Antrag von Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Wir nehmen Bezug auf die Beratung der GRDrs 830/2013 in der gemeinsamen Sitzung der Bezirks- beiräte Botnang, Feuerbach und Weilimdorf vom 30.09.2013 und insbesondere auf den in der Sitzung mehrheitlich beschlossenen Antrag von Herrn Bezirksbeirat Dr. Bachofer (Botnang, SPD). Außerdem nehmen wir Bezug auf den Antrag 399/2013 der CDU-Gemein- deratsfraktion vom 27.09.2013.
Auf die wirtschaftlichen Belange ist die CDU in ihrem Antrag ausreichend eingegangen. Wir unterstützen den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion. Uns scheint es jedoch erforderlich, die weiteren Anliegen und Forderungen der Bezirksbeiräte sowie der Bürgerinnen und Bürger zu präzisieren, zu verdeutlichen und in einem Antrag festzuhalten.
Deshalb beantragen wir:
1. Die Stadtverwaltung recherchiert, ob es ähnlich dicht besiedelte Mittel- oder Großstädte in Deutschland gibt, in denen bereits Windkraftanlagen, wie die am Standort S-02 geplanten, stehen. Wenn es solche Anlagen gibt, ist zu recherchieren, wie groß dort der Abstand zur Wohnbebauung ist, wie die Akzeptanz bei den Anwohnern bzw. in der Bevölkerung ist und wie dort mit dem Landschafts- und Artenschutz umgegangen wird bzw. wurde.
2. Das Amt für Umweltschutz legt dar, ob es aus seiner Sicht zielführend ist, in einem Landschaftsschutzgebiet mit einer sehr bedeutenden Funktion in der Naherholung Windkraftanlagen zu errichten.
3. Die Stadtverwaltung legt dar, wo die Ausgleichs- oder Ersatzflächen der zum Bau der Windkraftanlagen erforderlichen Waldrodung geschaffen werden sollen.
4. Die Rotoren der Windräder verursachen einen sogenannten Schlagschatten. Es wird ein Schattendiagramm vorgelegt, aus dem hervorgeht, in welche Gebiete der angrenzenden Stadtbezirke und wie weit der Schattenwurf der geplanten Windkraftanlagen reicht.
5. Windkraftanlagen erzeugen Betriebsgeräusche. Für die geplanten Anlagen wird ein Lärmgutachten mit Schallausbreitungsdiagramm erstellt. In dem Gutachten ist auch auf den sogenannten Infraschall, der von Windkraftanlagen ausgeht, einzugehen. Insbesondere ist zu klären, ob Kinder und Tiere darunter leiden.
6. Winterliche Niederschläge oder hohe Luftfeuchtigkeit können bei Minusgraden dazu führen, dass die Rotorblätter von Windkraftanlagen vereisen. Wenn sich Eis von den Rotorblättern löst und zu Boden fällt, spricht man von Eiswurf. Die Stadtverwaltung klärt, ob die Boden- bzw. Waldfläche unter den Windrädern zum Schutz von Spaziergängern usw. im Winter abgesperrt werden muss.
7. Die Stadtverwaltung klärt, wer dafür haftet, wenn von den Windkraftanlagen Sach-, Natur- oder Personenschäden ausgehen.
8. Nach Aussage von Umwelt- und Tierschützern sind die Artenschutzgutachten der Anlagenplaner nicht abgeschlossen bzw. nicht ausreichend. Außerdem sei nicht bekannt, welchen Einfluss die Windkraftanlagen auf die jährlich ca. 500.000 über den Stuttgarter Norden hinwegziehenden Zugvögel haben können. Das Amt für Umweltschutz legt dar, wie diese Anmerkungen aus seiner Sicht zu werten sind.
9. Beim Bau von Windkraftanlagen müssen große und sperrige Maschinenteile transportiert werden, die auch sehr schwer sind. Entsprechend große und schwere Fahrzeuge werden zum Transport und zum Aufbau von Windkraftanlagen benötigt. Die Stadtverwaltung berichtet darüber, ob die Straßen und Wege, die zum geplanten Windkraftvorranggebiet S-02 führen, breit und stabil genug sind, ob sie ausgebaut werden müssen und ob entlang der Straßen und Wege Bäume gefällt werden müssen. In dem Bericht ist auch auf die spätere Wartung der Anlagen einzugehen, für die höchstwahrscheinlich auch schweres Gerät notwendig sein wird. In der gemeinsamen Sitzung der Bezirksbeiräte vom 30.09.2013 wurde auch deutlich, dass es sich beim Steinsträßle um eine bedeutende römische Fernstraße handelt. Die Denkmalschutzbehörde legt dar, ob es sich beim Steinsträßle um ein schutzwürdiges Denkmal handelt und ob dem Denkmalschutz beim Bau von Windkraftanlagen Rechnung getragen werden kann.
10. Bei der Bezirksbeiratssitzung am 30.09.2013 wurde seitens der Planer erläutert, die Netzeinspeisung des von den Anlagen erzeugten Stroms sei in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Wolfbusch im Stadtbezirk Weilimdorf geplant. Der Weg vom geplanten Windkraftstandort bis zur Stadtbahnhaltestelle Wolfbusch ist lang. Die Stadtverwaltung klärt, wie und wo die Leitungen verlegt werden sollen und berichtet darüber.
11. Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt gegenüber dem Verband Region Stuttgart vorerst nicht in Aussicht, dass „die Naturschutzbehörde nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen im Jahr 2014 ein ergebnisoffenes Änderungsverfahren der LSG-Verordnung (Teilaufhebungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes) einleiten wird“.
12. Bevor irgendwelche weitere Schritte eingeleitet werden, sind der Gemeinderat, die Bezirksbeiräte von Botnang, Feuerbach und Weilimdorf sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Antworten auf die oben und in den bisherigen Beratungen gestellten Fragen und über die Ergebnisse der geforderten Gutachten zu informieren und in weitere Entscheidungen einzubinden.
Unterzeichnet:
Jürgen Zeeb, Fraktionsvorsitzender – Joachim Fahrion – Rose von Stein – Robert Kauderer – Christoph Gulde – Ilse Bodenhöfer-Frey
Siehe hierzu: stuttgart.de/Windkraft im Tauschwald: Bürgerinfo vor Ort