Land stellt die Mittelverteilung in der Straßen- unterhaltung auf eine neue Grundlage
Ein neuer Verteilungsschlüssel für die betriebliche Unterhaltung von Straßen orientiert sich stärker am Bedarf. Das Land reagiert damit auf Klagen von Landkreisen. Der neue Verteilschlüssel gilt ab 2014.?
„Nicht nur der Erhalt, auch der Unterhalt von Straßen ist uns wichtig. Mit dem neuen Verteilungsschlüssel werden die Mittel für die betriebliche Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sachgerechter auf die Stadt- und Landkreise verteilt”?, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur am 27. August 2013 in Stuttgart. Das Land reagiert mit der Novellierung auf Klagen von Landkreisen, die Mittel für die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen seien nicht ausreichend und die Kommunen müssten die Straßenunterhaltung teilweise aus eigenen Mitteln finanzieren. Der neue Verteilerschlüssel gilt ab dem Haushaltsjahr 2014 und soll zu einer angemessenen und gerechteren Mittelverteilung führen. Pro Jahr stehen Mittel in Höhe von jeweils rund 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Schlüssel für die geänderte Mittelverteilung wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Behörden erarbeitet. Bisher waren die Zuweisungen im Wesentlichen auf Basis der Vorjahresausgaben ermittelt worden. Dabei fühlten sich einige Landkreise im Vergleich zu anderen benachteiligt, weil Unterhaltungskosten unterschiedlich anfallen. Was in einem Kreis ausreiche, sei in einem anderen Kreis zu wenig, hieß es aus den Landkreisen. „Sparsames Wirtschaften wurde bei diesem System nicht ausreichend belohnt”, stellte Hermann fest. Bei der Entwicklung des neuen Schlüssels war es daher wichtig, für die Zuteilungen den Bedarf in den Vordergrund zu stellen.
Dabei müssen auch die strukturellen Besonderheiten der verschiedenen Stadt- und Landkreise erfasst werden, etwa unterschiedliche Netzlängen, unterschiedliche Verkehrsbelastung, unterschiedliche klimatische Bedingungen. Der neue Schlüssel trägt diesen Belangen Rechnung. „Insgesamt haben wir mit der neuen Aufteilung ein gerechteres und bedarfsorientiertes Verfahren. Gerade in Zeiten knapper Mittel ist es wichtig, diese so effizient wie nur möglich einzusetzen” , so Hermann. „ Klar ist uns aber natürlich auch, dass das Geld dadurch nicht mehr wird. ”
Die jährlichen Zuweisungen für die Straßenunterhaltung der unteren Verwaltungsbehörden im nachgeordneten Netz (Bundes-/ Landes-/ und Kreisstraßen) betrugen 2013 für Bundesstraßen rund 57 Millionen und für Landesstraßen rund 60 Millionen Euro. Den Wunsch des Landkreistages, die Mittel insgesamt zu erhöhen, musste das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angesichts knapper Haushaltsmittel und der Schuldenbremse ablehnen. Minister Hermann erinnerte zudem daran: „Bei der Verwaltungsreform 2005 wurde den Stadt- und Landkreisen die Unterhaltung der Straßen weitgehend übertragen mit der Erwartung, dass diese es deutlich kostengünstiger als das Land bewerkstelligen könnten.”
Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto, Klaus