Archive for März 14th, 2014

Mittwoch, 19. März 2014: Stuttgarter Straßen- bahnen AG befürchtet ganztägigen Warnstreik

Pressemitteilung der SSB vom 14.03.2014

Heute-kommt-nixDie laufenden Tarifverhandlungen in Berlin zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst werden sich voraussichtlich auch auf den SSB-Nahverkehr auswirken. Hinweisen zufolge, wird die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) kommenden Mittwoch, 19. März 2014, ganztägig bestreikt. Die SSB bittet deshalb ihre Fahrgäste, sich vorsorglich an diesem Tag darauf einzustellen, dass

–   keine Stadtbahnen fahren

–   keine Busse unterwegs sind

–   Zahnradbahn und Seilbahn stillstehen

–   die Kundenzentren geschlossen bleiben.

–   der telefonische SSB-Kundenservice nicht besetzt ist.

Nach Informationen der Gewerkschaften sind die Schülerbusse zu Sporteinrichtungen und die Busse zu Behinderteneinrichtungen ausgenommen, sofern die Einrichtungen nicht bestreikt werden. Auch die Busunternehmen, die im Auftrag der SSB fahren, sind unterwegs. Diese Echtzeitdaten können unmittelbar am Streiktag über die Fahrplanauskunft im Internet abgerufen werden. Es werden dabei nur die Busse angezeigt, die an diesem Tag fahren. Auch die S-Bahn und die Regionalbusse fahren.

Unter www.ssb-ag.de können die Fahrgäste prüfen, ob alternative Fahrmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Streik100Zu den Verhandlungen
Anlass für den zu erwartenden Warnstreik sind die am 13. März 2014 begonnenen Verhandlungen zum Tarifvertrag öffentlichen Dienst (TVöD) in Potsdam. Der bisherige Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2014 ausgelaufen. Der TVöD ist in den Punkten „Entgeltregelung“ und „Arbeitszeitregelung“ auch für den Tarifvertrag der SSB gültig.

Bezogen auf die SSB summieren sich die Forderungen der Gewerkschaft bestehend aus Sockelbeträgen, Tariferhöhung und Nahverkehrszulage auf eine dauerhafte zusätzliche jährliche Belastung von rund 12 Millionen Euro. Dazu der SSB-Vorstandssprecher Reinhold Bauer: „Bereits heute ist die Finanzierbarkeit des Nahverkehrs und insbesondere seiner Infrastruktur ein ungelöstes Problem“. Die weit über einer akzeptablen Reallohnsteigerung liegenden Forderungen gefährden Qualität und Angebot im Nahverkehr.

Siehe auch: SWR/landesschau-aktuell/warnstreiks-ab-kommender-woche Betroffen ganztägig, Angestellte von Kitas, Klinikum, Müllabfuhr, Nahverkehr, Bädern, Stadtverwaltung, Arbeitsagentur und Bundesbank.

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Alternative Fahrzeugflotte von Deutsche Post DHL wächst weiter

Posted by Klaus on 14th März 2014 in Allgemein

Deutsche Post DHL und Renault planen Intensivierung ihrer Kooperation zum Einsatz von Elektrofahrzeugen
Konzern nutzt weltweit über 10.500 Fahrzeuge mit Alternativantrieb

Deutsche Post DHL hat seine alternative Fahrzeugflotte im vergangenen Jahr um weitere 4.000 auf aktuell 10.500 umweltfreundliche Fahrzeuge ausgebaut. Die Investitionen in neue Technologien und Kraftstoffkonzepte sind Teil des konzernweiten Klimaschutzprogramms GoGreen. DHL betreibt derzeit mehr als 300 Elektrofahrzeuge weltweit sowie über 300 Hybridfahrzeuge und fast 2.500 Fahrzeuge, die mit Biokraftstoffen, Gas, Ethanol oder dualen Kraftstoffen betrieben werden. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf aerodynamische Optimierungen, um die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.

„Wir sind ein Vorreiter in der Erprobung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen: Elektrofahrzeuge eignen sich besonders gut für die innerstädtische Zustellung auf bestimmten Routen, wo ihre Vorteile wie CO2-Effizienz, geräuscharmer Betrieb und effiziente Kostensysteme besonders zum Tragen kommen. Der Renault Kangoo Z.E. ist ein Fahrzeug, das wir derzeit erfolgreich in mehreren europäischen Ländern einsetzen. Renault ist ein zuverlässiger globaler Partner in diesem Bereich, und wir sind entschlossen, den Wandel in der Logistikindustrie durch eine weitere Vertiefung unserer Zusammenarbeit mit Renault auch künftig voranzutreiben“, sagt Manoella Wilbaut, Head of Global Commercial Developments für den DHL Automotive Sektor.
Insgesamt nutzt DHL aktuell 304 Elektrofahrzeuge

DP-DHL-renault_kangoo_ze_Unter anderem hat Deutsche Post DHL unlängst eine Absichtserklärung für einen globalen Rahmenvertrag mit dem Autohersteller Renault unterzeichnet. Die geplante globale Vereinbarung soll Optionen für den künftigen Kauf von Renault-Fahrzeugen des Modells Kangoo Z.E. enthalten. Der Kangoo Z.E. ist ein Elektrofahrzeug, das derzeit für die Zustellung von DHL Express-Sendungen in Frankreich sowie in Aruba, Belgien, Dänemark und Deutschland eingesetzt wird. Insgesamt nutzt DHL aktuell 304 Elektrofahrzeuge, darunter neben dem Kangoo Z.E. auch den Renault ZOE und den Renault Twizy.

Foto, DP DHL – Mit dem Kangoo Z.E., der eine Ladekapazität von 4 m³ hat, bietet Renault ein perfektes Transportmittel für die innerstädtische Zustellung in aller Welt. Mit ihrer Vereinbarung werden Renault und DHL die Einführung des Kangoo Z.E. in weiteren Ländern beschleunigen

„Als führender europäischer Hersteller von Elektrofahrzeugen ist Renault stolz, DHL bei der Realisierung seiner Nachhaltigkeitsziele und gleichzeitigen Sicherstellung eines reibungslosen globalen Betriebs unterstützen zu können. Mit dem Kangoo Z.E., der eine Ladekapazität von 4 m³ hat, bietet Renault ein perfektes Transportmittel für die innerstädtische Zustellung in aller Welt. Mit ihrer jüngsten Vereinbarung werden Renault und DHL die Einführung des Kangoo Z.E. in weiteren Ländern auf allen Kontinenten beschleunigen“, sagt Uwe Hochgeschurtz, Corporate Sales Director, Senior Vice President.
Neueste Projekt wird derzeit in Bonn/Deutschland getestet

Als erstes Unternehmen in seiner Branche hat sich Deutsche Post DHL ein CO2-Effizienzziel gesetzt, das eine Verbesserung der unternehmensweiten CO2-Effizienz um 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Vergleichsjahr 2007 vorsieht. Neben seiner Fahrzeugflotte investiert das Unternehmen auch in die Netzwerkoptimierung, den Betrieb und eine nachhaltige Energienutzung in seinen Gebäuden und Betriebseinheiten.

Im Rahmen seiner globalen Nachhaltigkeitsbemühungen kooperiert Deutsche Post DHL mit allen großen Autoherstellern weltweit. Dabei kommen alle verfügbaren Technologien – von Biogas bis Elektromotor – im gesamten Spektrum von Transportfahrzeugen zum Einsatz. Das Unternehmen arbeitet mit verschiedenen Autoherstellern zusammen, um die neuesten Technologien zu testen, und gehört mehreren Branchenvereinigungen wie Green Freight Europe und aireg an. Das neueste Projekt wird derzeit in Bonn/Deutschland getestet, wo der gesamte Paketzustellbetrieb in der Innenstadt und den umliegenden Gebieten auf Elektrofahrzeuge umgestellt wird. Bis 2016 werden mehr als 140 E-Fahrzeuge im Einsatz sein, darunter mehrere Renault Kangoo Z.E.

Erneuter Vorstoß für den Rettungsdienst vom Bundesrat beschlossen

Posted by Klaus on 14th März 2014 in Allgemein

sd6Die Landesregierung will erreichen, dass die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen weiter verbessert wird. Deshalb soll der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt werden.

Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorstoß des Landes gemeinsam mit Hessen hatte der Bundesrat erstmals am 3. Mai 2013 beschlossen. Er wurde von der alten Bundesregierung aber nicht aufgegriffen. Die Initiative soll nun fortgesetzt werden, der Bundesrat hat dem erneuten Vorstoß von Baden-Württemberg und Hessen heute zugestimmt. „Wir halten diese Reformen nach wie vor für notwendig“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 14. März 2014, in seiner Rede vor der Länderkammer.

„Wir möchten die Leistungen unseres Gesundheitssystems verbessern und den Bedürfnissen der Patienten anpassen. Dazu gehört auch, dass wir die Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst weiter verbessern wollen, indem wir die Zahl der Fehleinsätze deutlich verringern“, erklärte der Minister. Bisher sei der Rettungsdienst, der heute intensivmedizinische Versorgung am Notfallort erbringt, im Sozialgesetzbuch V nur als Bestandteil der „Fahrtkosten“ beziehungsweise der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ geregelt. Kosten für einen Einsatz würden nur dann erstattet, wenn der Rettungsdiensteinsatz mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen zusammenhänge, etwa bei Einlieferung in eine Klinik.

„Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden“, betonte Minister Gall. Die Neuregelung führe aber zu keiner Ausweitung der Leistungsansprüche der Versicherten.

Rettungshubschrauber-DRFDie Patientenversorgung soll auch durch eine bessere Einsatzsteuerung in den Leitstellen optimiert werden. Diese sollen künftig auch Hausbesuche des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes vermitteln können – was bisher nur bei einer freiwilligen Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung möglich ist. „Vorteilhaft kann dies besonders bei größeren Krankheitswellen sein, etwa bei einer Grippe-Pandemie“, erklärte der Innenminister. In Baden-Württemberg werde diese Reform gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den örtlichen Leitstellen bereits umgesetzt.

Durch die Initiative zum Sozialgesetzbuch V soll auch die Finanzierung der Ausbildung und Nachqualifizierung der künftigen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen durch die Krankenkassen auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Die Ausführungen in der Begründung zum Notfallsanitätergesetz reichten offensichtlich nicht aus. „Nun sind erneut Bundesregierung und Bundestag am Zug“, sagte Minister Gall, „die Chancen haben sich verbessert.“

Quelle, Innenministerium

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