Digitalisierung und Neuordnung des Vereinsregisters startet
In dieser Woche startet die Digitalisierung der Vereinsregister in Baden-Württemberg. Schrittweise werden die Register, die bislang bei 107 Amtsgerichten im Land geführt werden, elektronisch erfasst und an vier Standorten zusammengeführt. Die digitalisierten Vereinsregister können künftig online eingesehen werden.
„Die papiernen Register und aufwändigen Karteikartensysteme werden bald Geschichte sein“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger: „Die Handhabung eines elektronischen Vereinsregisters ist nicht nur einfacher, sie eröffnet auch neue Servicemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger.“ Die Umstellung soll bis zum Sommer 2015 dauern.
Die bisherige Form des Vereinsregisters geht auf eine Verordnung aus dem Jahr 1900 zurück. Darin heißt es: „Das Vereinsregister wird in Karteiform geführt.“ Aufgrund der positiven Erfahrungen unter anderem mit dem elektronisch geführten Handelsregister hat die Landesregierung im September 2012 jedoch entschieden, das Vereinsregister zu digitalisieren und neu zu ordnen. Alle übrigen Bundesländer führen das Vereinsregister bereits elektronisch – oder sie stellen gerade auf eine elektronische Registerführung um.
Die landesweit vier Standorte, an denen das Vereinsregister zusammengeführt wird, sind Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Weil dort auch das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister geführt wird, sind eine entsprechende Software sowie Kompetenz in Sachen elektronischer Registerführung vorhanden.
„In Zukunft haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus über das Internet Einblick in das Register und Satzungen der Vereine zu nehmen und sich Abschriften zusenden zu lassen“, erklärte der Justizminister. „Zudem wollen wir die Möglichkeit einer telefonischen Beratung anbieten.“ Daneben bestünde weiterhin die Gelegenheit, über die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte Anträge schriftlich einzureichen und Einblick in das Register zu nehmen.
Weitere Informationen
Ein Zeitplan zur Neuordnung des Vereinsregisters, eine Übersicht darüber, an welchen der vier Standorte die verschiedenen Amtsgerichte in Baden-Württemberg das Vereinsregister verlegen, sowie weitere Informationen zu Anmeldung und Einsichtnahmen beim digitalen Vereinsregister finden sich auf der Seite des Justizministeriums.