Archive for März, 2014
Stuttgart Ost – Verkehrsrowdy unterwegs – Zeugen gesucht
Pressemitteilung von Polizeipräsidium Stuttgart 16.03.2014
Der Fahrer eines weißen Audi-Geländewagens fuhr am frühen Sonntagmorgen (16.03.2014) auf der B10 zwischen der Wilhelma und dem Leuzetunnel in besonders rücksichtsloser Weise in Richtung Esslingen und bedrängte dabei vermutlich verschiedene andere Autofahrer. Gegen 02.20 Uhr hatte der Fahrer des weißen Audi Q7 mit Göppinger Zulassung durch sein Fahrverhalten die Lenkerin eines schwarzen VW Tiguan oder Touran auf Höhe der Poststraße zum Anhalten gezwungen. In der Folge kam es dann zu einem Disput mit dem 22-jährigen Fahrer eines Mercedes-Kastenwagens. Danach fuhr der weiße Q7 mit hoher Geschwindigkeit weiter in Richtung Esslingen, verfolgt von dem Mercedes. Auf Höhe der Ausfahrt zur B14 bedrängte der Audi Fahrer dann erneut einen schwarzen BMW, der von einer Frau gefahren wurde. Nach Angaben des Sprinter-Fahrers müssten neben dem schwarzen VW und dem BMW weitere Lenker anderer Fahrzeuge ebenfalls durch den Audi Q7 gefährdet oder behindert worden sein. Insbesondere diese beiden Autofahrerinnen und weitere Geschädigte oder Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer 0711/8990-3500 zu melden. Der Audi-Fahrer sowie seine beiden Begleiter waren bereits im Laufe der Nacht im Bereich Uhingen angetroffen und für weitere Überprüfungen zum Revier nach Esslingen gebracht worden.
Neue Einwohnervorausberechnung bis 2030 für die Stuttgarter Stadtbezirke
Den Rahmen der Prognose stellt die gesamtstädtische Vorausberechnung dar, nach der Stuttgart zunächst bis 2020 weiter steigende Einwohnerzahlen zu erwarten hat. Im darauf folgenden Jahrzehnt bis 2030 ist dann mit moderat zurückgehenden Einwohnerzahlen zu rechnen, so dass bis 2030 der Einwohnerstand des Jahres 2012 von etwa 580 000 Einwohnern wieder erreicht wäre.
Das Modell der Einwohnervorausberechnung des Statistischen Amts berücksichtigt neben den Komponenten der natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Geburten, Sterbefälle) und den Zu- und Wegzügen auch die planerisch aktivierbaren Wohnbaupotenziale (gemäß Zeitstufenliste Wohnen), die Baulückenpotenziale und die sonstige Bautätigkeit, die in den Stadtbezirken im Betrachtungszeitraum vorhanden sind. Insgesamt wird hierbei unterstellt, dass pro Jahr im Schnitt rund 1800 neue Wohnungen in Stuttgart fertiggestellt werden.
Differenzierte Altersstrukturen und insbesondere die berücksichtigte mögliche Neubautätigkeit führen dazu, dass die Einwohnerentwicklung zwischen den einzelnen Stadtbezirken schwankt. Hohe Zuwachsraten werden vor allem in Bezirken mit reger Neubautätigkeit erwartet. Entsprechend wird die Einwohnerzahl im Stuttgarter Norden um fast 30 Prozent steigen, aber auch in Mitte, Möhringen und Mühlhausen werden 2030 mehr Einwohner leben als heute. Dagegen sinkt die Einwohnerzahl in Stadtbezirken ohne nennenswerte Bautätigkeit. Die deutlichsten Verluste werden in Sillenbuch, Botnang und Obertürkheim erwartet. Jedoch können selbst in Stadtbezirken mit insgesamt rückläufigen Einwohnerzahlen in den kommenden Jahren zunächst noch Zuwächse verzeichnet werden.
Die Studie zur Einwohnervorausberechnung weist außerdem für alle Stadtbezirke die zu erwartende Altersentwicklung der Stadtbezirksbevölkerung aus.
Das Monatsheft 1/2014 ist zum Preis von 4 Euro erhältlich beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, Telefon 216-98587, Fax 216-98570, E-Mail komunis(at)stuttgart.de
Tabelle 1 Anlage zu Monatsheft 1_2014 (PDF)
Abbildung Einwohnerentwicklung bis 2030 (PDF)
Info Stadt Stuttgart
Archivfoto
FDP Stuttgart-Ost vor Kommunalwahl
Die Stadtgruppe Ost der Stuttgarter FDP hat angekündigt, jetzt beim Wahlkampf für die Stuttgarter Gemeinderatswahlen durchzustarten. „Wir werden mit Informationen für die Menschen in unserer Stadt vor Ort sein.
Dazu werden wir eine Reihe von Infoständen im Osten unserer Stadt durchführen, bei der wir alle dazu einladen, uns persönlich kennenzulernen. Ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht gibt oft mehr Information als tausend bedruckte Seiten“, so der Vorsitzende der Liberalen im Stuttgarter Osten, Federico Busarello (40) und meinte weiter „Schwarz auf Weiß kann man unsere Argumente natürlich auch mitnehmen, wer unsere guten Ideen gerne schriftlich mitnehmen möchte“.
Er kündigte „mobile Stammtische“ an, bei denen wöchentlich am Freitag um 19 Uhr an wechselnden Lokalen eine gemütliche Runde zur Aussprache von den Liberalen angeboten wird.
Der Auftakt findet am 21. März um 19 Uhr im Café „Muse-o“ in der Gablenberger Hauptstr.130, 70186 Stuttgart ,statt.
Die nachfolgenden wöchentlichen Stammtischtermine und Adressen erfahren Sie unter fdp-stuttgart/stuttgart-ost/ oder unter Facebook “FDP Stuttgart-Ost”.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Archivfoto
Mittwoch, 19. März 2014: Stuttgarter Straßen- bahnen AG befürchtet ganztägigen Warnstreik
Pressemitteilung der SSB vom 14.03.2014
Die laufenden Tarifverhandlungen in Berlin zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst werden sich voraussichtlich auch auf den SSB-Nahverkehr auswirken. Hinweisen zufolge, wird die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) kommenden Mittwoch, 19. März 2014, ganztägig bestreikt. Die SSB bittet deshalb ihre Fahrgäste, sich vorsorglich an diesem Tag darauf einzustellen, dass
– keine Stadtbahnen fahren
– keine Busse unterwegs sind
– Zahnradbahn und Seilbahn stillstehen
– die Kundenzentren geschlossen bleiben.
– der telefonische SSB-Kundenservice nicht besetzt ist.
Nach Informationen der Gewerkschaften sind die Schülerbusse zu Sporteinrichtungen und die Busse zu Behinderteneinrichtungen ausgenommen, sofern die Einrichtungen nicht bestreikt werden. Auch die Busunternehmen, die im Auftrag der SSB fahren, sind unterwegs. Diese Echtzeitdaten können unmittelbar am Streiktag über die Fahrplanauskunft im Internet abgerufen werden. Es werden dabei nur die Busse angezeigt, die an diesem Tag fahren. Auch die S-Bahn und die Regionalbusse fahren.
Unter www.ssb-ag.de können die Fahrgäste prüfen, ob alternative Fahrmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zu den Verhandlungen
Anlass für den zu erwartenden Warnstreik sind die am 13. März 2014 begonnenen Verhandlungen zum Tarifvertrag öffentlichen Dienst (TVöD) in Potsdam. Der bisherige Tarifvertrag ist zum 28. Februar 2014 ausgelaufen. Der TVöD ist in den Punkten „Entgeltregelung“ und „Arbeitszeitregelung“ auch für den Tarifvertrag der SSB gültig.
Bezogen auf die SSB summieren sich die Forderungen der Gewerkschaft bestehend aus Sockelbeträgen, Tariferhöhung und Nahverkehrszulage auf eine dauerhafte zusätzliche jährliche Belastung von rund 12 Millionen Euro. Dazu der SSB-Vorstandssprecher Reinhold Bauer: „Bereits heute ist die Finanzierbarkeit des Nahverkehrs und insbesondere seiner Infrastruktur ein ungelöstes Problem“. Die weit über einer akzeptablen Reallohnsteigerung liegenden Forderungen gefährden Qualität und Angebot im Nahverkehr.
Siehe auch: SWR/landesschau-aktuell/warnstreiks-ab-kommender-woche Betroffen ganztägig, Angestellte von Kitas, Klinikum, Müllabfuhr, Nahverkehr, Bädern, Stadtverwaltung, Arbeitsagentur und Bundesbank.
Archivfotos
Alternative Fahrzeugflotte von Deutsche Post DHL wächst weiter
Deutsche Post DHL und Renault planen Intensivierung ihrer Kooperation zum Einsatz von Elektrofahrzeugen
Konzern nutzt weltweit über 10.500 Fahrzeuge mit Alternativantrieb
Deutsche Post DHL hat seine alternative Fahrzeugflotte im vergangenen Jahr um weitere 4.000 auf aktuell 10.500 umweltfreundliche Fahrzeuge ausgebaut. Die Investitionen in neue Technologien und Kraftstoffkonzepte sind Teil des konzernweiten Klimaschutzprogramms GoGreen. DHL betreibt derzeit mehr als 300 Elektrofahrzeuge weltweit sowie über 300 Hybridfahrzeuge und fast 2.500 Fahrzeuge, die mit Biokraftstoffen, Gas, Ethanol oder dualen Kraftstoffen betrieben werden. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf aerodynamische Optimierungen, um die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.
„Wir sind ein Vorreiter in der Erprobung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen: Elektrofahrzeuge eignen sich besonders gut für die innerstädtische Zustellung auf bestimmten Routen, wo ihre Vorteile wie CO2-Effizienz, geräuscharmer Betrieb und effiziente Kostensysteme besonders zum Tragen kommen. Der Renault Kangoo Z.E. ist ein Fahrzeug, das wir derzeit erfolgreich in mehreren europäischen Ländern einsetzen. Renault ist ein zuverlässiger globaler Partner in diesem Bereich, und wir sind entschlossen, den Wandel in der Logistikindustrie durch eine weitere Vertiefung unserer Zusammenarbeit mit Renault auch künftig voranzutreiben“, sagt Manoella Wilbaut, Head of Global Commercial Developments für den DHL Automotive Sektor.
Insgesamt nutzt DHL aktuell 304 Elektrofahrzeuge
Unter anderem hat Deutsche Post DHL unlängst eine Absichtserklärung für einen globalen Rahmenvertrag mit dem Autohersteller Renault unterzeichnet. Die geplante globale Vereinbarung soll Optionen für den künftigen Kauf von Renault-Fahrzeugen des Modells Kangoo Z.E. enthalten. Der Kangoo Z.E. ist ein Elektrofahrzeug, das derzeit für die Zustellung von DHL Express-Sendungen in Frankreich sowie in Aruba, Belgien, Dänemark und Deutschland eingesetzt wird. Insgesamt nutzt DHL aktuell 304 Elektrofahrzeuge, darunter neben dem Kangoo Z.E. auch den Renault ZOE und den Renault Twizy.
Foto, DP DHL – Mit dem Kangoo Z.E., der eine Ladekapazität von 4 m³ hat, bietet Renault ein perfektes Transportmittel für die innerstädtische Zustellung in aller Welt. Mit ihrer Vereinbarung werden Renault und DHL die Einführung des Kangoo Z.E. in weiteren Ländern beschleunigen
„Als führender europäischer Hersteller von Elektrofahrzeugen ist Renault stolz, DHL bei der Realisierung seiner Nachhaltigkeitsziele und gleichzeitigen Sicherstellung eines reibungslosen globalen Betriebs unterstützen zu können. Mit dem Kangoo Z.E., der eine Ladekapazität von 4 m³ hat, bietet Renault ein perfektes Transportmittel für die innerstädtische Zustellung in aller Welt. Mit ihrer jüngsten Vereinbarung werden Renault und DHL die Einführung des Kangoo Z.E. in weiteren Ländern auf allen Kontinenten beschleunigen“, sagt Uwe Hochgeschurtz, Corporate Sales Director, Senior Vice President.
Neueste Projekt wird derzeit in Bonn/Deutschland getestet
Als erstes Unternehmen in seiner Branche hat sich Deutsche Post DHL ein CO2-Effizienzziel gesetzt, das eine Verbesserung der unternehmensweiten CO2-Effizienz um 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Vergleichsjahr 2007 vorsieht. Neben seiner Fahrzeugflotte investiert das Unternehmen auch in die Netzwerkoptimierung, den Betrieb und eine nachhaltige Energienutzung in seinen Gebäuden und Betriebseinheiten.
Im Rahmen seiner globalen Nachhaltigkeitsbemühungen kooperiert Deutsche Post DHL mit allen großen Autoherstellern weltweit. Dabei kommen alle verfügbaren Technologien – von Biogas bis Elektromotor – im gesamten Spektrum von Transportfahrzeugen zum Einsatz. Das Unternehmen arbeitet mit verschiedenen Autoherstellern zusammen, um die neuesten Technologien zu testen, und gehört mehreren Branchenvereinigungen wie Green Freight Europe und aireg an. Das neueste Projekt wird derzeit in Bonn/Deutschland getestet, wo der gesamte Paketzustellbetrieb in der Innenstadt und den umliegenden Gebieten auf Elektrofahrzeuge umgestellt wird. Bis 2016 werden mehr als 140 E-Fahrzeuge im Einsatz sein, darunter mehrere Renault Kangoo Z.E.
Erneuter Vorstoß für den Rettungsdienst vom Bundesrat beschlossen
Die Landesregierung will erreichen, dass die Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen weiter verbessert wird. Deshalb soll der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt werden.
Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorstoß des Landes gemeinsam mit Hessen hatte der Bundesrat erstmals am 3. Mai 2013 beschlossen. Er wurde von der alten Bundesregierung aber nicht aufgegriffen. Die Initiative soll nun fortgesetzt werden, der Bundesrat hat dem erneuten Vorstoß von Baden-Württemberg und Hessen heute zugestimmt. „Wir halten diese Reformen nach wie vor für notwendig“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 14. März 2014, in seiner Rede vor der Länderkammer.
„Wir möchten die Leistungen unseres Gesundheitssystems verbessern und den Bedürfnissen der Patienten anpassen. Dazu gehört auch, dass wir die Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst weiter verbessern wollen, indem wir die Zahl der Fehleinsätze deutlich verringern“, erklärte der Minister. Bisher sei der Rettungsdienst, der heute intensivmedizinische Versorgung am Notfallort erbringt, im Sozialgesetzbuch V nur als Bestandteil der „Fahrtkosten“ beziehungsweise der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ geregelt. Kosten für einen Einsatz würden nur dann erstattet, wenn der Rettungsdiensteinsatz mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen zusammenhänge, etwa bei Einlieferung in eine Klinik.
„Diese Verknüpfung setzt den Fehlanreiz, dass im Zweifelsfall ein Patient ohne medizinische Notwendigkeit ins Krankenhaus transportiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden“, betonte Minister Gall. Die Neuregelung führe aber zu keiner Ausweitung der Leistungsansprüche der Versicherten.
Die Patientenversorgung soll auch durch eine bessere Einsatzsteuerung in den Leitstellen optimiert werden. Diese sollen künftig auch Hausbesuche des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes vermitteln können – was bisher nur bei einer freiwilligen Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung möglich ist. „Vorteilhaft kann dies besonders bei größeren Krankheitswellen sein, etwa bei einer Grippe-Pandemie“, erklärte der Innenminister. In Baden-Württemberg werde diese Reform gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den örtlichen Leitstellen bereits umgesetzt.
Durch die Initiative zum Sozialgesetzbuch V soll auch die Finanzierung der Ausbildung und Nachqualifizierung der künftigen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen durch die Krankenkassen auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Die Ausführungen in der Begründung zum Notfallsanitätergesetz reichten offensichtlich nicht aus. „Nun sind erneut Bundesregierung und Bundestag am Zug“, sagte Minister Gall, „die Chancen haben sich verbessert.“
Quelle, Innenministerium
Archivfotos
GERHARD NEUMAIER – Jenseits des Aufgeräumten
Pressemitteilung
Gerhard Neumaier in der GALERIE Z
Vernissage, Sonntag 23.03.2014, 11-18 Uhr
Zur Einführung spricht Peter Hank M.A., Leiter der Städtischen Galerie Fruchthalle Rastatt.
Die Ausstellung ist geöffnet:
23.03. – 29.03.2014, 11-18 Uhr und bis 25.04.2014 nach Vereinbarung
Infos: gerhard-neumaier/biografie und galerie z
Foto vom Vranstalter
Untersuchung zur Personenstromanalyse des Stuttgarter Hauptbahnhofs S 21
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nimmt zu den Meldungen über ein angebliches Zurückhalten einer Untersuchung zu S 21 wie folgt Stellung:
Die vom MVI beim Planungsbüro PTV AG in Auftrag gegebene Untersuchung ist vor allem eine Betrachtung und Bewertung der von der DB AG bei Durth & Roos Consulting GmbH in Auftrag gegebenen Personenstromanalyse vom September 2009 mit einer zusätzlichen Detailbetrachtung vom Februar 2012, die im vergangenen Jahr immer wieder in der Kritik stand. Zugleich soll die Untersuchung einen gutachterlichen Vergleich zwischen der Personenstromqualität des heutigen Kopfbahnhofs und des zukünftigen Tiefbahnhofs vornehmen, um die Debatte über angebliche Qualitätsunterschiede zu versachlichen.
Die Ende Dezember 2013 vorgelegte Untersuchung ist im MVI noch nicht abschließend ausgewertet; möglicher ergänzender Untersuchungsbedarf ist noch nicht geklärt. Mögliche Kritikpunkte an der Methodik sollen noch ausgeräumt werden. Aus den genannten Gründen wurde bislang von einer Veröffentlichung abgesehen.
- Die von den Gutachtern betrachtete Personenstromanalyse der DB AG aus dem Jahr 2009 bildet nicht den aktuellen Planungsstand der DB AG mit den ergänzten Fluchttreppenhäusern ab. Inzwischen hat die DB AG die Vorlage einer neuen Personenstromanalyse angekündigt. Wie sich die Planungsänderungen auswirken, ist noch nicht absehbar.
- Die untersuchte DB AG-Personenstromanalyse basiert auf 29 Zügen in der Spitzenstunde. Sie hat noch nicht die im Stresstest in Folge der Schlichtung simulierte Zahl von 49 Zügen in der Spitzenstunde untersucht. Es ist noch nicht betrachtet, wie und in welche Richtung sich eine solche Änderung der Prämissen auf die Personenstromanalyse auswirken kann.
- Ein Vergleich von Durchgangsbahnhof und Kopfbahnhof ist schwierig, da die Anlagen völlig unterschiedlich sind. In der nun vorliegenden vergleichenden Betrachtung der beiden Bahnhofstypen des heutigen Kopfbahnhofs und des zukünftigen Tiefbahnhofs wird lediglich die unterschiedliche Bahnsteigkonfiguration bei gleicher Zugbelegung je Bahnsteig verglichen.
Auf dieser Basis kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Tiefbahnhof bei gleicher Reisendenfrequenz einen besseren Reisendenfluss als der Kopfbahnhof bietet, bei Eintritt des prognostizierten Fahrgastzuwachses sich die Qualität gegenüber dem heutigen Zustand jedoch verschlechtert.Beim vorgenommen Vergleich bleibt allerdings in den Auswirkungen unberücksichtigt, dass der Kopfbahnhof die doppelte Anzahl von Bahnsteigen gegenüber dem Tiefbahnhof hat. Die Wahrscheinlichkeit von zwei gleichzeitig an einem Bahnsteig ankommenden Zügen ist geringer, und dies hat Auswirkungen auf den Komfort der Reisendenströme. Dieser Effekt wird in der vorliegenden Untersuchung zwar thematisiert, ist aber methodisch im quantitativen Vergleich noch nicht enthalten. Diesen absehbaren Kritikpunkt an der Methodik möchte das MVI noch abarbeiten, da ansonsten das Ziel einer Versachlichung der Debatte nicht erreichbar ist.
Es war bislang Absicht des MVI, die noch offenen Fragen vor einer Veröffentlichung zu klären. Da die Untersuchung aber offenkundig kursiert, ist eine Veröffentlichung mit einer begleitenden Bewertung des MVI und einer Benennung des weiteren Untersuchungsbedarfs kurzfristig vorgesehen. Nach der für April erwarteten Veröffentlichung der aktualisierten Personenstromanalyse der DB AG wird das Land eine Aktualisierung der Betrachtung vornehmen. Um den Ergebnissen der Faktenschlichtung zu S21 gerecht zu werden, hält es das MVI zusätzlich für erforderlich, dass auch eine Betrachtung für die im Stresstest ermittelte Zahl von 49 Zügen in der Spitzenstunde vorgenommen wird.
Personenstromanalyse Gutachten 12/2013 (PDF)
Quelle, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Archivfoto
Märzenauftakt im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
„Der Schlüssel für eine hohe Wertschöpfung im Ländlichen Raum liegt im magischen Dreieck von Landnutzung, Naturschutz und Tourismus. Das einzigartige Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist eine hervorragende Kulisse für eine gemeinsame und nachhaltige Wertschöpfungs- kette. Die Regionalität und Qualitätsorientierung der vielen mittelständischen Brauereien in Baden-Württemberg passt in bestem Sinne in die Landschaft, weil sie Genuss in schöner Natur mit wirtschaftlichem Erfolg verbindet. Die Berg Brauerei setzt zusammen mit den Biosphärengastgebern Maßstäbe in der regionalen Vermarktung nachhaltiger Produkte und bietet auch für die Zukunft noch Wachstumspotenzial für nachhaltigen Tourismus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich des traditionellen Märzenauftakts der Berg Brauerei mit den Biosphärengastgebern in Münsingen (Landkreis Reutlingen).
Der Märzenauftakt markiert den Beginn der Aussaat der Braugerste und wird durch speziell gebrautes Märzenbier gefeiert. Baden-Württemberg mit seinen 185 Braustätten ist das Land des Bieres und vieler privater Brauereien, die regionale Spezialbiere anbieten.
Weitere Infos: biosphaerengebiet-alb
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Archivfotos