Land will Förderung für Steillagenweinbau deutlich erhöhen
Der Weinbau im Land steht vor zahlreichen Herausforderungen wie beispielsweise dem anstehenden Strukturwandel in den kommenden Jahren. Umso mehr freut es mich, dass das Land dem Weinbau in Baden-Württemberg gute Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann. Ein Erfolg ist, dass Weinbaubetriebe zukünftig genauso wie Landwirte Zahlungsansprüche für Rebflächen erhalten sollen. Dabei sind sie von den Greening-Anforderungen nicht betroffen. Außerdem fördern wir den Steillagenweinbau deutlich stärker als bisher und heben den jährlichen Bewirtschaftungszuschuss für die Steilstlagen im MEKA ab 2015 deutlich an – und zwar von 350 Euro pro Hektar auf die EU-Höchstfördergrenze von 900 Euro pro Hektar. Denn die Erhaltung der weinbaulich, touristisch und ökologisch sehr bedeutsamen Steillagen liegt uns sehr am Herzen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde auf dem Badischen Weinbautag in Offenburg.
Deutliche Mittelerhöhung für Umstrukturierung von Rebflächen vorgesehen
„Auch bei der Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen wollen wir deutliche Erhöhungen vornehmen. Die größte Aufstockung haben wir bewusst für die arbeitsaufwändigen Mauersteillagen und Handarbeitslagen vorgesehen“, kündigte Bonde an. In den Flachlagen solle die Förderung von 5.000 Euro auf 7.000 Euro erhöht werden, in Lagen mit über 30 Prozent Hangneigung von 10.000 Euro auf 12.000 Euro, in Lagen mit über 45 Prozent Hangneigung sowie Querterrassen von 15.000 Euro auf 18.000 Euro und in den Mauersteillagen und Handarbeitslagen von 28.000 Euro auf 32.000 Euro. „Mit diesen Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, die Wettbewerbsfähigkeit in der Weinproduktion zu sichern und die Weinkulturlandschaft langfristig zu erhalten“, sagte Bonde.
Integrierte Entwicklungskonzepte eröffnen neue Perspektiven
Neben der Anpassung und Erhöhung der Förderung könnten integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEKs) einen wichtigen Beitrag dazu leisten, strukturelle Veränderungen beim Steillagenweinbau zu unterstützen. „Wenn sich mehrere Kommunen zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft im Einklang mit der Natur und im Hinblick auf touristische Potenziale umgesetzt werden können, ist das Land gerne bereit, den angestoßenen Veränderungsprozess beispielsweise durch ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept zu unterstützen. Denn so lassen sich über Gemeindegrenzen hinweg praktikable Lösungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Vermarktung umsetzen“, so der Minister.
Neue Anbauregeln sichern langfristig Kulturlandschaft und Qualität
„Noch im letzten Jahr war eine komplette Liberalisierung des Rebenanbaus wahrscheinlich. Den gemeinsamen Anstrengungen von Landesregierung, Abgeordneten und Verbänden ist es zu verdanken, dass dieser Vorschlag der EU-Kommission vom Tisch ist“, so Bonde. Ab 2016 gebe es ein neues Autorisierungssystem mit einem jährlichen sehr begrenzten Zuwachs an Rebflächen. „Das sichert weiterhin die gewachsene Weinkulturlandschaft und den Qualitätsweinbau in guten Lagen. Eine Aufgabe der nächsten Monate ist es, zwischen Bund und Land und insbesondere im Land mit allen Beteiligten die Kriterien zur Vergabe von Neuanpflanzungsrechten ab 2016 zu diskutieren und festzulegen“, so Bonde abschließend.
Förderung des Steillagenweinbaus
Viele Regionen Baden-Württembergs werden seit Jahrhunderten durch den Weinbau geprägt. Der Steillagenweinbau verleiht dabei unserer Kulturlandschaft ihren besonderen, unverwechselbaren Reiz und ist sowohl für den Tourismus im Land als auch als Biotop für seltene Tier- und Pflanzenarten bedeutend. Für viele Winzerinnen und Winzer ist der Steillagenweinbau allerdings durch den sehr hohen Arbeitsaufwand und die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre immer weniger rentabel. Damit diese Lagen nicht aufgegeben werden, unterstützen Land und Kommunen den Steillagenweinbau mit einem Bündel an Fördermaßnahmen.
Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau
Für den Zeitraum 2014-2018 wird die EU weiterhin Finanzmittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg im Umfang von insgesamt circa 50 Millionen Euro (10 Millionen Euro pro Jahr) zur Verfügung stellen. In Baden-Württemberg werden diese EU-Mittel im Rahmen des „Struktur- und Qualitätsprogramms Weinbau“ in der Investitionsförderung in Verarbeitung und Vermarktung von Wein und in der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen genutzt. Die Investitionsförderung in Verarbeitung und Vermarktung soll wie bisher weiterlaufen. Für das Umstrukturierungsprogramm sollen die Fördersätze angehoben werden.
Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Archivfoto