Tolle Polizeiarbeit – Hartnäckige Polizei verblüfft Geschädigten
Pressemitteilung 04.10.2013 PD Aalen
Polizei bringt gestohlenes Handy zurück, ohne dass der Diebstahl angezeigt war
Einem Geschäftsmann aus München wurde im September in Schwäbisch Gmünd das hochwertige Handy seiner Ehefrau aus seinem Auto gestohlen. Aus Sicht des Geschädigten gab es keine Spuren und keine Hinweise auf einen Täter; würde sich dennoch eine Anzeige lohnen? Zur Sicherheit sprach er mit einem Bekannten, der Nicht-Baden-Württemberger Polizeibeamter ist. Da der ihm äußerst wenig Hoffnung auf eine Täterermittlung oder gar einen Rückerhalt des Handys machen konnte, erstattete der Geschädigte keine Anzeige bei der Polizei. Umso erstaunter war er, als…doch der Reihe nach.
Die Schwäbisch Gmünder Polizei fand bei einer Durchsuchungsaktion im Zuge einer anderen Ermittlungsaktion, Tage nach dem, ihnen unbekannten, Handydiebstahl unter anderem ein Handy, dessen Kauf ordentlich mit einem Kaufvertrag nachgewiesen werden konnte. Da sich dennoch der Verdacht auf einen vorangegangenen Diebstahl ergab, wurde das Handy beschlagnahmt. Allerdings fanden sich im System der Polizei keine Diebstahlsanzeige des Handys und keine Fahndungsnotierung. Da auch die SIM-Karte entfernt war, hätten hier die Ermittlungen bereits fast eingestellt werden müssen. Im internen Speicher fand die Polizei aber noch einige Fotos. Auf einem war ein Traktor abgebildet, von dem das Kennzeichen zu erkennen war. Als die Polizei den Halter des Traktors befragen wollte, stellte sie fest, dass dessen Firma nicht mehr existent war. Doch der frühere Firmeninhaber ließ sich ermitteln und die neue Anschrift ausfindig machen. Dem war aber kein Handy gestohlen worden. Aber der fotografierte Traktor gehörte ihm inzwischen auch nicht mehr. Den hatte er wenige Tage zuvor verkauft. Er wusste aber nicht an wen, denn das Geschäft wurde von seinem Stiefsohn getätigt. Die Polizeibeamten ließen sich noch immer nicht entmutigen und suchten den Stiefsohn auf, der prompt Namen und Telefonnummer des Käufers nennen konnte. Und als die Polizei die Münchner Nummer anrief fiel der Anschlussinhaber aus allen Wolken. Tage nach einem nicht angezeigten Handydiebstahl konnte er das gestohlene Handy unbeschädigt wieder in Empfang nehmen.
Und was lernen wir daraus? 1. Die baden-württembergische Polizei ist hartnäckig! 2. Es lohnt sich immer eine Straftat anzuzeigen, auch wenn es scheinbar keinerlei Ermittlungsansätze gibt. 3. Manchmal geht’s auch ohne Anzeige.