Pressemitteilung 27.11.2013 PP Stuttgart
31-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht – Präventionstipps für Eltern
Stadtgebiet: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 31 Jahre alter Mann Anklage zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erhoben, weil er im Verdacht steht, zwei Mädchen im Alter von zehn und zwölf Jahren während eines Videochats zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Außerdem soll er Daten mit kinderpornografischem Inhalt auf Tauschbörsen zum Download angeboten haben.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des 31-Jährigen stellten Polizeibeamte ein Laptop sowie drei Festplatten mit kinderpornografischem Inhalt sicher. Da es sich hier nicht etwa um einen Einzelfall handelt, machen die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Stuttgart auf das Thema aufmerksam und geben Tipps zur Internetnutzung durch Kinder und Jugendliche.
Tipps der Polizei:
1. Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch
Kinder und Jugendliche brauchen die Hilfe von Erwachsenen, um vor sexuellem Missbrauch geschützt zu sein. Das Wissen über die Straftat Kindesmissbrauch, Täter und vor allem Opfer ist ein erster Schritt, damit Erwachsene diese Aufgabe bewältigen können.
2. Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.
Je offener Sie mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch umgehen, desto eher können sie Kinder und Jugendliche stärken. Offenheit beginnt, wenn Erwachsene über Missbrauch sprechen sowie Kindern und Jugendlichen Sicherheitsregeln fürs Unterwegssein oder die Internetnutzung vermitteln. Nur so erfahren Kinder, was unrecht ist und ob Sie bereits missbraucht wurden.
3. Oft gibt es Signale für Missbrauch – seien Sie aufmerksam.
Nicht immer lassen sich Anzeichen für einen sexuellen Kindesmissbrauch eindeutig ausmachen. Trotzdem ist Aufmerksamkeit ein Schritt, um Kinder vor Missbrauch zu schützen – auch in Schule und Freizeit. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, mit wem und wie es im Internet verkehrt.
4. Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern.
Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat. Erwachsene sollten aber auch wissen, welche Strategien Täter anwenden und wie sie mit ersten Vermutungen umgehen sollten.
5. Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige.
Kinder können den sexuellen Missbrauch nicht beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen. Aber in einer solchen Situation sind auch Erwachsene oft überfordert. Vom ersten Verdacht zur Anzeige bei der Polizei bis zum Strafverfahren können sich Erwachsene Unterstützung holen. Das Entscheidende ist: Handeln.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.missbrauch-verhindern.de
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