Während der Fastnachtszeit 546 Führerscheine einbehalten
Während der Fastnachtszeit (10. Februar bis 4. März 2014) haben sich in Baden-Württemberg 218 (Vorjahr 261) Verkehrsunfälle ereignet, bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. 23 Unfälle (2013: 13) haben sich unter dem Einfluss von Drogen ereignet. Wie das Innenministerium in Stuttgart weiter mitteilte, ist bei diesen Unfällen eine Person getötet worden, 91 Personen (2013: 112) wurden verletzt.
Die Polizei habe in diesem Jahr 546 Führerscheine (Vorjahr: 605) einbehalten. Weitere 701 Fahrzeuglenker (2013: 749) müssten mit Geldbußen – in der Regel 500 Euro – und Fahrverboten rechnen, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden hätten. Fahren unter Drogeneinfluss habe in der Regel auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
23 Fahrer (2013: 18) seien noch in der Probezeit gewesen und hätten trotzdem Alkohol konsumiert. Auf diese kämen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit sowie 250 Euro Geldbuße und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei zu.
Diese Zahlen belegten, dass die konsequente Verkehrsüberwachung der Polizei weiterhin notwendig sei.
Quelle Innenministerium
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