Gesetzentwurf zum Nationalpark Schwarzwald kann kommentiert werden
„Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald, der vergangene Woche vom Ministerrat für das Anhörungsverfahren freigegeben worden ist, kann ab heute über das Online-Beteiligungsportal der Landesregierung eingesehen und kommentiert werden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde in Stuttgart. Der Gesetzentwurf beinhalte den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und die Verwaltungsstruktur des Nationalparks, verankere aber auch den Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse und regele das Borkenkäfermanagement im Park. „Die Landesregierung hat seit Beginn der Überlegungen zu einem Nationalpark Schwarzwald vor zwei Jahren den Dialog mit der Bevölkerung, Interessenverbänden und der Wirtschaft in der Region gesucht“, sagte der Minister weiter. Dabei seien die Bürgerinnen und Bürger nicht nur in die Beratungen und Diskussionen um die Chancen und Risiken eines möglichen Nationalparks, sondern auch hinsichtlich der konkrete Ausgestaltung eingebunden worden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger hätten auf beteiligungsportal.baden-wuerttemberg / kommentieren / nationalparkgesetz ab sofort bis zum 14. August 2013 die Möglichkeiten, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen und Anmerkungen, Anregungen oder Änderungsvorschläge mitzuteilen.
„Zahlreiche Anregungen, das Wissen und die Erfahrungen der Menschen aus der Region sind bereits mit in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen“, sagte der Minister weiter. So habe die Landesregierung
-den Vertreterinnen und Vertreter der involvierten Gemeinden und Landräte die gleichberechtigte Mitbestimmung im Nationalparkrat eingeräumt. Die bundesweit einmalige paritätische Mitbestimmung der Region war der ausdrückliche und einhellige Wunsch aller Landräte im Lenkungskreis gewesen. Damit haben die Vertreter der Region nicht nur dieselbe Stimmenanzahl wie das Land, sondern auch den Vorsitz in diesem entscheidenden Steuerungsgremium inne. Der Nationalparkrat wird alle wichtigen Fragen der Ausgestaltung des Nationalparks von der Zonierung über das konkrete Management bis hin zur Einrichtung von Zugangsportalen entscheiden.
-den Nationalpark bewusst stark in die weniger holzertragreichen Höhenlagen über 800 Metern gelegt und sei damit der Säge- und Holzindustrie entgegengekommen.
-die Fläche des Nationalparks so zugeschnitten, dass die Kulisse so wenig wie möglich an Privatwälder angrenzt, sondern vor allem Staatswaldflächen in der Nachbarschaft liegen.
-Bestandsschutz zugesagt für vorhandene Infrastruktur wie Loipen, Skischanzen und Hotelbetriebe.
-ein möglichst effizientes Borkenkäfermanagement garantiert. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines mindestens 500 Meter breiten Pufferstreifens zu angrenzenden Kommunal- und Privatwäldern auf der Nationalparkfläche vor, in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird.
„Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und Schutz der Artenvielfalt leisten können. Ein solches Großschutzgebiet bietet einen großen naturschutzfachlichen Mehrwert und setzt zudem wirtschaftliche Impulse für die ganze Region, stärkt den Tourismus und schafft neue Arbeitsplätze. Ich würde mich deshalb sehr darüber freuen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger am weiteren Gesetzgebungsprozess zur Einrichtung eines Nationalparks Schwarzwald beteiligen“, sagte der Minister abschließend.
Gesetzentwurf Nationalpark Schwarzwald
Mit dem von Minister Bonde vorgelegten Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet, soll im nördlichen Schwarzwald der Nationalpark Schwarzwald errichtet werden. Das Landesnaturschutzgesetz sieht in Paragraph 27 vor, dass Nationalparke in Baden-Württemberg durch ein Landesgesetz eingerichtet werden müssen. Damit obliegt dem Landtag von Baden-Württemberg die Entscheidung über die Ausweisung des Nationalparks Schwarzwald. Nach Ende der Anhörung werden die zuständigen Fachverwaltungen die Ergebnisse bündeln, auswerten und gegebenenfalls Anpassungen an dem Gesetzentwurf vornehmen, ehe er im Herbst erneut dem Kabinett und anschließend dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugleitet werden wird.
Weitere Informationen über den geplanten Nationalpark Schwarzwald finden Sie auf der Internetseite schwarzwald-nationalpark
Den Gesetzentwurf finden Sie im Beteiligungsportal der Landesregierung unter beteiligungsportal.baden-wuerttemberg/kommentieren/nationalparkgesetz
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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