Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Letzte Woche hat die Bahn bei Bauarbeiten zu S21 massiv die Nachtruhe der Untertürkheimer Bürgerinnen und Bürger durch unerträglichen Lärm von bis zu 102 Dezibel verhindert.
Der Stadtverwaltung sind die Hände gebunden, sie kann nicht mit Auflagen eingreifen, denn die Überwachung liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA). Offensichtlich wurden solche an Körperverletzung grenzenden Lärmemissionen vom EBA für den Bau von Stuttgart 21 genehmigt.
Nun rächt sich wieder einmal, dass die S21-Befürworter von CDU, SPD, FDP und Freien Wählern die Tieferlegung des Bahnhofs um jeden Preis wollen und im Vorfeld der Planfeststellung auf einen umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm, Dreck und Gestank während der Bauzeit großzügig verzichtet haben. Deshalb kann die Bahn mit dem
Segen des EBA auf städtischem Grund nach Gutsherrenart schalten und walten und die städtischen Behörden haben beim Schutz der Bürger das Nachsehen.
Das Thema Lärmschutz wird zukünftig noch mehr Bedeutung erlangen, wenn im Mittleren Schlossgarten 3.800 Gründungspfähle für den Tiefbahnhoftrog 15 Meter tief eingerammt werden. (Planfeststellungsabschnitt 1.1: Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof, Seiten 305–310). Für die vielen Anlieger, die an den dicht bebauten Hängen rund um die zentrale Tiefbahnhofbaustelle wohnen, kann das noch heiter werden.
Wir fragen uns, warum das Kommunikationsbüro unter der Leitung von Herrn Dietrich nicht in der Lage ist, die Bürger umfassend und vor allem klar darüber zu informieren, was wirklich auf sie zukommt. Schließlich wird er üppig mit städtischen Geldern bezuschusst und seine Aufgabe sollte die Kommunikation sein, nicht das Schönreden. Die S21-Baustellenanlieger in Untertürkheim wurden lediglich pauschal über bevorstehende Nachtarbeiten im Zeitraum
vom 25. August bis 13. September informiert. Das ist bei einem solchen einschneidenden Lärmereignis zu wenig.
Für die Einhaltung des Lärmschutzes ist das EBA zuständig. Vor Ort übernimmt das aber ein von der Bahn bezahlter „unabhängiger“ Lärmschutzbeauftragter. Bisher wurde Herr Dipl.-Phys. Peter Fritz wohl nur im Verborgenen tätig, obwohl der PFB 1.1 folgendes fordert:
3.3.3. Die Vorhabenträgerin wird verpflichtet, den unter A.IV.3.2.1 zugesagten unabhängigen anerkannten Sachverständigen für Lärm- und Erschütterungsfragen sowie für Immissionen durch Staub und Abgase (Immissionsschutzbeauftragten) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt und für die Anlagen Dritter, den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden, als Ansprechpartner zu Immissionsschutzfragen schriftlich zu benennen. Dieser hat auch als Ansprechpartner für die durch die baubedingten Immissionen betroffene Bevölkerung zu dienen bzw. zu deren Vorabinformation bei bevorstehenden Belästigungen zur Verfügung stehen. Die Vorhabenträgerin hat sicherzustellen, dass für die Zeiten der Abwesenheit des Immissionsschutzbeauftragten (z.B. Urlaub, Krankheit) ein gleichwertiger Ansprechpartner zur Verfügung steht.
(Auszüge aus PFB 1.1 Seite 45)
Wir wundern uns, warum der Immissionschutzbeauftragte noch nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist. Er ist auch auf der Seite des Bahnprojekt Stuttgart-Ulm nicht zu finden.
Im PFB 1.1, 3.3.4. ff. wird die Bahn verpflichtet, dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig vor Baubeginn auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung zum Baubetrieb (Anlage 16.2) für die Baugruben, Baubetriebsflächen und Baustraßen schalltechnische Detailgutachten vorzulegen. Die Gutachten sind abschnittsübergreifend zu erarbeiten, d.h. es sind jeweils sämtliche, gleichzeitig auftretenden Schallimmissionen zu berücksichtigen, unabhängig von der Zuweisung zu einem bestimmten Planfeststellungsabschnitt. Die Schallgutachten haben auch über die Wirksamkeit von Schallminderungsmaßnahmen Auskunft zu geben. Liegen diese Untersuchungen und Detailgutachten dem EBA und der Stadt vor? Wir wissen es nicht.
Deshalb beantragen wir:
1. Der Lärmbeauftragte für S21 stellt sich im Ausschuss für Umwelt und Technik unmittelbar nach der Sommerpause vor und berichtet öffentlich über seine bisherige und zukünftige Arbeit.
2. Der Lärmbeauftragte stellt weiter dar, ob sich die Bürgerinnen und Bürger in der Stadtmitte auf ähnliche Lärmemissionen wie in Untertürkheim einstellen müssen und listet auf, zu welchen Zeiten mit welcher Lärmbelastung aus der Baustelle des Bahnhofstrogs zu rechnen ist.
3. Das Amt für Umweltschutz fordert beim EBA die schalltechnischen Untersuchungen und Detailgutachten an und stellt diese ebenfalls zeitnah im Ausschuss für Umwelt und Technik vor.
Unterzeichnet:
Clarissa Seitz – Peter Pätzold