im Energiebereich zu etablieren und so deren Zuverlässigkeit zu erhöhen. Als mögliche Kriterien nennt Verbraucherminister Bonde Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Verbraucherinformationen, verbraucherfreundliche Voreinstellungen sowie die einfache Bedienung solcher Portale.
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz